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    Mietausfallversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.03 17:59:00 von
    neuester Beitrag 26.05.03 21:24:49 von
    Beiträge: 5
    ID: 736.325
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      Avatar
      schrieb am 26.05.03 17:59:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen,
      weiß jemand von euch, ob man den mietausfall durch insolvenz eines gewerblichen mieters absichern kann.
      konkreter fall:
      wohn und geschäftshaus; gewerblicher mieter zahlt ca. 50% der gesamtmiete; 50% private mieter; vermieter ist unternehmer.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 18:09:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      würde mich auch interessieren.

      ich bin in der immobilienbranche, habe aber noch nie von so einer versicherung gehört.
      bei einem mietlokal in guter lage sollte das finden eines nachmieters aber kein problem sein.
      ausserdem wird auch im insolvenzfall oft die miete weitergezahlt, bzw. die filiale von der konkurrenz übernommen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 18:55:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      nachtrag:
      habe bei meinen recherchen eine ma-versicherung gefunden, die den ausfall eines privaten mieters durch insolvenz abdeckt. vorrausetzung hier: pfändung beim mieter erfolglos, vermieter darf kein unternehmer sein.das ist allerdings nicht das, was ich suche. im konkreten fall müsste der vermieter mit 50% mietausfall rechnen, wenn der gewerbemieter konkurs anmeldet. dagegen möchte er sich zumindest für eine gewisse zeit (bis zur neuvermietung) absichern.


      mfg
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 19:31:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      NEIN !
      Nur für den Fall eines Mietausfalls durch Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden gibt es Mietausfallversicherungen. Nicht bei Insolvenz des Mieters.

      Sonst würde ich mir auch gewerblich genutzte Immobilien zulegen und nur 20 Jahres Mietverträge mit maroden Firmen abschließen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 21:24:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      :D JA ! :D JA !

      Nachfolgende 2 Modelle sind mir bekannt:
      1.) Für private Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer über Rahmenvertrag für Hausverwaltungen

      versicherte Gefahr: Mietausfall durch Insolvenz eines privaten Mieters

      Voraussetzung: nach Urteil muß Vollstreckung fruchtlos gewesen sein (Titel!)
      Rechtsverfolgung zur Erlangung des Titels incl. Räumungsbescheid und erstmalige Räumung/Vollstreckung sind mitversichert !

      Karenzzeit: 3, 6, 12 Monate

      Entschädigungsgrenze: 12 / 24 Monatskaltmieten

      Selbstbehalt: 20-30 % je Versicherungsfall

      Tarifkalkulation: 5-9 % der monatlichen Kaltmiete zzgl. Versicherungssteuer

      Bedingungen (Auszug): keine Vorschäden in den letzten 5 Jahren ! Keine Gebäude mit Bauschäden ! Gebäude saniert oder jünger 30 Jahre ....

      Kosten der Rechtsverfolgung subsidiär mitversichert(max. 10 % der vereinbarten Versicherungssumme)

      2. Möglichkeit einer kurzfristigen Mietausfallversicherung

      In dieser Sonderform der Kreditversicherung können Mietforderungen an gewerbliche Mieter bis maximal 6 Monate abgesichert werden (keine reine Mietverlustvers.)
      eher eine Forderungsausfalldeckung.

      3. Alternative: Rahmenvertrag z.B. über Lloyds, mit geschriebenen Bedingungen (hierfür abgestimmt) ab 50.000/70.000 WE/GE aber nicht für ein Einzelobjekt ! :D
      Geht auch mit deutschem Versicherer aber dann erst ab 150.000 WE/GE

      Zu Punkt 3.: die Konditionen handelt unser Broker für Dich aus, ist Spezialist für nicht alltägliche Risiken.

      "STOPPs erhalten Euer Kapital"


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