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    Wapme heute im Bundesanzeiger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.03 22:36:03 von
    neuester Beitrag 27.05.03 06:11:41 von
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      schrieb am 26.05.03 22:36:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 26.05.2003


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      Veröffentlichungstext:



      Wapme Systems AG
      Düsseldorf
      HRB 39030
      Bekanntmachung
      Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG wird bekanntgemacht, dass eine Verschmelzung der Wapme Systems AG mit Sitz in Düsseldorf als übernehmende Gesellschaft und der nightstudio GmbH mit Sitz in Wesel, der Wapme Systems Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf und der Wapme Systems Vertriebs GmbH mit Sitz in Düsseldorf als übertragende Gesellschaften erfolgen soll. Dadurch werden die nightstudio GmbH, die Wapme Systems Beteiligungs GmbH und die Wapme Systems Vertriebs GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60ff. UmwG auf die Wapme Systems AG übertragen (Verschmelzung zur Aufnahme).

      Die Verschmelzung der nightstudio GmbH erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. April 2003 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Zwischenbilanz der nightstudio GmbH zum 31. März 2003 als Schlussbilanz zugrunde. Die Verschmelzungen der Wapme Systems Beteiligungs GmbH und der Wapme Systems Vertriebs GmbH erfolgen im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2003 (Verschmelzungsstichtag). Diesen Verschmelzungen liegen die Jahresbilanz der Wapme Systems Beteiligungs GmbH und der Wapme Systems Vertriebs GmbH zum 31. Dezember 2002 als Schlussbilanz zugrunde.

      Auf die Herbeiführung eines Verschmelzungsbeschlusses durch die Hauptversammlung der Wapme Systems AG soll gemäß § 62 Abs. 1 UmwG verzichtet werden. Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in welcher über die Zustimmung zu den Verschmelzungsverträgen beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die Wapme Systems AG zu richten. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, das eine Berücksichtigung des Einberufungsverlangens nur erfolgen kann, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird, da nach Ablauf der Monatfrist die Anmeldung der Verschmelzungen zum Handelsregister vorgenommen wird.

      Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Jahre sowie die Zwischenbilanz der nightstudio GmbH zum 31. März 2003 liegen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Vogelsanger Weg 80 in 40470 Düsseldorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.




      Düsseldorf, im Mai 2003

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 06:11:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geht mal unter www.nightstudio.de ich komm schon gar nicht mehr los von !:laugh: :laugh:


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