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    Abfindungshöhe? Bitte um Rat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.03 08:42:08 von
    neuester Beitrag 19.07.03 18:38:05 von
    Beiträge: 15
    ID: 755.463
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      Avatar
      schrieb am 19.07.03 08:42:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      folgende Geschichte steht meiner Frau und mir zur Bearbeitung vor:

      Meine Frau, seit 10 jahren im halbstaatl. Angest.verhältn.,
      seit 2Jahren durch Erziehungsurlaub unterbrochen, bekommt
      nun von Ihrem AG die Offerte für ca. 10 Bruttomonatslöhne
      einer Vertragsaufhebung zuszustimmen.
      Grundsätzlich denke ich ist das Angebot nicht schlecht,
      jedoch steht ihr in ein paar Jahren ein Status ähnl. wie
      bei Beamten zu. In der heutigen Marktsituation sicherlich
      ein Arbeitsplatz mit Zukunft.
      Nun meine Frage: Ist es realistisch die Abfindung in die
      Höhe zu treiben? Wenn ja, wie hoch?

      Auf Grund meines Einkommens müsste sie nicht arbeiten,
      jedoch will sie gerne für ein paar Tage die Woche wieder
      Sinnvolles tun.

      Meiner Meinung nach sollte sie kurzfristig Kontakt zu
      ihrem Persochef suchen, ihm mitteilen das sie durchaus
      an ihrem job in der heutigen Zeit hängt, selbst plant
      nach dem Erziehungsurlaub in Teilzeit (hassen die)
      Tage noch unbestimmt wiederzukommen, um die Zeit
      bis zur nächsten Schwangerschaft zu überbrücken
      (Alptraum für jeden AG). Vielleicht noch ein Hinweis
      das unser Kind gern krank ist und sie mal wieder Abwechslung
      sucht.
      Spätestens hier wird der Persochef den unbandigen Willen zur
      Aufhebung wohl bekommen.
      Was denkt Ihr?

      Gruss
      ckad
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 09:17:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      So durchsichtige Kindergartenargumente (sorry) kennt jeder Personalchef. Mach es wenigstens mit Anstand !
      Die Höhe der Abfindung muss natürlich geprüft werden - ob das so in Ordnung ist, kann man nicht pauschal sagen !
      Beachte aber insbes. künftige Versorgungsansprüche - auch das hängt wieder von vielen Faktoren ab.
      Ich würde übrigens Teilzeit vorziehen und auf die lächerliche Summe verzichten !
      Wie siehst mit der Krankenversicherung aus ? Bist Du privat und die Ehefrau muss sich ggf. teuer freiwillig versichern ? Fragen über Fragen !
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 09:21:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi,

      10 ML brutto ist ein gutes Angebot für die Dauer dieser Beschäftigung.....
      eine Spekulieren auf die Übernahme in ein Beamtenverhältniss in ein paar Jahren(!) wäre mir persönlich zu riskant genau wie den Arbeitgeber unter Druck zu setzen (Zeitüberbrückung bis zur nächsten Schwangerschaft u.s.w)

      Üblich bei normalen Arbeitnehmers sind Abfindungsangebote von 25-50% des Bruttolohns/Arbeitsjahr...

      Wenn es zum Konflikt kommt und der Arbeitgeber sich stur stellt und die Sache vor ein Arbeitsgericht geht kann der Schuss nach hinten los gehen.....

      Wenn ihr nicht auf die Kohle angewiesen seit, kann sie sich ja in Ruhe was Neues suchen....

      Gruß
      g
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 09:28:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      schmarn,

      übliche abfindungen sind pro beschäftigungsjahr 0,5 Monatslohn/-gehalt. anspruch auf teilzeit ist nicht vorhanden. also dieses gute angebot annehmen oder wieder vollzeit arbeiten.

      ps. dieser arbeitgeber ist sehr dumm, denn er wird deine frau auch ohne abfindung los, da entweder wiederaufnahme der vollzeittätigkeit oder beendigung

      donkey
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 09:53:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke vorab, für die schnelle Bereitschaft uns zu helfen.

      @ odlo, Ich denke es ist anständig ihm vorab mitzuteilen
      das in 2-3 Jahren ein weiterer Nachwuchs auf dem Plan steht.
      @ donkey, Wie schon geschrieben zieht meine Frau
      natürlich Teilzeit vor (ich denke es gibt hierzu
      immernoch den Anspruch, ausser betriebl. Gründe sprechen dagegen) Ihre KV derzeit gesetzl., würde sie dann privat vers.

      @ greenspan,
      sehe ich auch so, das grundsätzlich 10 bml ein gutes Angebot sind,jedoch glänzt dieser laden von Unternehmerdefiziten, Geldverschwendung in allen Bereichen..., da lässt es die Frage zu wenn man gehen soll ob dies nicht höher zu bewerten ist.


      gruss
      ckad

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      Avatar
      schrieb am 19.07.03 09:55:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Leider wieder ein typischer Fall , wie unser soziales Netz und die Arbeitgeber bzw. die Allgemeinheit ohne zwingenden Grund von Schnäppchenjägern bzw. Mitnehmern ausgenommen werden. Er zeigt, wie sehr die Abfindungsregelung pervertiert ist.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 09:59:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ megaschotte,
      danke Dir für Deine Antwort, jedoch kommt der Wunsch
      nach Aufhebung hier nicht vom An sondern vom AG.
      Somit sehe ich eine Jagd nach Schnäppchen seitens des AG`s!
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:01:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ckad

      ...wenn die betriebliche gegebenheit dies zu lässt. wie du selber schreibst haßt der ag teilzeit. also wo ist da der anspruch. ich würde montag deine frau mit dem taxi dorthin fahren damit die kohle eingefahren wird.

      @ megaschotte

      ist dieser ag doch in diesem fall selber schuld, würde in der firma wo ich tätige nicht vorkommen
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:13:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein nettes Gegenbeispiel dafür, dass die AG immer die "Abzockerschweine" und die AN die "unschuldsgeschwängerten Rauschgold-Engelchen" sind.:rolleyes:

      Dient auch hervorragend als Anschauungsunterricht für geblendete Arbeitsrichter, hier in diesem "deutschen Abfindungsgemetzel" (dem immer mehr Firmen und damit Arbeitsplätze zum Opfer fallen!)mal wieder zu einer vernünftigen Rechtssprechung zu kommen!

      Viele dieser "immerlieben und unschuldigen" AN nutzen diese einseitige und AG-feindliche Rechtssprechung in eiskalter Abzockermanier aus!

      Man will sich garnicht vorstellen, was solche Leute für gnadenlose Kapitalisten-Schweine wären, wenn sie selber Angestellte hätten...:eek:
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:22:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ nullermann
      aus Deinem Beitrag werde ich nicht schlau.
      Für Dich in Kurzform:
      -heutzutage sinnvoll einen sicheren Arbeitsplatz
      aufzugeben, weil sich ein AG hier mehr Wirtschaftlichkeit
      für sein Unternehmen verspricht?

      -ist der Ausgleich für die event. Aufgabe angemessen?

      nochmal nullermann, wenn´s nach mir geht gibts ab morgen
      nirgendswomehr Kündigungsschutz etc.(und somit auch
      keine Abfindungen), hier geht´s nicht um Abzocke
      sondern um die Bewertung eines freiwilligen Angebotes eines AG´S!
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:31:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Üblich ist bei Abfindungen ein halbes Monatsgehalt mal Jahre.
      Obwohl ich Angestellter bin, der Nullermann hat recht.
      Wenn diese Typen selbst Arbeitgeber wären, dann würden
      sie ihre Interessen mit allen Mitteln durchsetzen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:42:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ganz einfache Antwort: Das Angebot ist als TOP zu bewerten. Ist ziemlich ganau das DOPPELTE was bei einem Vergleich herauskäme.

      Vergiss das Argument mit dem zukünftigen Beamtenstatus. Schau Dir an, in welchem Zustand unser Staat ist. Da glaubst Du doch wohl nicht im Ernst, daß die derzeitigen Beamtenprivilegien sich noch lange halten lassen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 13:20:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Soviel ich weiss ist pro Jahr eine Abfindungshöhe von 3 Nettomonatsgehältern normalerweise zu zahlen. Bin aber nicht auf dem neuesten Stand ....

      Und pokern kann auch schlecht ausgehen. Wenn der Arbeitgeber eine Umstrukturierung macht kann er unter Umständen Arbeitsplätze einfach so wegrationalisieren und auch die Mitarbeiter, weil ja momentan leider nix passendes in der Firma angeboten werden kann.

      Und entweder man ist Beamter oder nicht, wenn man es ist hat man es gut. So Halbbeamter gibt es nicht. Also vergiss es .... sind vielleicht die Zusatzversicherung was interessant sein könnte - aber das war es dann schon. Hat sich auch sehr viel geändert ...

      Nicht zu hoch pokern - meine Meinung

      Gruss
      emucmuc
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 13:23:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sorry hab nen Fehler reingebracht. Beim 1. Satz: nicht 3 Nettomonatsgehälter pro Jahr - Es ist tatsächlich nur 1/2 Nettomonatsgehalt pro Jahr ...

      Wär auch ein bisserl viel gewesen.

      Sorry

      Gruß
      emucmuc
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 18:38:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Abfindungen gehen IMMER vom Brutto-Monatsgehalt aus, bis 8188 Euro auch voll steuerfreu (früher halt die 16000 Mark), bis vor ca. 3 Jahren waren es sogar mal 24000 Mark, die voll steuerfrei waren. Was darüber hinausgeht MUSS versteuert werden , allerdings nicht zum vollen Satz, es gibt da so eine Fünftel-Regelung.
      In der Regel gewähren Arbeitsgerichte ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Jahr Beschäftigung, die Tendenz geht aber scheinbar jetzt zu 0,75 bzw. einem Bruttomonatsgehalt pro Jahr Beschäftigung. Abfindung wird aber NUR gezhlt, wenn die Sozialauswahl NICHT passt d.h. wenn der Arbeitgeber alle Kriterien der Sozialauswahl (d.h. Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit , Alter und Versorgungspflichten) korrekt berücksichtigt in seiner Kündigungsauswahl (neben Fragen der Anhörung des Betriebsrates und der Kündigungsfrist).
      Obiges Angebot würde ich persönlich annehmen, ein volles Monatsgehalt bei 10 Jahren ist attraktiv, gerade bei längeren Beschäftigungsverhältnissen entscheiden die Arbeitsgerichte gerne mit weniger.


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