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    Zeugenbefragung nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.03 08:30:35 von
    neuester Beitrag 30.07.03 20:57:50 von
    Beiträge: 43
    ID: 758.722
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      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:30:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen, war soeben meine Post abholen.

      Ach du Schreck hab folgendes in der Post dabeigehabt.

      :cry:

      Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage mit PKW.

      Kann mich da ehrlich gesagt überhaupt nicht daran erinnern.
      Foto werde ich auf alle Fälle anfordern.

      Hat jemand ne Ahnung von euch, bestimmt ist das auch schon mal einem von euch passiert :look:

      Wird wohl Punkte geben und ne ordentliche Geldbuße?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:33:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      glaube 3 punkte und 1 monat und noch ne geldstrafe.
      war das so???:confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:37:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1 von Milu_II

      Ist doch wurscht,; kostet nicht die Welt & und die paar Punkte ( falls es überhaupt mehr als einer ist ) sitzt Du doch auf einer Arschbacke ab.
      Löhnen und nicht jammern ;)
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:40:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Klar, die Kröten sind nebensächlich...Aber der Lappen ist 4 Wochen wech !!!!!!! :(
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:41:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 von lassmichrein

      Bitte was ???
      Bei Rot fahren = Lappen weg ??
      Das ist mir neu :confused: :confused: :confused: :confused:

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      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:42:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      @LMR jetzt mach mir keine Angst. :mad:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:43:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      :( Doch - stimmt leider... :(
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:44:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich glaube auch das lmr recht hat. 1 monat fußgänger
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:46:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      :) Mein Arbeitskollege hat zufällig gerade einen Polizisten zur Anlageberatung bei sich sitzten. Habe gleich mal nachgefragt !!!

      Wenn die Ampel LÄNGER ALS 1 SEKUNDE auf rot war:
      - 150,00 Euronen
      - 3 Punkte
      - 4 Wochen Lappen wech !!!


      :( LMR :(
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:49:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 von lassmichrein

      Ach Du Scheiße :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:50:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und was lernen wir daraus :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:51:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      :cool: :cool: langsam langsam....da gibt es möglichkeiten dagegen vorzugehen...wende dich an einen in diesen dingen erfahrenen anwalt...und auf keinen fall zunächst zugeben, dass du gefahren bist..mach von deinem aussageverweigerungsrecht gebrauch....oft ist das foto sehr undeutlich oft leider auch nicht...:cool: :cool:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:51:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      das nächste mal hinter dem lenkrad ducken????
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:51:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11

      Immer die Stoppuhr mit Zehntelsekunden-Anzeige mitnehmen, wenn wir vorhaben, eine rote Ampel zu überfahren !!! :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:55:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      125,00 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, Punkte (wieviel?)


      Wenn Du derzeit keine Punkte in Flensburg hast, solltest Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dann geht das ganze vors Amtsgericht. Wenn Du dann dort vorträgst, dass du lediglich fahrlässig gehandelt hast (etwa lediglich für einen Moment nicht aufgepasst hast), Dich aber sonst an die Verkehrsregeln hältst, wie ja der Punktestand auch zeige, dann hast Du gute Karten, dass das Fahrverbot aufgehoben wird und stattdessen das Bußgeld erhöht wird (etwa auf das Doppelte).
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:56:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      einfach noch schneller fahren

      :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:58:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Laß dir das Fahrverbot dann auf Auge drücken, wenn Du in Spanien am Strand liegst.:D
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:58:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      :laugh:

      "Kannst du mich mal mitnehmen" :confused:
      "Wo fährste hin" :confused:

      (Neue) Fragen über Fragen... :rolleyes: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:58:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      #15
      das ja geil

      haste noch mehr sone tipps?
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:08:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das ist richtig!!!

      Allerdings kannst Du auch vortragen, dass Du beruflich etwa als vertriebler auf einen PKW angewiesen bist...(musst Du natürlich belegen) auch dann besteht die Möglichkeit, dass das Fahrverbot in einen höhere Geldbuße umgewandelt wird.

      Aber 4 Wochen lappen weg, naja sei doch froh, dass es gerade in die ferienzeit fällt!!

      mein Tipp: flieg schon mal zwei-drei Wochen in Urlaub;)
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:11:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      Google mal nach Bußgeldrechner.;)
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:14:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      Es braucht nicht mehr gegooglet zu werden. Ist bereits alles geklärt... ;)
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:18:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:20:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      gib einfach mehr Gas nächstes Mal
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:21:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      #23 von Dudde

      Morgen Dudde. :)
      Bist Du eigentlich immer noch trocken ?
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:23:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      bitte hier unten anklicken um weitere Informationen bezüglich Ihrer Strafe zu erhalten !!

      http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm

      alles gute noch :cry:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:23:47
      Beitrag Nr. 27 ()
      aus der führerscheinsperre kann man sich auch freikaufen ;) .

      ist aber nicht billig!
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:36:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      :D Ist doch alles kein Problem....:

      - Geldbeutel "verlieren" ;)
      - Alles wech => Ein neuer Führerschein muss her :D
      - Neuen Führerschein beantragen

      Lappen weg ??? Kein Problem mehr :D:D:D
      Man hat ja jetzt seinen Ersatz-Führerschein.
      Wenn wir jetzt in eine allg. Verkehrkontrolle geraten, und können einen Führerschein vorlegen, kommen die Grünen NIE auf die Idee nachzuschauen, ob der Lappen gerade eingezogen wurde... :D ;) :D Man darf sich halt in der heissen Zeit NIX zuschulden kommen lassen.....Sonst jibbet mächtig Ärger... :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:37:21
      Beitrag Nr. 29 ()
      Oh, oh... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:38:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      wenn das rauskommt :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:39:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      hi millu_2

      las doch einfach deinen 90 jährigen opa diese Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben (sofern er noch nen führerschein hat). der hat halt mal deinen wagen für eine spritztour geliehen. dann sind alle seiten zufrieden. der staat bekommt sein geld, du behältst deinen lappen und opa bekommt mal wieder besuch von dir.

      gruß pottwal
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:49:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      die Vorschläge werden immer besser hier

      :O
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 09:59:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      yo, werden Sie. Jetzt lach ich auch noch! :laugh:
      Aber wenn die Rechnung kommt, glaub ich nicht mehr! :cry: :mad:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 10:11:11
      Beitrag Nr. 34 ()
      Warum :confused:
      Befolge nur ein paar dieser netten Tipps, dann biste vorbestraft, dein Opa ist die Pappe los und ihr sitzt beide beim Idiotentest :laugh:

      Strikerlein, Strikerlein... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 12:13:59
      Beitrag Nr. 35 ()
      im zeugenanhörungsbogen einfach einen anderen als fahrer angeben

      derjenige bekommt dann ebenfalls einen anhörungsbogen, in dem er den verstoss zugibt

      später widerruft er dann, mit dem hinweis sich geirrt zu haben

      mittlerweile ist aber für den eigentlichen fahren die verjährung (3 monate ) eingetreten
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 12:16:50
      Beitrag Nr. 36 ()
      :eek: 35 :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 12:37:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      :laugh: @ 35

      hab noch nie so eine geballte Kompetenz erlebt, wie hier

      :mad: people
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 14:15:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      Meinst du etwa mich damit?!
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 15:16:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      nicht im geringsten
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 10:56:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      Foto anfordern oder bei der Polizei einsehen. Wenn weniger als eine Sekunde zahlen. (3 Punkte und ca. 65 Euro mit allem Drum und Dran)

      Wenn mehr als eine Sekunde, dann 4 Wochen zu Fuß gehen. Beim ersten Verstoß darfst Du dir den Zeitraum aussuchen, also langen Flugurlaub einplanen und dann die Pappe abgeben.

      Alle Tipps mit anderen Fahrern, 2. Schein etc. möglichst schnell vergessen. Das geht dann nämlich schnell ins Strafrecht und in die MPU rein und das ist richtig teuer
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 13:23:42
      Beitrag Nr. 41 ()
      man kann das fahrverbot auch in eine geldstrafe umwandeln lassen.

      ca.2x vom bußgeld.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 20:55:27
      Beitrag Nr. 42 ()
      :cool: :cool: no41: das geht nur unter besonderen voraussetzungen wenn eine unzumutbare härte vorliegen bei fahrverbot und diese fälle sind sehr selten...milu II soll meine ratschag in postiing 12 befolgen..alles anere ist unsinn:cool: :cool:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 20:57:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      :cool: :cool: achja nochwas: was wars nun eigentlich ein zeugefragenbogen oder ein anhörungsbogen?

      invest2002


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