checkAd

    [B]Kann das wahr sein? GEZ und Freiberufler[/B] - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.03 14:58:03 von
    neuester Beitrag 09.09.03 17:20:12 von
    Beiträge: 15
    ID: 773.792
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.239
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 14:58:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir weiterhelfen?
      Eine Bekannte(selbständige Krankengymnastin)bekam von der GEZ Post, sie müsse für insgesamt 7 Jahre GEZ-Gebühren nachzahlen, da ihr privates KfZ -mit Autoradio ausgestattet- auch beruflich genutzt werden würde / könnte. Es sei dabei ohne Bedeutung, ob das KfZ steuerlich geltend gemacht werden würde oder nicht! :eek:
      Privat zahlt sie bereits GEZ-Gebühren, in der eigenen Praxis wird kein Radio betrieben. Ist so ein Fall notfalls über eine Berufsrechtschutz-Versicherung anzufechten?
      Es sollte doch noch den einen oder anderen Freiberufler hier im Board geben, der diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat!?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:10:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      GEZ sind nach dem Finanzamt die schlimmsten und
      frechsten Geier die herumlaufen! Die waren vier mal persönlich bei mir ohne mich anzutreffen und
      haben dann endlich eine Karte im Briefkasten hinterlassen.

      Hab` für mein Auto (betrieblich) eine Nachzahlung von 24 Monaten rausgehandelt.

      Wie es allerding in diesen speziellen Fall der Bekannten aussieht, kann ich nicht sagen.

      Gruß lowkatmai;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:12:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      GEZ, KFZ, GTZ, KZ...

      gibt`s alles nur in Deutschland

      catchup
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:35:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn es kein firmenwagen ist (auch nicht teilweise), dann ist das völliger blödsinn.
      sollte das auto aber tatsächlich unmittelbar für den job benutzt werden, dann sind die gebühren fällig. allerderdings lässt sich da tatsächlich nachverhandeln.

      unterschied: wird die anfahrt zum kunden in rechnung gestellt oder waren im auftrag des unternehmens transportiert, dann wird der wagen beruflich genutzt.
      wird hingegen der wagen nur für die fahrt zur (wechselnden) arbeitsstelle genutzt und erst die zeit beim kunden berechnet, dann ist das auto ein privatvergnügen. man hätte ja auch mit dem bus fahren können.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:37:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 Auf keinen Fall zahlen egal wie viele Rechnungen kommen.

      Das Radio wird halt nur zur privaten Zwecken angeschaltet:D ( kann keiner nachprüfen )

      Und den Affen von der GEZ mit der Rechtschutzversicherung drohen das hilft auch:D

      wenn so einer im Auftrag der GEZ die Nachzahlung verlang den jenigen Anzeigen wegen Scheinselbständigkeit.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:38:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab vorgestern auch einen Brief von der GEZ erhalten. Besser gesagt meine Frau. Sie wird darauf hingewiesen, dass Kinder mit eigenem Einkommen Gebühren zahlen müssen.

      Kind?? Einkommen?? Von was sprechen die?

      Und dann folgt ein Formular mit einer Fußnote, dass man zur Beantwortung der Fragen verpflichtet sei. Nur, dass Formular enthält nicht eine einzige Frage :confused: :confused:

      Was macht man mit so einem Wisch? Einfach ignorieren?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:41:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Radio wird halt nur zur privaten Zwecken angeschaltet ( kann keiner nachprüfen )

      Das hilft nix. Denn es ist halt keine (nutzungsabhängige) Gebühr, sondern eine Steuer, die nutzungsunabhängig erhoben wird. Darf man gar nicht anfangen, sich drüber aufzuregen:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:46:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      @peppipeanut: Danke für die Einschätzungen so weit. Nach ihrer Aussage verwendet sie den Wagen nur für den Weg von und zur Praxis und nicht zur unittelbaren Berufsausübung. Eine Rückfrage sei gestattet: Sollte eine Zahlung unumgänglich sein - wie verhandelt man bei diesen Banditen denn nach?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:47:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also ich würde lieber das Radio rausreisen bevor ich an die GEZ zahlen würde.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:50:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hat nicht direkt etwas mit dem Thema zu tun:
      Ich möchte nur mitteilen, dass es auch in anderen Ländern so etwas wir GEZ und Fernseh- und Rundfunkgebühren gibt, z.B. in Frankreich pro Haushalt 116,50 € pro Jahr.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:55:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wehret den Anfängen!

      Ich laß die nicht in mein Haus und Garage. Beweislast liegt bei denen ! Woher wissen die denn, daß Du zu Hause ein Fernseher, Radio hast oder im Auto (wenn Garage vorhanden)?



      :O
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:57:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Frag hier mal nach:
      www.friedensvertrag.de
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 16:02:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn das private Fahrzeug auch beruflich genutzt wird, ist das Autoradio anmelde- und gebührenpflichtig. Allein die Tatsache, dass ein Radio vorhanden ist, löst dann schon die Gebührenpflicht aus. Und wenn ich mich Recht erinnere, verjähren die Gebührenforderungen der GEZ nach 4 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 16:03:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke für eure Einschätzungen / Kommentare!
      @peppipeanut: Nach ihrer eigenen Aussage verwendet sie den Wagen lediglich für Hin- und Rückweg zur Praxis! Eine Frage sei noch erlaubt: Sollte es hart auf hart kommen, wie stellt man mit diesen Banditen eine Nachverhandlung an?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 17:20:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Meines wissens dürfen die Haus und Grund garnicht betreten.
      Werde hier gerade in den letzten Wochen bombardiert mit
      Briefen von denen, schmeisse die ungeöffnet in die Tonne.
      Die haben sogar eine Firma angeschrieben, die ich 1986 abgemeldet habe.
      Frage mich, wie die feststellen wollen, welches Auto
      zu welcher Firma gehört (habe mehrere mit gleichem Sitz, und wohne auch daneben.) oder privat genutzt wird, sind
      alle auf meinen Namen angemeldet.
      Lass die mal kommen, freue mich schon darauf, die Jungs vom
      Grundstück zu schmeissen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      [B]Kann das wahr sein? GEZ und Freiberufler[/B]