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    Befristeter Mietvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.04 12:35:37 von
    neuester Beitrag 16.01.04 12:01:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 810.705
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      schrieb am 15.01.04 12:35:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem: Uns wurde eine Immobilie zum Kauf angeboten, wir wohnen aber derzeit zur Miete (seit Januar 2003) mit einem zeitlich befristeten Mietvertrag bis Dezember 2005.

      Gibt es eine Chance früher herauszukommen (abgesehen davon, selbst einen Nachmieter zu finden)?

      Kann der Vermieter die gesamten noch ausstehenden 23 Monatsmieten verlangen oder gibt es eine Obergrenze?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 13:30:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek: :eek: diese frage kann so nicht beantwortet werden, da zunächst geklärt werden muss, ob überhaupt ein wirksamer befristeter mietvertrag abgeschlossen wurde.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:00:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... und wovon hängt dies ab?

      Als Vertragsvorlage wurde der "Standardmietvertrag", den man in gedruckter Form (fast) überall erhält, verwendet.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 16:27:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3: Schau mal nach, wann der Mietvertrag herausgegeben wurde. Möglicherweise wurde ein veraltetes Formular verwendet.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:09:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Welches Jahr wäre denn für mich "positiv"?

      Ich nehme an, dass der Vordurck im Dezember 2003 gekauft wurde und den bis dahin gültigen Rechtsstand beinhaltet.

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      schrieb am 15.01.04 17:28:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zum 1.1.04 gab es keine Mietrechtsänderung.
      Könntest du mal posten, was im Bezug auf die Befristung im Mietvertrag steht? Wurde eine Begründung angegeben?
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:31:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vermieterfalle Zeitmietvertag
      Ein Zeitmietvertrag ist nur zulässig auf eine Dauer von bis zu 5 Jahren. Der Zeitmietvertrag muß eine Regelung enthalten, daß der Vermieter (oder ein Angehöriger) die Wohnung nach Vertragsende selbst nutzen will oder größere Umbauarbeiten plant. Fehlt dieser Passus, kann der Mieter Nichtigkeit begehren.
      http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1102.htm
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 11:50:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vorab: Auf Wunsch des Mieters wird .... befristet bis 31.12.2005 abgeschlossen. Keine Begründung und nichts warum!

      Aber erst einmal vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 12:01:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      damit ist es kein gültiger befristeter wohnungsmietvertrag sondern ein unbefristeter, für den die gesetzlichen kündigungsfristen gelten...aber ich würde mit diesem problem zu einem im mietrecht erfahrenen anwalt gehen....

      invest2002


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