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    MLP - Storni von Verträgen von Ex-MLPlern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.04 17:22:15 von
    neuester Beitrag 20.01.04 07:25:29 von
    Beiträge: 25
    ID: 810.834
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      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:22:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer von den Ex-MLPlern ist auch mehr als negativ über die Anzahl von Stornoabbuchungen in seinen Provisionsabrechnungen (meistens in den ersten 2 Jahren nach Ausscheiden) überrascht?

      Um es klarzustellen: Ich spreche von Verträgen, welche man als Berater vermittelt hat und welche ohne eigenes Zutun nach Abgabe des Kunden (d.h. bei GS-Wechsel oder nach Kündigung) storniert wurden.

      Ich bitte um Rückmeldung!

      Quelle (für deresbesserweiss): Meine Provisionsabrechnungen und Kontakt mit der Kanzlei Tiefenbacher seit 2001
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 18:42:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Stornofälle

      MLP darf eine Kündigung oder ein Prämienzahlungsverzug nicht kritiklos hinnehmen.
      MLP unterliegt Dir gegenüber einer Nachbearbeitungspflicht welche sich aus dem Grundgedanken des § 87a Abs.3 Satz 1 HGB und hilfsweise aus § 162 Abs.1 BGB herleitet.
      In der Praxis muß Dir MLP eine Störfallmeldung oder einen Nachbearbeitungsauftrag zukommen lassen.
      Unterbleibt dies seitens MLP besteht auch kein Rückforderungsanspruch der Provision seits MLP.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 08:50:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      @SOM.you

      Danke für Deine Information. Ich mache damit öffentlich, daß MLP mir in keinem einzigen Fall seit dem 01.01.2001 irgendeine Störfallmeldung oder einen Nachbearbeitungsauftrag hat zukommen lassen. Storni jeglicher Form habe ich erst anhand der mir zugeschickten Abrechnungen, welche ich z.T. per Anwalt anfordern mußte, in Erfahrung bringen können.


      Quellen (für deresbesserweiss und Wallstreet Online:
      1. Meine Provisionsabrechnungen seit 01.01.2001 seitens MLP
      2. Meine Korrespondenz mit MLP (und Anwälten)
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 11:38:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...

      du bist ja immer noch da lieber interna.

      wird das nicht langsam langweilig ? beleidigt sein und aus deiner leidensgeschichte eine lebensaufgabe machen ?

      wieviel zeit verbringst du denn hier ? welch zeit und geldverschwendung ...

      da wuesste ich besseres zu tun.

      das unternehmen wird es noch weit nach dir geben ... mit oder/und ohne fehler ...

      du langweilst.

      ;-)

      tw
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:05:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tigerwoods,

      antworte doch bitte fachlich, wenn ich fachlich nachfrage.

      Danke

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      schrieb am 16.01.04 16:46:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Interessant, Tigerwoods, daß Du fachlich nicht antwortest. Wie ist es mit den anderen?
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 00:00:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      #interna, "mach´doch mal bitte öffentlich", wie Du zu den vertragskündigungen durch ex-mlpler stehst !!!:eek::eek:
      #2 auch juristisch verbrämter unsinn ist unsinn, "störfallmeldung" an einen Unternehmensfremden:eek::eek:
      Interna such Dir doch bitte seriöse Quellen
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 09:55:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      RE : langermanfred

      du scheinst von der Materie keine Ahnung zu haben.
      Ferner kannst Du Deine kindliche Behauptung noch nicht einmal belegen.

      Ein Versicherungsvertreter haftet auch nach Beendigung des Agenturvertrages für seine Abschlußprovision.
      Mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen endet die Nachbearbeitungspflicht des Unternehmens jedoch nicht.
      ( vgl. Baummann (2001) zur Nachbearbeitunspflicht des Versicherers, in VersVerm Nr.3 S.126/128 , Evers/Manteuffel (1998), Die Pflichten des Versicherungsvertreters )

      Denkbar ist weitehin, daß die Klauseln der Provisionshaftung eine unangemessene Benachteiligung des VersVertreters darstellen und gegen AGB verstoßen.
      ( vgl. hierzu LG Memmingen vom 27.01.1999 und OLG Köln vom 19.12.2001 )

      SOM
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 22:27:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      #SOM
      Was heisst "denkbar"?
      Die Situation ist doch glasklar:

      Ich vermittle für MLP (AWD, Allianz,...) eine LV mit (bei MLP!!!) z.B. fünfjähriger Stornohaftungszeit (z.B. Standard Life Airbag); der Vertrag läuft zum Zeitpunkt meines Ausscheidens erst 2 Jahre und mein ehemaliger Kunde kündigt den Vertrag. Ich bekomme von meinem ehemaligen Unternehmen (natürlich) keine Information über die Kündigung, sondern die Kündigung geht an seinen aktuellen Berater. Dem ist es (aus Provisionssicht) shit-egal und sagt dem Kunden: OK, Liqui-Probleme, Kündigung ist in Ordnung, im halben Jahr - wenn Du wieder nen Job hast - machen wir ne neue LV!
      Ich erfahre davon 1/4 bis 1/2 Jahr später über meine Provisionsabrechnung.

      Einfache Frage: Ist die Stornobelastung für mich rechtens oder nicht????
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 22:45:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      #LangerManfred:
      Welche Art von Verträgen meinst Du? LV? KV? Sach?

      Wenn Du LV/KV meinst:
      Wenn ein Ex-MLPler, der in der Branche geblieben ist (also geschätzte 80%!), seinem Kunden (der ihm aus eigenem Antrieb gefolgt ist) empfiehlt, eine LV nach 1/2/3.../8.../12... Jahren zu kündigen, muss entweder viel gegen die "alten" Verträge sprechen (Kosten? Performance? Flexibilität?...) oder der "Berater" "berät" nur provisionsoptimiert...

      #LangerManfred(#MLPler)
      Wie stehst Du zu Umdeckungen seitens MLP-Berater von Fondspolicen-"lastigen"-(natürlich übernommenen) Kunden hin zu bestpartner classic?
      Beratungsansatz: "Ihr alter Berater hat Ihnen ja im Laufe der Zeit 4 Fondspolicen á 150 Euro vermittelt; wir sollten aus Risikostreuungs-Gründen 2 davon beitragsfrei stellen und 2 x 150 Euro bestpartner classic beantragen?
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 15:22:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      ExKollege!

      Danke, Du sprichst mir aus der Seele!
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 16:37:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo interna, mit interesse verfolge ich in den mlp threads u.a. deine beiträge. ich mache mir große sorgen um dich. du hast an 7 tagen die woche zu allen möglichen uuhrzeiten nichts besseres zu tun als hier zu posten und sogar andere zum posten aufzufordern wenn es deiner meinung nach nicht schnell genug geht. alles in allem ein sehr amüsanter kleiner privater feldzug. machst du das freiwillig? oder wirst du hierfür bezahlt? a propos, was ist denn aus den notebooks mit der angeblichen sicherheitslücke geworden? schöne grüße und bitte eifrig weiterposten!
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:21:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      RE: Ex-Kollege

      das von mir zitierte Urteil des LG Memmingen vom 27.01.1999
      ist erschienen in der Zeitschrift Versicherungsrecht ( VersR 2000 auf Seite 318 )
      Das Gericht hat hier klargestellt, dass das Versicherungsunternehmen auch nach Beendigung des Vertretervertrages noch zur Stornogefahrmitteilung verpflichtet war.
      Des weiteren stellte das Gericht fest, dass einige Klauseln über den Rückforderungsanspruch des VU dem damals noch gültigen § 9 Abs.1 und Abs.2 Nr.1 AGBG nicht standhielten.

      Ich würde Dir an dieser Stelle den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:50:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      @weiss_alles

      1. Ich werde in keiner Weise von irgendjemandem bezahlt und trage alle Zeit und Kosten zu 100% selber.

      Gegenfrage: Gilt das auch für Dich (Ehrliche Antwort erbeten)?

      2. Zum Thema "notebooks mit der angeblichen Sicherheitslücke" verweise ich auf meine Siege vor dem jeweiligen LG und OLG zu diesem Thema. Bei Detailnachfragen wende Dich bitte an den MLP-Vorstand Ralf Schmid bzw. andere mögliche Ansprechpartner!

      Gegenfrage, falls Du MLP-Berater bist: Kennst Du eine mögliche Sicherheitlücke bei der Teambase? Wenn ja, hast Du diese MLP auch ordnungsgemäß mitgeteilt?



      @SOM.you

      Das würde dann ja bedeuten, daß mir eingebuchte Storni alle fehlerhaft verbucht worden wären und ich die gesamte Summe bekäme (Bemerkung: Mir wurde nie eine Mitteilung über ein Storno seitens MLP mitgeteilt.).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 19:27:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      hallo interna, welche kosten meinst du mit deiner ersten gegenfrage? - ich poste immer ehrlich!.
      zu deiner zweiten gegenfrage: ich bin KEIN mlp berater, aber auch in der beratungsbranche (keine finanzdienst-leistung) tätig. ich gestehe jedoch, schon mit dem gedanken an einen einstieg bei mlp gespielt zu haben, allerdings ist das auch schon ein paar jahre her. eine leichte affinität hin zu mlp ist jedoch verblieben was wahrscheinlich daran liegt dass es mir gelungen ist, fast zum all time high den großteil meiner mlp vz zu verkaufen.
      schönen abend.
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 20:42:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Du sprichst mir aus dem Herzen":
      mir ist es in meiner bisherigen Zeit in der Branche noch nicht einmal untergekommen, daß ehemalige Vermittler von Unternehmen über Storni unterrichtet wurden. Es liegt sicher im Interesse jedes Unternehmens Verträge zu erhalten, aber deshalb ehemalige Berater zu informieren, also wer hier "weltfremd" ist :eek: :eek:,
      Urteile sind i.d.R. von dem speziellen Fall abh. ....
      schwer vorstellbar, daß die Versicherer jetzt immer ihre Ex-Berater informieren:D
      Ex-Kollege, ich finde es nur etwas einseitig, so zu tun, als ob dies ein das Problem der Ex-MLPler ist, da finde ich internas Fragestellung schon mehr als scheinheilig
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 21:08:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      #8, Deinen Aussagen kann ich leider keine weiterführenden Informationen entnehmen. Sei bitte so nett und präzisiere Deine Aussagen. Bitte ohne "denkbar" etc., denn das hilft sicher auch dem Ex-Kollegen nicht weiter.
      Mit ihm werden mehrere auf Deine konkreten Fakten warten...
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 08:40:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      @7
      Auf Deine erste Frage habe ich (im Namen internas) geantwortet (siehe 10 (1))
      Auf Deine zweite Frage kann ich nur sagen: dass es noch nie geschehen ist, einen ausgeschiedenen Mitarbeiter über einen anstehenden Storno zu unterrichten bedeutet nicht, dass es nicht trotzdem hätte geschehen müssen (interessant wäre hier sicher die Verjährungsfrist, um solche "unberechtigte" Storni wieder zurückzuholen...)
      @Hobbyjuristen: Was denkt Ihr?

      @16
      Die Fälle liegen sicher, wie Interna in #1 dargestellt hat, zu 95% gleich! Also "i.d.R. vom sepziellen Fall abh." sehe ich ganz und gar nicht!!!

      Da wir uns in einem MLP-Thread befinden ist es natürlich einseitig und sowohl interna als auch ich als auch die meisten anderen Leser sind wohl eher MLP verbunden (oder auch nicht mehr...) als einem anderen Finanzdienstleister, wobei natürlich die Regelung sicher für alle in ähnlicher Wiese gilt...


      @Langermanfred
      Da ich mir einbilde, Dir die offenen Fragen beantwortet zu haben, hätte ich gern von Dir ein Statement zur "Beratungsleistung", wie in #10 (2) beschrieben...
      Glaubst Du, es gibt Situationen, in denen dieses Szenario und diese Lösung für den Kunden sinnvoll sind?
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 09:55:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      RE: langermanfred

      Du meinst : "mir ist es in meiner bisherigen Zeit in der Branche noch nicht einmal untergekommen, daß ehemalige Vermittler von Unternehmen über Storni unterrichtet wurden. "

      Das kann ja durchaus sein. Die Versicherer sind jedoch nach gefestigter Rechtsprechung dazu verpflichtet, falls
      Provisionsrückforderungen gestellt werden.

      Meine Aussage aus #8 : Denkbar ist weiterhin, daß die Klauseln der Provisionshaftung eine unangemessene Benachteiligung des VersVertreters darstellen und gegen AGB verstoßen.

      Ich kenne ja die verwendeten Klauseln in diesem speziellen Vertretervertrag nicht, deshalb ist es denkbar.
      Wie schon oben gesagt, empfiehlt sich der Gang zu einem Fachanwalt.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 15:56:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Denkbar ist weitehin, daß die Klauseln der Provisionshaftung eine unangemessene Benachteiligung des VersVertreters darstellen und gegen AGB verstoßen.


      Was haben Klauseln über die Provisionshaftung mit den AGB zu tun? Wäre mir neu, wenn das dort geregelt ist. Ich tippe eher auf freie Vertragsgestaltung zum Handelsvertretervertrag nach HGB.
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 22:04:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      RE: Filialleiter

      Was haben Klauseln über die Provisionshaftung mit den AGB zu tun? Wäre mir neu, wenn das dort geregelt ist. Ich tippe eher auf freie Vertragsgestaltung zum Handelsvertretervertrag nach HGB.

      Diese Klausel unterliegen dem AGBG,welches jetzt im BGB aufgegangen ist.
      Wenn Dir das neu ist, haste heute etwas gelernt, Glückwunsch. ;)
      Mit Deinem Tip liegst du daneben.
      (Quelle : die o.g. Urteile)

      SOM
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 22:07:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      #18, eine beraterische Glanzleistung liegt sicher nicht vor (es kommt ja immer auf den Einzelfall an ;-)), nur, und dazu sollte interna einfach mal "aus dem Herzen" sprechen, sicher nicht das "privileg" der MLP-Leute,
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 23:08:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      #21 SOM.you

      Du liegst weiterhin völlig richtig. Die Regeln sind eindeutig. Das "Problem" ist, daß fast kein Berater (nicht nur bei MLP) jemals richtig geschult wurde, wie mit möglichen Storni umzugehen ist.

      Warum?

      1. Der neue Berater hat keine finanziellen Nachteile => Es könnte ihm daher egal sein. Außerdem könnte er durch "Umdeckungen" möglicherweise seine "weiße Liste" aufpolieren.

      2. In meinem Fall versucht MLP möglicherweise, die gesamten Stornokosten (zumindest was möglich ist) auf mich abzuwälzen (Quelle: 1. Ich schrieb möglicherweise, 2. Urteil eines Gerichts zu diesem Themenkomplex).

      3. Der betroffene Berater hat häufig als Ausgeschiedener weder Wissen, noch Geld, noch Nerven, dagegen anzugehen.

      4. MLP-Anwälte drohen schon mal mit Klage, klagen dann aber nicht (Quelle: Eigene Unterlagen einer MLP vertretenden Kanzlei - Name gefällig, kleiner Uwe?)

      Lösungen:

      1. Gute Anwälte (gibt es)
      2. Gute Nerven
      3. Die Bereitschaft, auch mal ein paar € vorzuschießen

      Dann kann man auch vor OLGs gewinnen!
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 01:48:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      MLP technische Analyse Datum: 19.01.2004


      Seit der letzten MLP-Analyse vom 22.10.2003 bei 14,90 ist die MLP-Aktie (ISIN DE0006569908/ WKN 656990) um 32% vorangekommen, berichten der technische Analyst Holger Struck von der WAVE Management AG bei "tradesignal.com". Der Kurszielbereich von 25 - 30 Euro für 2004 bleibe natürlich bestehen, doch lasse sich die positive Meinung zu dieser Aktie aktuell (Stand 19.01.2004) wie folgt aktualisieren: aktuell überkaufte Marktlage; derzeit Ausbruch über die Bollinger-Band-Obergrenze; jede Konsolidierung oberhalb der gerade gefallenen Ausbruchsmarken wäre weiterhin sehr bullish zu interpretieren. Die mit großem Abstand wichtigste Botschaft sei der damals erwartete und mittlerweile in aller Deutlichkeit erfolgte Ausbruch über die Widerstandsmarken bei 16,39 und vor allem 17,88 Euro. Auf dem Weg nach oben sei noch sehr viel Luft bzw. Spielraum vorhanden. Die nächsten Kursziele der im März 2003 begonnenen Aufwärtsbewegung lägen mit den Fibonacci-Extensionsniveaus von 138,2% und 161,8% bei 22,57 und 25,48 Euro. Allein aus der Abstandshöhe der Ausbruchsformation (vertikaler Formationsabstand) lasse sich der Kurszielbereich von 25 - 30 Euro problemlos aufrechterhalten. Möglicherweise werde er sogar im Laufe des Jahres 2004 nach oben zu revidieren sein. Während andere Anlegergruppen noch immer die mögliche Bodenbildung bei MLP diskutieren würden, freue sich der Investor, der den antizyklischen Kaufsignalen gefolgt sei, mittlerweile über "die ersten (fast) 300% Kursgewinn" und blicke in eine charttechnisch weiter vielversprechende Zukunft - jedenfalls solange 17,88 und 16,39 Euro als Ausbruchsmarken überwunden und damit bestätigt bleiben würden.




      Quelle: AKTIENCHECK.DE
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 07:25:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      @SOM.you.

      Diese Klausel unterliegen dem AGBG,welches jetzt im BGB aufgegangen ist.
      Wenn Dir das neu ist, haste heute etwas gelernt, Glückwunsch.


      Danke für den Input. Kannst Du mir Paragraphen aus dem BGB nennen? Könnte für meine vergangene HGB 84 Zeit interessant sein.

      FL


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