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    Frage zum Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.04 20:20:49 von
    neuester Beitrag 09.02.04 01:04:50 von
    Beiträge: 9
    ID: 815.654
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      Avatar
      schrieb am 31.01.04 20:20:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich sitze gerade vor der lästigen Anlage SO und es stellt sich folgende Frage:

      Kann ich Gewinne aus dem Jahre 2003 mit dem Verlustvortrag aus 2002, der auch Verluste aus 2001 enthält, verrechnen ? Folgender Satz eines Steuerratgebers macht mich unsicher: "Verluste dürfen nur steuerpflichtigen Gewinnen des laufenden, des vorangegangenen oder der folgenden Steuerjahre verrechnet werden".

      Beispiel:

      Verluste 2001: 2000,-
      Verluste 2002: 2000,-
      festgestellter Verlustvortrag zum 31.12.2002 somit 4000,-
      Gewinn 2003: 5000,-

      Kann der Gewinn 2003 nur mit den 2000,- aus 2002 oder mit den vollen 4000,- verrechnet werden ?

      Vielen Dank
      Gruß Trullberg
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 20:25:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verluste können mit Gewinnen nachfolgender Jahre verrechnet werden. Also können die Verluste aus 2001 und 2002,mit den Gewinnen 2003 verrechnet werden.
      Die Verrechnung mit den vollen 4000 EUR ist möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 20:41:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Uuuuups, das war ein Klick zu schnell.

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Gruß aus Lübeck:lick:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 23:16:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Trullberg, ich kann die Antwort bestaetigen. ;)

      Sind das ungefaehr Deine echten Zahlen ?
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 08:37:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Sind das ungefaehr Deine echten Zahlen ?"
      @seriosna: sei doch nicht so neugierig
      :p

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      Avatar
      schrieb am 01.02.04 08:56:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Trullberg,schoenen Gruss aus Asien an meine Geburtsstadt.
      Na,so was scheenes:lick:
      Hatte die gleiche Frage,also danke Dir fuer den Thread.

      Sind die Anzahl der Jahre denn unerheblich?Also addieren sich Verlust und Gewinn in den folgenden Jahren immer weiter,bis Gewinn festgestellt wird?
      Oder gibt es eine zeitliche Begrenzung vob XX Jahren?
      Dann kriegt das Finanzamt ja nie was nach 2000/2001:laugh:
      Gruss Nobi
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 11:57:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Alle

      Kann man Verluste aus außerbörslichen Beteiligungen (aktienzertifikate wurden ausgegeben) mit Spekulationsgewinnen an der Börse verrechnen?
      Die außerbörslichen Beteiligungen wurden innerhalb der Spekulationsfrist mit Kaufvertrag, Geldzufluß und Aktienumschreibung verkauft!

      Meiner Ansicht müßte dies möglich sein, sofern das Geschäft einem Drittvergleich standhält.
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 21:49:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      2 Fragen zur Anlage SO und VA für das Jahr 2003

      1. Müssen in der Anlage SO die Verkäufe (Gewinne und Verluste)von Aktien bzw. Fonds innerhalb der Speku-Frist getrennt aufgeführt werden? Und wenn wo auf dem Formular.

      2. Im Jahre 2003 habe ich Gewinne aus Aktien- bzw. Fondverkäufen. Aus dem Jahre 2002 und früher habe ich einen Verlustvortrag in 5-stelliger Höhe. Wo muss ich diesen auf dem Formular VA eintragen?

      Die o. a. Fragen wurden in dem von mir verwendeten Einkommensteuerprogramm (von Aldi) nicht ausreichend erklärt.
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 01:04:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      ". Im Jahre 2003 habe ich Gewinne aus Aktien- bzw. Fondverkäufen. Aus dem Jahre 2002 und früher habe ich einen Verlustvortrag in 5-stelliger Höhe. Wo muss ich diesen auf dem Formular VA eintragen?"

      Der Verlustvortrag ist nicht auf dem Formular VA einzutragen. Das Formular dient Angaben zum Verlustrücktrag.


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