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    Termingeschäftsfähigkeit - Optionen ohne risiko !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.04 23:35:19 von
    neuester Beitrag 06.02.04 12:24:40 von
    Beiträge: 8
    ID: 817.270
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      schrieb am 05.02.04 23:35:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi alle,

      heute habe ich von stocknet, meinem broker, eine mail bekommen, in dem sie mir mitteilen, daß ich noch keinen antrag wegen termingeschäftsfähigkeit abgegeben hätte, und dies nachholen sollte. ansonsten könnte ich keine optionsscheine etc. handeln, ABER VERKAUF DER BEREITS VORHANDENEN OPTIONSSCHEINE WÄRE AUSDRÜCKLICH ERLAUBT.

      Nun, eigentlich dachte ich, daß die schon einen schrieb von mir hätten, aber nun sieht es anders aus?

      ich habe bereits optionsscheine, über stocknet erworben, und im minus ;-), dickem minus. da ich sie aber eigentlich gar nicht über stocknet erwerben dürfte, da noch keine termingeschäftsfähigkeit vorlag, könnte ich mich darauf berufen und den VOLLEN einsatz, ohne verlust, fordern?
      Ok, ist nicht richtig, aber es geht um geld, und da hört der spass auf ;-)....wie würden sie entscheiden ?

      boersenhaix
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 00:33:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...den exakt selben Weg waehlen...

      Bei ConSors wurde vor einigen Jahren der US Handel ueber Web Street Securities, einem amerikanischen Broker, angeboten. Auch konnten Derivate gehandelt werden, wenn die BTG bei ConSors vorlag. Nach einiger Zeit stellten die Rechtsanwaelte bei ConSors fest, dass die deutsche BTG fuer den derivativen Handel in den USA keine Bedeutung hatte und den Kunden nach amerikanischem Gesetz nicht dazu legitimierte.

      Potentiell gab es damals riesige Schadensersatzansprueche gegen ConSors seitens der Kunden, doch wurden diese mit aehnlich bloeden Schreiben auf die "falsche Spur" gelockt und nachtraeglich die noetigen Unterschriften besorgt.

      Meine Meinung: Klagen!


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 00:42:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn du nur einen funken moral, anstand und persönlichkeit besitzt dann wirst du den fehler bei dir selber suchen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 08:39:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann seriosna nur zustimmen.
      Aber wenn du meinst, daß beim Geld der Spaß (soll wohl heißen: die Moral und der Anstand) aufhören, dann wirst du wohl klagen müssen.

      In diesem Fall wird sich Stocknet natürlich zu recht fragen, wie du in der Besitz der Optionsscheine gekommen bist. Man wird sich wahrscheinlich intensiver als bisher auf die Suche machen und deinen Antrag ausgraben, den du ja offensichtlich abgeben hast.
      Fazit: Zu deinen Optionsscheinverlusten hast du dann noch die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten am Hals.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 09:21:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      du meinst doch du hast schon mal was geschrieben, wenn das ungefähr 2 jahre her ist, ist das in ordnung das dun angemailt wurdest. Finanztermingesch. muß alle 2 jahre erneuert werden. also nix mit geld zurück- ist aber auch nicht die feine art

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      schrieb am 06.02.04 09:51:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      >wenn du nur einen funken moral, anstand und persönlichkeit besitzt dann wirst du den fehler bei dir selber suchen

      nun, das ist eine sehr gewangte phrase, die, bei politikern angewendet, sowíe bei vielen vorstandsvorsitzenden, nur ein müdes lächeln als reaktion erzeugen würde. meine persönlichkeit werte ich nicht an meinem verhalten gegenüber einer bank, desweiteren würde jeder anwalt diesen weg gehen, wenn sich dadurch vorteile ergeben. anstand und moral ändern sich sehr, die `moralgrenzen` sind sehr weit verschoben und solange die usa zum kriegführen sich lügen ausdenkt, und einige andere bis vor kurzem behaupteten `die renten sind sicher`, kann ich diese moralverschiebung eh nicht überbieten. wie heisst es so schön, der ehrliche ist der dumme?

      bzgl. der 2 jahren, nein, mein stocknet account ist gerade mal einige monate alt. ich denke, dass ich nichts tun werde, außer stocknet dazu zu befragen, da es doch eigentlich spielgeld ist und ich mit meinem broker bislang zufrieden war. ich wollte nur die möglichkeiten kennen, die mir in diesem fall zustehen.


      boersenhaix
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 11:40:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich versteh diesen ganzen Schei.. bezüglich BTG sowieso nicht. Es gibt genügend Aktien, die genauso risikoreich sind wie Optionsscheine. Zudem haben Optionsscheine weit im Geld die Eigenschaft, fast ähnlich träge und risikoarm zu reagieren wie Aktien.

      Um es kurz zu sagen, solange bei einem Wertpapierkauf keine Nachschußpflicht besteht, wie bei echten Optionen und bei Shortgeschäften, sollte die BTG abgeschafft werden. Es ist an der Börse immer so, dass Wertpapiergeschäfte keine Einbahnstraße darstellen und auch mit DAX-Werten oder großen internationalen Werten das Totalverlustrisiko besteht.

      Was Stocknet anbelangt, würde ich an Deiner Stelle mit Anstand und Fairness handeln. Bei Stocknet habe ich im Gegenzug bisher immer das Gefühl der Fairness, eines sehr guten Preis-Leistungsverhältnisses und eines wirklich guten und preiswerten Services empfunden.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 12:24:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      @#6:
      Ja, diese Argumentationseise liebe ich über alles!
      Irgendwo auf der Welt rechtfertigt jemand irgendwelche Verbrechen (Mord, gar Massenord) mit fragwürdigen und scheinheiligen Argumenten.
      Und schon bin ich bei allem was ich tue, solange mein Handeln nur dieses Niveau nicht erreicht (was kaum jemals der Fall sein wird), exculpiert. So kann ich dann nach Herzenslust betrügen, übers Ohr und in die Pfanne hauen, und muß mir daraus weiß Got kein Gewissen machen.
      Wenn der Geschädigte dann auch noch ein Bank ist, sind moralische Bedenken ohnehin völlig unangebracht, wissen wir doch alle, daß z.B. die ausschließliche Vermittlung von Börsengeschaäften, wie sie stocknet meines Wissens betreibt, eine zutiefst verwerfliche und unmoralische Betätigung ist.


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