Besonderheiten bei 1% Aktienanteil - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.03.04 19:42:56 von
neuester Beitrag 03.03.04 21:46:38 von
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Gibt es Besonderheiten laut Börsengesetz, wenn man 1% der Aktien eines Unternehmenshält?
Du darfst mit dem Chef persönlich den Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeben
Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeben
Nach meinen Informationen erst ab 5% Anteil.
Gruß CaptCook
Gruß CaptCook
Die beonderheit ist, daß Du nicht mehr als Kleinanleger gewertest wirst.
Sie auch Wertpapierschutzgemeinschaft oder so.
MfG
Sie auch Wertpapierschutzgemeinschaft oder so.
MfG
EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
(1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der
Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer
innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar
oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war. 2Die verdeckte
Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine
Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich. 3Anteile an
einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und
Anwartschaften auf solche Beteiligungen. 4Hat der Veräußerer den veräußerten
Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unentgeltlich
erworben, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn der Veräußerer zwar nicht
selbst, aber der Rechtsvorgänger oder, sofern der Anteil nacheinander
unentgeltlich übertragen worden ist, einer der Rechtsvorgänger innerhalb der
letzten fünf Jahre im Sinne von Satz 1 beteiligt war.
(1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der
Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer
innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar
oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war. 2Die verdeckte
Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine
Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich. 3Anteile an
einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und
Anwartschaften auf solche Beteiligungen. 4Hat der Veräußerer den veräußerten
Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unentgeltlich
erworben, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn der Veräußerer zwar nicht
selbst, aber der Rechtsvorgänger oder, sofern der Anteil nacheinander
unentgeltlich übertragen worden ist, einer der Rechtsvorgänger innerhalb der
letzten fünf Jahre im Sinne von Satz 1 beteiligt war.
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