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    EICHEL AUSTRICKSEN - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.04 18:36:42 von
    neuester Beitrag 16.06.04 13:24:13 von
    Beiträge: 14
    ID: 860.437
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      schrieb am 15.05.04 18:36:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      In England kann man auf Aktien wetten; das ist aber das gleiche, wie sonst auch mit Aktien. Der Vorteil, man muss weder in England noch in Deutschland Steuern auf die Gewinne zahlen, da es eben wetten sind.
      Short oder long, beides kein Problem!

      Als Nachteil koennte man 2 Sachen auffuehren.

      1. Kursrisiko Pfund Sterling - Euro
      2. Man muss mindestens 100 Aktien kaufen und kannn nur in 100-er Schritten kaufen.

      Schau nach bei www.deal4free.com oder www.igindex.co.uk

      :) :) :)

      P.S. Richtigliegen mit seiner Meinung, in welche Richtung die Aktie marschiert, muss man immer noch!!!
      Avatar
      schrieb am 15.05.04 18:46:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      vergass noch anzufuehren, dass man auch keine Gebuehren bei `Kauf` oder Verkauf` bezahlt!!! Und je nach Aktie oder Index ist der spread gering.
      Avatar
      schrieb am 15.05.04 19:06:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      IBS-AG WKN:622840 kaufen und liegenlassen!!Arbeiten profitabel und haben SUPER Produkte!!Sind ausserdem techn.ausgebombt!!Ausserdem gibt es in näherer Zukunft eine Übernahme durch einen Big-Player....
      Avatar
      schrieb am 15.05.04 19:18:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dumm nur, dass in Deutschland das Welteinkünfteprinzip gilt. Danach sind alle Einkünfte in Deutschland steuerbar, auch wenn sie im Ausland erzielt werden. U.U. regeln Doppelbesteuerungsabkommen Abweichungen. Allerdings führen DBAs regelmäßig nicht zur vollständigen Steuerfreiheit wie du sie hier anpreist.

      Viel Spass beim Steuern sparen;)
      Avatar
      schrieb am 15.05.04 21:34:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wettgewinne sind KEINE Einkuenfte, jedenfalls nicht hier in England und so viel ich weiss auch nicht in D!!! :)

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      Avatar
      schrieb am 17.05.04 13:54:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      die nationale Steuerbewertung von Einkünften muß nicht notwendigerweise mit den Einkünften in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) übereinstimmen.
      Es können also ausländische Einkünfte in dem ausländischen Staat steuerfrei sein, aber gemäß DBA in Deutschland steuerpflichtig.
      Eichel auszutricksen ist nicht einfach.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 14:39:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6

      also in GB ist die Sache steuerfrei, und in Dt. in keiner der 7 Einkunftsarten aufgeführt, was m. M. n. dazu führt, dass die Gewinne nicht zu versteuern sind.

      Auf welches Gesetz sollten sich die Finanzer denn berufen?

      Da würde doch ein Widerspruch zwischen einem DBA und dem EStG bestehen und sozusagen eine achte Einkunftsart eingeführt werden, was wohl sehr neu wäre.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 15:00:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      Das Gesetz wäre das DBA, das Einkünfte eigenständig definiert und dessen Zuweisung der Besteuerung festlegt.
      Das nationale Steuerrecht tritt gegebenenfalls zurück.
      Interessant in diesem Zusammenhang z.b. § 32 b Nr. 3 ESTG
      Da die Materie (Internationales Steuerrecht) nicht einfach ist, will ich sie hier auch nicht vertiefen.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 17:34:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      Alles recht kompliziert, danke für die Info.

      Da verstehe ich aber nicht, warum z. B. Sportwetten u. ä. steuerfrei sind. Stellen Wettgewinne überhaupt Einkünfte dar?

      Vielleicht benötigt man wirklich eine rechtsverbindliche (schriftliche) Auskunft eines Steuerberaters, den man dann im Zweifelsfall haftbar machen könnte ;-)

      Jedenfalls wüsste ich heute nicht, wo ich solche Gewinne in die Steuererklärung einzutragen hätte (Anl. FE-AUS?).

      Gruß xy
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 22:00:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wettgewinne könne u.U. als Spekulationsgewinne eingestuft werden. Wird wiederholt gewettet (und nachhaltig verdient ;)) kann es sogar sein, dass das Finanzamt die Einnahmen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb einstuft.
      Kenne mich allerdings diesbezüglich nicht im Detail aus. Vielleicht sollte man zunächst einen Steuerberater seines Vertrauens hinzuziehen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 11:53:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      derivatewilli (#6,8) hat Recht, die Einkünfte sind auch in Deutschland voll STEUREPFLICHTIG !!!

      Ausserdem hat sich "Aberhoppla" anscheinend nur sehr oberflächig mit der Materie beschäftigt. Auch in England sind die Gewinne aus CFD´s nach einem gewissen Freibetrag steuerpflichtig.

      Was steuerfrei in UK ist, sind Gewinne Spreadbetting. Das kann er bei den beiden in #1 genannten Brokern aber gar nicht machen, da z.B. d4f ihn ohne festen Wohnsitz in UK für SB gar nicht freischalten wird (nur CFD).

      :)
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 17:22:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      ich weiss nicht alles, da ich auch nicht alles wissen muss, aber ich weiss dass ich mit den beiden Spreadbette!!! und damit sind die Einnahmen steuerfrei.

      Ausserdem bin ich der Meinung, dass ich in UK einen festen Wohnsitz habe. Jedenfall hat den beiden meine Telefonrechnung genuegt. Falls ich keinen festen Wohnsitz habe, macht auch nichts. Hauptsache ich bin am Leben :)
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:22:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12
      Du kannst es ja schaffen, das Konto mit 2 Telefonrechnungen (wg Geldwäschegesetz) freigeschaltet zu bekommen. Aber deine Guthabenzinsabrechnung geht an Eichel. Oder an die Briten ( SB ist für GB-residenten steuerfrei, aber nicht der Zinsertrag), die dann Fragen stellen, weil sie deine Steuerakten n icht finden. Und dann kommst Du echt in die Bredoullie, weil du in GB eine falsche Identität vorgetäuscht hast.

      Du kannst also auf diese Weise nur verlieren, das sage ich nicht, weil ich moralisch wäre, sondern weil ich es immer so tragisch finde, wenn die netten Verbrecher am Ende doch hingerichtet werden.

      Hittfeld - voller Trauer
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 13:24:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      irgendwie ist das the thread der Missverstaendnisse.

      Ich lebe doch in UK und zahle brav alle meine Steuern an Gordi (Brown).

      Also, wo ist das Problem?

      :)


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