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    mit Fahrrad unterweg und einen Punkt in Flensburg... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.04 23:07:53 von
    neuester Beitrag 19.05.04 16:35:37 von
    Beiträge: 35
    ID: 860.996
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      schrieb am 17.05.04 23:07:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      und dann noch ne heftige Geldbuße :mad:

      angeblich war die Ampel schon länger als eine Sekunde auf rot und zwei Polizisten auf Streife haben mich angehalten.

      eben im TV auf SAT1 war grad ein ähnlicher Fall. Fahrradfahrer bei rot rüber, rausgefischt, Situation war natürlich nur gestellt, aber trotzdem.....der Polizist meinte 25 Euro. Kann das sein? Da muss ich ein vielfaches bezahlen. :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:14:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja man darf sich halt nicht erwischen lassen!!!

      Heute wird man überall abgezockt.

      25 € bei ROT ist aber wenig.

      Mit HANDY erwischt ist ja schon teurer!

      :):D:)
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:14:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      keine Polizisten hier? :confused::D
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:21:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      :) Versuch´s mal hier unter Rotlichtverstöße http://www.radarforum.de :)
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:25:40
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 17.05.04 23:33:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 dank dir.:kiss:

      ich muss mal welcher Paragraf dem zugrune liegt.

      mir wird § 17 OWiG vorgeworfen und ca. 80 Euro Bußgeld (incl. Auslagen) :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:39:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann passieren.

      Ich hab früher als Fahrradkurier gejobbt und hab damals in einem Jahr neun Punkte gesammelt :D
      Die wollten mich schon zum Idiotentest schicken,deswegen :laugh:


      Nimms leicht ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:40:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich muss mal "suchen"
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:41:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      scheiß was auf den Punkt. Laut dem Link in #5 sinds 25 Euro. Bei mir aber 80 :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:43:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 23:46:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 00:00:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Bußgeld von 25 euro in Link #5 scheint wohl nicht zu greifen, wenn einem Vorsatz oder großer Fährlässigkeit vorgworfen wird.

      Na wie auch immer, der Idiotentest bei Beefy ist aber echt der Hammer :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 00:16:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      jo, passt scho :D
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 00:21:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      also wasses hier in W : O für Themen gibt?

      mein Senf hierzu: wir radelten mal zu fünft den Kudamm in Berlin runter (ich glaub so 1984 war es) und da hielten uns auch so 2 blöde Polypen an und sagten „ihr zwei: euch haben wir gesehen, da war es schon ROT und das kost euch 50 DM pro Nase plus einen Punkt in F..:mad::mad::mad::mad:

      Wir haben auch ungläubig gestaunt, versucht zu diskutieren, aber es war sinnlos. Der eine hat dann tatsächlich zahlen müssen (kam per Post nach Hause).

      Aber das mit mehr als 1 sek Rot und so, ham die Dir n geeichtes Messprotokoll einer Lichtschrankenmessung vorgelegt oder wie oder was? Also ‚Augenschein’ eines Polizisten, das reicht vor deutschen Gerichten nicht aus, das ist sicher (in Österreich sieht’s da rechtslagemäßig anders aus, die kennen so was wie die ‚Einschätzung des Sachverhaltes durch den Gendarmen’…)

      Fazit: 80 EUR ablehnen und es auf das Gerichtsverfahren ankommen lassen. Im (für Dich) günstigsten Fall wird einfach eingestellt, die Kosten werden der Staatskasse (also uns allen, die wir sonen Zirkus dann über unsere STEUERGELDER dauermitfinanzieren müssen) in Rechnung gestellt.

      Aber denk dran: vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
      Der Richter KANN Dich u.U. auch verurteilen ohne den 1-sek-Zuschlag (der nicht beweisbar sein wird) und dann sind’s 25 EUR plus so rund 60-70 EUR Gerichtsgebührenklimbim, und da kannst Du auch gleich 80 Piepen direkt abdrücken, Dich 1 mal kräftig ärgern und Dir den ganzen restlichen Schmonzett sparen.

      viel Erfolg –und nicht ärgern :( :cry: :cool: :( :cry: :cool: :( :cry: :cool: :( :cry: :cool: :( :cry: :cool:

      LBI-COM
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 00:36:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      nee, hat keinen keinen Zweck. Gegen zwei Polypen als Augenzeugen ist Widerspruch ziemlich unrealistisch. Werd die 80 Euro abdrücken und fertich.

      Hab den Paragrafendschungel noch nicht so richtig durchschaut, wann die 25 Euro gelten und ab wann nicht mehr. Der Verstoß in meinem Fall wird nach 132.2. BKat und § 3 Abs. 6 BKatV geahndet. Die Abgrenzung zum Verstoß "Überfahren einer roten Ampel" für 25 Euro bleibt mir weiter unklar.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 01:15:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bin mal auf dem Rad geblitzt worden, das war ulkig. (Ok, 30er-Zone vor Schule). Hatte stark geschwankt, ob ich mir nicht das Foto auf der Dienststelle abholen sollte, war mir aber zu teuer.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 01:20:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      B..... sind Sch..... .
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 01:27:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also:

      das is analog wie beim Auto, bloss jeweils nicht so teuer (weil Radfahrer sind ja auch nicht so ne reichen Schnösel wie Autofahrer, dachte sich der Autor des Bußgeldkataloges :laugh::laugh::laugh: ) :

      Über die Ampel bis 1 Sekunde ROT: das ist nur fahrlässig (also das `kann jedem mal passieren`) und da zahlt der Radler 25 und der Autofahrer glaub ich 60 oder 75 EURO mit 2 Punkten oder so.

      Über die Ampel über 1 Sekunde ROT: das ist grob fahrlässig (also da `kann auch der letzte Trottel rein technisch gesehen gefälligst bremsen und anhalten, wer da noch weiterfährt der hat`s bewußt drauf angelegt, bei ROT gesetzwidrig drüberzubretzeln`) und da zahlt der Radler 80 und der Autofahrer glaub ich 200 EURO (und 3 Punkte, zusätzlich ist, wennes kracht, der Versicherungsschutz weg und das kann RICHTIG teuer werden, da sind flott 10.000 Euro hinüber. Die Versicherung zahlt zwar ZUNÄCHST, treibt das Geld aber später bei DIR wieder ein :cry::O:cry::mad::mad::O:cry::O:mad: ).

      Der Gesetzgeber unterscheidet hier also nach Schwere des Deliktes.

      Aber wie schon gepostet, der Richter will technische Beweise sehen, also das Protokoll einer GEEICHTEN Messeinrichtung (in den Blitzkästen an den Ampeln sind die drinne, aber die löst Du mit Deinen paar Gramm Blech deines Radels ja eben gerade NICHT aus, sonst würden die ja auch immer aufblitzen, wenn z.B. mal ne leere Coladose vom Wind drübergeweht würde :D:D:D:D:D ).

      Ob da 1, 2 oder 3 Polizisten behaupten `ja sicher, das waren bestimmt ganz viel mehr als 1 Sekunde, das reicht in Deutschland eben NICHT (frag Deinen Anwalt!).

      Es reicht ja noch nicht einmal das Protokoll einer nicht geeichten Uhr. Und deshalb isses auch egal ob die Polizisten sogar auf ihre Armbanduhr geguckt haben weil die ist garantiert nicht geeicht. Is so.

      Na denne...Kopf hoch


      LBI-COM:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 01:41:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      warum bist du nicht einfach weiter gefahren ?
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 01:53:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      @DerArbeitslose #19

      vermutlich deshalb:

      Anhaltsignal eines Polizisten nicht beachten: 30 EUR Bußgeld
      Radfahrer hat Rotlichtsignal missachtet: 25 EUR Bußgeld
      Polizist bei Ausübung seiner Amtshandlungen in irgendeiner Weise behindert (also wenn Du ihn z.B. aus dem Weg schubst um weiterzufahren): STRAFTAT (Widerstand gegen die Staatsgewalt – das ist KEIN Witz) , 30-90 Tagessätze / ersatzweise Knast (und dann bist Du VORBESTRAFT).

      Also anhalten denk ich, is in so nem Fall wohl besser……….

      (Gut, bei ner Fußstreife kann man es eventuell probieren aber 1. berührt dabei bloß den Polizisten nicht irgendwie, denn dann (s.o.) und zudem: die ham ja Sprechfunk und bereifte Kollegen und das geht meist nicht gut aus :( :cool: :O:( :cool: :O:( :cool: :O )



      LBI-COM:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 02:05:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Als Radfahrer und als Fußgänger entscheide ich als freier Bürger dieser Republik, welche Ampel ich beachte, und welche (sinnlose) nicht. So einfach ist das. Und wenn mich in 46 Jahren mal eine schreibwütige Streife erwischt, dann ist mir das so was von scheiß egal.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 02:22:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      zu #20

      da fällt mir noch ein: beim Weiterfahren „blöder Scheiß-Bulle“ zischeln, das kost auch so 2-300 Eurionos wegen Beamtenbeleidigung:mad:

      Da zischelt man besser „blöde Scheiß-Bullereimaßnahmen hier schon wieder’ das is nämlich gratis weil damit beleidigst Du die KONKRETE PERSON Polizeibeamte nicht, sondern die INSTITUTION (und das ist freie Meinungsäußerung :laugh: :laugh: :laugh: ).

      Gute Nacht.

      LBI-COM:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 02:39:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      aha...
      und wenn du einfach weiter radelst und die beiden a....... einfach nicht siehst...
      das möcht ich erleben dass ein deutscher polizist einen radfahrer vom rad schiesst bzw sich in bewegung versetzt um hinterher zu rennen...
      und weil ein radfahrer bei rot über eine ampel fährt wird mit sicherheit keine fahndung nach dem verbrecher ausgelöst...

      apropo verbrecher...
      ich schätze mal grob das an dem tag zu der stunde in deutschland wie zu jeder anderen stunde in deutschland ein mensch ermordet,10 frauen vergewaltigt,100 kinder missbraucht oder geschlagen,10 einbrüche,1000 diebstähle,5000 betrügereien und hoffentlich 10000 steuerhinterziehungen verübt wurden... aber zwei deutsche polizisten haben nichts besseres zu tun als einen radfahrer anzuhalten der bei dunkelgelb über eine ampel fuhr !!!

      armes deutschland !
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 02:55:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      also mal nur den fall ich ließe es darauf ankommen. dann steht meiner aussage die aussage zweier polizei-beamten gegenüber. wie kommst du denn darauf, dass statt der augenzeugenaussagen handfeste beweise vorliegen müssen? sowas hab ich ja noch nie gehört. wenn dich bspw. zwei polypen unangeschnallt oder telefonierend im auto sehen und dann anhalten, machen die ja auch kein foto, um dann erst das bußgeld kassieren zu dürfen.

      so schnell können die ja gar kein fotoapparat rausholen.:laugh: demzufolge könnte sowas kaum geahndet werden.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 03:02:33
      Beitrag Nr. 25 ()
      arbeitsloser:

      glaub mal, ich hab die möglichkeiten durchgespielt als ich die bullen kommen sah. das war ne lange straße mit nem zaun an der seite, also ohne fluchtmöglickeit. die sind direkt neben dem radweg gefahren, vielleicht 1 m neben mir her, und habenmich angehalten. die ausrede ich hätte sie nicht gesehen, funktioniert beim besten willen nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 06:36:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      @KungSchu und andere:

      Versuchts mal so zu sehen:

      Dank unserer Strassenführung, unserer Verkehrsregelung und Dank den vielen Polizisten, die ihre einhaltung überwachung, sind die Zahlen der Verkehrstoten trotz gestiegenem Verkehrsaufkommen in Deutschland zurückgegangen.

      Darüber können wir froh sein.

      Ich zahle meine Strafzettel meistens gerne!:)

      Ich weiss nicht, ob schon mal einer von euch in Indien mit dem Fahrrad unterwegs war, da herrschen andere Zustände.

      Die geschmähte Regulierungspolitik in Deutschland hat auch Vorteile.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 08:17:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Endlich mal Polizisten, die etwas gegen die Idiotenfreiheit der Radfahrer unternehmen!!!
      Diesen behelmten Straßenrambos gehört noch viel heftiger das Fell über die Ohren gezogen. :D
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 08:47:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      @schromic

      toll! du bist ein held :rolleyes:
      machst du das in anderen bereichen auch so? einfach mal so als "freier bürger" beschließen, welche gesetze für dich gelten und welche nicht?
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 08:59:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      #21
      Es ist echt nicht zu fassen, was für Vollidi... sich hier tummeln!!!
      Ich hoffe doch, du kommst mir auf deinem Rad bei einer roten Ampel mal in die Quere!!!!( Aber hoffentlich nicht ein Kind, das dir dann hinterherfährt, weil was Erwachsene so als Vorbilder tun, kann ja nicht verkehrt sein.)
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:42:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      Dummschwatz von wegen Anwalt, wenn zwei Polizisten sagen, es wäre länger als eine Sekunde rot, dann zählt das auch vor Gericht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:32:15
      Beitrag Nr. 31 ()
      genau tompi :D
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:59:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      #26

      Ich zahle meine Strafzettel meistens gerne!

      :laugh::laugh::laugh:

      Du solltest Dich mal dringend einem Arzt vorstellen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 19:54:23
      Beitrag Nr. 33 ()
      @tompilz #30

      vielleicht doch erst mal nen Anwalt fragen und dann meutern (und vielleicht mal ne Gerichtsverhandlung besichen wo es um Rotlichtverstöße geht).
      Ich hab als Unfall-Betroffener mal an einer teilgenommen - da werden schon auch Zeugen gehört (und zwar 3 Zeugen, davon 2 Beamte, die nämlich zufälligerweise an der Ampel standen um dort den Verkehrsfluß zu kontrollieren, und ALLE 3 ZEUGEN hatten gesehen, dass es schon lange ROT war wo der Typ drüberfuhr und mein Auto gerammt hatte (ich hatte naturgemäß schon lange GRÜN :D !!!!).
      Aber diese völlig eindeutigen Aussagen mußten trotz alledem technisch bewiesen werden. In meinem Fall konnte nachgewiesen werden, das mein Unfallgegner seit min. 6 Sekunden ROT hatte und dazu haben die vom Bezirksamt den Verkehrs-Schalt und Lageplan mit der technischen Verschaltung der Ampeln und den Verlaufsdiagrammen der rot-gelb-grün-rot- Ablauffolgen ausgewertet. Erst als anhand diese Planes der rechnerische Nachweis der mindestens-sechs-sekündigen Rotphase BEWIESEN war hat das Gericht das Urteil gesprochen (200 DM Strafe und Gerichtskosten, und die sind bei diesem Aufwand garantiert noch höher gewesen).

      Und das war die 2. Instand weil die 1. Instanz ihn NICHT verurteilen konnte weil da nur die 3 Zeugen gehört werden konnten!!!!

      Soviel zum Thema Dummschwatz, Mr. Atompilz :mad::mad::mad:

      LBI.COM:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 10:33:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      lbi,

      versteh ich nicht, wie kann anhand von Plänen nachgewiesen werden, dass er bei Rot gefahren ist? :confused:

      Ich hatte einen ähnlichen Fall, hatte Grün und der andere (Idiot!) hatte auf die Rechtsabbiegerampel geschaut und ist geradeaus gefahren. 6 Zeugen, keine Probleme. Sogar Schmerzensgeld.
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 16:35:37
      Beitrag Nr. 35 ()
      @tompilz

      Ganz einfach: die Zeugen, jedenfalls die 2 Beamten, standen an einer Rechtsabbiegerampel und die sprang auf `grün`:D als der Unfallverursacher geradeaus bei rot :O losfuhr. Das war unstrittig. Im Schalt-und Lageplan sind die einzelnen Ampelphasen für die jeweiligen Fahrtrichtungen als Ablaufplan drin, und da überdeckt eben die ROT:O-Zeit geradeaus die GRÜN:D-Zeit der Rechtsabbiegeampel um 6,0 Sekunden. So lief die Beweisführung (ich war selbst fasziniert, wasses so alles gibt).

      Noch mal zur Erinnerung: beim Strafmaß geht es um unter 1 Sek ROT:O und über 1 Sek ROT:mad:. Das es an sich rot:O war, dafür reicht sicherlich die Aussage der (beamteten) Zeugen aus, das bestreite ich ja nicht.

      LBI.COM:cool:


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