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    Rueckgabe/Wandlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.04 12:31:17 von
    neuester Beitrag 25.05.04 15:36:36 von
    Beiträge: 11
    ID: 863.534
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      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:31:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hoffe hier kann uns jemand Sicherheit geben, wie in diesem Fall vorzugehen ist.

      Eine Freundin hat am letzten Samstag (ohne mein Beisein) ein neues Fahrrad im Fahrradladen erworben. Bei der 2-3 minütigen Probefahrt gefiel es ihr noch sehr gut. Nachdem Sie dann aber die 10 km nach Hause gefahren war, waren Nacken und Rücken verspannt und über das Wochenende unbeweglich.
      Am Montag rief sie im Laden an und fragte nach, ob man den Lenker verstellen könne? Nachdem ihr die Verkäuferin komisch kam(...müssen mal schauen, ob das geht...), sagte die Freundin, daß sie das Rad unter diesen Umständen zurückgeben müsse. Die Verkäuferin sagte daraufhin, das ginge überhaupt nicht.
      Auf der Kaufquittung(vom Block, also keine Rechnung) stehen keine AGBs und natürlich auch keine Steuernummer.
      Wie sollten wir vorgehen?

      Vielen Dank für Eure Meinungen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:36:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      na wenn ihr den fahrbaren imbisswagen wiederfindet, sofort kohle zurückverlangen

      :)
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:44:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      klar kannst du umtauschen soweit ich weiss innerhalb 30 tagen... ansonsten geh zur verbraucherberatung in deiner stadt dort muss du einmalig 5,- bezahlen und die sagen dir dann ganz genau wie du vorgehen musst...


      gruss cali
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:55:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 :laugh::laugh::laugh:
      #3
      Hat die Rückgabefrist überhaupt schon begonnen, ohne das sie über die AGBs informiert wurde?
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:59:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      na wenn keine agb auf dem ka-zettel stehen gilt das übliche umtauschrecht bzw kaufvertrag ubd der besagt 30 tage umtauschrecht, 6 monate vollgarantie und 2 jhr gewährleistung des herstellers.


      aber selbst wenn dort agb aushängen müssen diese mit unserem derzeit geltenden recht übereinstimmen.

      geh hin und wenn die nen aufstand machen sag einfach das du zur verbraucherzentrale gehst dann geht das schon i.o.

      gruss

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      Avatar
      schrieb am 25.05.04 13:02:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      könnte sein da das fahrad gebraucht ist
      das sie dir etwas vom kaufpreis abziehen
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 13:03:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es gibt kein Umtausch"recht". Pacta sunt servanda.
      Meistens wird aus Kulanz für 2 Wochen umgetauscht.

      Darauf kann man aber nicht bestehen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 13:18:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 damit wäre meine Freundin auch einverstanden!

      Wieviel wäre ein annehmbarer Prozentsatz?
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 13:37:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Erstmal Schadenersatz für das versaute Wochenende einklagen - Freundin völlig unbeweglich:eek::O:mad:

      Und dann... Der Kauf war ja kein Haustürgeschäft und Deine Freundin geschäftsfähig, also alt genug und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ergo keine Rückgabe:(

      Anders wäre es wenn sie zum Kauf gedrängt worden wäre :kiss:

      so long Hugo
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 14:41:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 1

      Also bei den Symptomen, die Deine Freundin gezeigt hat, da würde ich mit dem Fahrrad mal zum Arzt gehen.

      Umtauschen kannste jedenfalls vergessen. Aus welchem Grund sollte der Verkäufer das Rad auch zurücknehmen müssen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 15:36:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fahrrad behalten und Freundin tauschen :D:D:D


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