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    Frage zu Ertragsthesaurierung und Zinsabschlagsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.04 20:29:37 von
    neuester Beitrag 26.05.04 20:55:11 von
    Beiträge: 2
    ID: 864.293
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      Avatar
      schrieb am 26.05.04 20:29:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      werden bei Fonds mit Ertragsthesaurierung wirklich alle Erträge wieder angelegt oder gibt es zum Zeitpunkt der Ausschüttung/Thesaurierung doch einen Abschlag vom Fondspreis (Stichwort Zinsabschlagssteuer), der mir bei ausreichendem Freibetrag dann wieder in bar gutgeschrieben wird ?


      Beispiel:

      Fondspreis am 1. Tag nach der letzten Ausschüttung/Thesaurierung (2003): 50 Euro

      Fondspreis am Tag der aktuellen Ausschüttung/Thesaurierung (2004): 52 Euro

      Annahme: Die 2 Euro um die der Fondspreis gestiegen ist wurden ausschliesslich durch Zinsen erwirtschaftet.

      Wie sieht dann meine Abrechnung aus ?


      Der Grund für meine Frage ist folgender:

      Ich möchte in unregelmässigen Abständen eine Summe von 3000 - 5000 Euro in einen Rentenfonds investieren, der gerade (meiner Meinung nach) ein lokales Minimum durchschritten hat . Dieses Investment soll dann über eine längere Zeit (> 10 Jahre) bestehen bleiben.
      Leider habe ich beim Kauf über meinen Onlinebroker das Problem, dass Ausschüttungen nicht automatisch wieder angelegt werden und ich diese auch selbst nicht wieder anlegen kann, da sie kleiner als die Mindestanlagesumme sind. Nun wüsste ich gern, ob ich dieses Problem durch die Beschränkung auf thesaurierende Rentenfonds umgehen kann.

      Gruß

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 20:55:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      sorry, aber ich glaube, du hast eher ein problem mit dir selbst!

      natürlich ist der erwirtschaftete ertrag nicht gleich der auszuschüttende betrag. es kommt darauf an, wie hoch die managementfee ist oder auch die ausschüttungsgleichen erträge sind.

      es kommt darauf an, ob du einen schwarzen fonds oder einen steuerlich einwandfreien fonds, d.h. zb. einen fonds mit domizil luxemburg, erwirbst...

      es lässt sich nicht pauschalieren. wenn du zudem in unregelmässigen abständen beträge investieren möchtest, stehst du dir in negativen zeiträumen sicherlich selbst im wege und das belastet deinen costagerage effect!

      aber dein problem kannst du z.b. auf der homepage des finanzministeriums lösen... dort werden jedes jahr die steuerliche behandlung eines im inland zugelassenen fonds registriert...

      viel spass :laugh:


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