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    Zehn Gebote, um den Sozial- und Steuerstaat am besten auszunehmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.04 00:27:38 von
    neuester Beitrag 27.06.04 00:52:30 von
    Beiträge: 4
    ID: 874.317
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      schrieb am 26.06.04 00:27:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Märchenhafte Angebote
      Zehn Gebote, um den Sozial- und Steuerstaat am besten auszunehmen
      von Konrad Adam
      Die Welt dürstet nach sozialer Gerechtigkeit. Leider weiß niemand, was damit gemeint ist. Früher hieß es, gerecht sei, was dem Volke nützt; heute glaubt man statt dessen, gerecht sei, was einem selber nützt. Zumindest handelt man nach diesem Grundsatz, und der real existierende Sozialstaat deutscher Prägung lädt dazu ein, ihn anzuwenden. Im Folgenden wird aufgezählt, was dabei zu beachten ist. Das

      1. Gebot

      verlangt, auszugeben, was man ausgeben kann. Sparen lohnt nicht; am wenigsten lohnt es dann, wenn man sich dem Ruhestand nähert. Falls Sie auf den zusteuern, sollten Ihre Rücklagen auf keinen Fall den von Hans Eichel großmütig zugestandenen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr überschreiten. Falls Sie es mit der großen Mehrheit unseres Volkes halten und sich mit sechzig verrenten lassen wollen, wären das maximal 12 000 Euro. Was an Ersparnissen, seien es Lebensversicherungen oder Riester-Renten, Wertpapiere oder Immobilien, darüber hinausgeht, ist vom Übel, weil es Ihre Ansprüche mindert. Machen Sie es wie jene vierköpfige Familie aus Bingen, die eine ihr unverhofft zugefalllene Erbschaft innerhalb kürzester Zeit verprasste, anschließend Sozialhilfe beantragte - und Recht bekam. Das können Sie auch! Daraus folgt das

      2. Gebot

      Versuchen Sie nicht, Vermögen zu bilden (für das Sie Steuern zahlen müssen), sondern Verluste zu machen (mit denen Sie Steuern sparen können). Auch wenn die in Deutschland beliebten Steuersparmodelle nur für Großverdiener wirklich lohnen, können auch für kleinere Leute durch Abschreibung etwas reicher werden. Ganz so weit wie ein Vorstandsmitglied werden Sie es auf diesem Wege wohl nicht bringen, doch macht auch Kleinvieh Mist. Die Pfennigfuchserei lohnt, weil in Deutschland die Steuern nicht von denen erhoben werden, die sie am besten zahlen können, sondern von denen, die zu ehrlich, zu dumm oder zu nachlässig sind, sich gegen den Zugriff des Staates zu wehren. Der deutsche Finanzminister lebt weder von den ganz Reichen noch von den ganz Armen, sondern vom breit definierten Mittelstand. Weil das so ist, sollten Sie das
      3. Gebot
      beachten und auf keinen Fall heiraten. Nicht nur, weil Sie mit der Heirat schwer kalkulierbare Unterhaltsverpflichtungen eingehen, sondern hauptsächlich deswegen, weil sie sich mit der Ehe für die Lebensform der Minderheit entscheiden; und Minderheiten werden, wie wir aus Erfahrung wissen, in der Mehrheitsdemokratie regelmäßig über den Tisch gezogen. Nehmen Sie sich lieber das Pärchen zum Vorbild, das unverheiratet blieb und aus seinem doppelten Einkommen zwei Penthouses erwarb, die es sich wechselseitig vermietete, um mit dem rechnerischen Verlust gleich zweimal Steuern zu sparen. Gelohnt hat die Ehe noch nie, doch heute wird sie zum Verlustgeschäft. Das gilt vor besonders dann, wenn sie Kinder haben. Wenn Sie das eingesehen haben, wird es Ihnen leicht fal-
      len, auch das

      4. Gebot

      zu befolgen und auf Kinder zu verzichten. Nehmen Sie lieber einen Hund, der ist billiger! Von sämtlichen Wegen, bei der Umverteilung gut abzuschneiden, ist der Verzicht auf Kinder der einfachste. Das Einzelkind mag ja noch angehen; dann haben Sie für jeden sichtbar bewiesen, dass Sie können, und kehren auf dem schnellsten Weg dorthin zurück, wo nach übereinstimmender Ansicht der Bundesregierung, der Unternehmer und der Gewerkschaften das wahre Leben spielt, an Ihren Arbeitsplatz. Einbußen bei der Altersversorgung brauchen Sie nicht zu befürchten, da man im deutschen Rentnerparadies von Kindern leben kann, ohne selbst welche zu haben: von Kindern anderer Leute eben. Die Umverteilung macht`s möglich. Wenn die ganze Vorsicht nichts geholfen hat und Sie ein Kind in die Welt gesetzt haben, brauchen Sie trotzdem nicht zu verzweifeln - vorausgesetzt, Sie halten sich an das

      5. Gebot

      Das empfiehlt Ihnen, Ihr Kind schlecht oder gar nicht zu erziehen; denn dann, aber auch nur dann springt die Gemeinschaft ein; und wie! Mit bis zu 5000 Euro im Monat, dem Dreißigfachen dessen, was Sie als Kindergeld zu erwarten haben. Das ist zwar gegen die Verfassung, die nicht den Staat, sondern die Eltern dazu verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen. Da sich die Regierung aber nicht an die Verfassung hält, brauchen Sie das auch nicht zu tun. Wenn Sie Ihre Erziehungspflicht vernachlässigen und Ihr Kind auffällig wird: freuen Sie sich! Dann bleiben Ihnen die Selbstvorwürfe erspart die sich ein Vater neulich machte, nachdem er von den märchenhaften Angeboten gehört hatte, mit denen die jugendliche Delinquenten von der Erlebnispädagogik verwöhnt werden. Welche Straftaten er seinen Kindern empfehlen solle, um sie trotz seines begrenzten Einkommens in den Genuss einer erlebnispädagogischen Fernreise nach Australien oder Neuseeland kommen zu lassen, wollte der Mann wissen. "Ist die Entfernung von der Zahl der Straftaten abhängig? Wie sieht die Mengenstaffel aus? Beispielsweise: Ladendiebstahl gleich Mittelmeer oder fünfmal schwerer Raub gleich Übersee?" Sie tun sich selbst und Ihrem Kind etwas Gutes, wenn Sie es auf die schiefe Bahn geraten lassen! Gezielte Vernachlässigung lohnt aber nicht nur bei Kindern, sie lohnt auch bei sich selbst. Denn so werden Sie anspruchsberechtigt, und Ansprüche zu erkennen, zu erheben und durchzusetzen, ist im Wohlfahrtsstaat das A und O. Das

      6. Gebot

      lautet deswegen: Tun Sie nicht allzu viel für Ihre Gesundheit! Gesundbleiben ist ja schön und gut, Gesundwerden aber noch viel schöner, weil dafür die anderen aufkommen müssen. Da das deutsche Krankenversicherungswesen den sparsamen Umgang mit medizinischen Leistungen nicht belohnt, gibt es nur ein Verfahren, persönlich einen guten Schnitt zu machen: den möglichst üppigen Verbrauch. Die goldene Regel des Sozialstaates - Vorteile für sich zu behalten und Nachteile auf die Gemeinschaft abzuwälzen - lässt sich nirgendwo leichter befolgen als im Gesundheitsapparat, die halbherzige Reform von Ulla Schmidt hat daran nichts geändert. In einem System mit festem Einsatz und unbegrenzten Ansprüchen verhält sich derjenige kostenbewusst, der rausholt, was man kann. Millionen von Pflichtversicherten handeln nach dieser Regel. Warum nicht auch Sie? Ähnliches gilt für die Altersversorgung. Auch hier machen Sie nur dann einen guten Schnitt, wenn Sie das

      7. Gebot

      beachten und sich früh verrenten lassen, so früh wie möglich. Vergessen Sie nie, dass das Rentenzugangsalter nur auf dem Papier bei 65, tatsächlich aber bei 60 Jahren und darunter liegt. Warum sollten Sie die damit verbundenen Vorteile denen überlassen, die fixer sind als Sie? Was andere können, können Sie auch, notfalls hilft das Gefälligkeitsgutachten eines befreundeten Arztes. Wenn Sie es endlich geschafft haben, vorzeitig in Rente zu gehen, liegt noch ein Drittel Ihres Lebens vor Ihnen, eine Periode, in der Sie Zeit in Hülle und Geld in Fülle haben, immer vorausgesetzt, Sie beeilen sich. Die wirklich harten Zeiten stehen ja erst den Angehörigen kommender Jahrgänge bevor. Machen Sie es also wie die Marquise de Pompadour, handeln Sie nach der Maxime "Nach mir die Sintflut" und stellen Sie schon morgen Ihren Antrag auf Frühverrentung. Der Schwerbehindertenausweis ist dabei nützlich! Jeder zehnte Berliner hat ihn schon: warum Sie noch nicht?


      8. Gebot

      ernst nehmen und nicht nur studieren, sondern möglichst lang studieren. Schließlich gehört das Studium, anders als der Besuch eines Kindergartens, zu den öffentlich hoch subventionierten Gütern, und wenn es nach Edelgard Bulmahn geht, dann wird das auch so bleiben. Als ewiger Student lenken Sie möglichst viel von diesem öffentlichen Wasser auf Ihre private Mühle; wer zügig studiert, verzichtet auf ein Geschenk aus öffentlichen Kassen, und wer will das schon? Zwar haben sich einige Bundesländer vorgenommen, durch die Einführung von Studiengebühren den Langzeitstudenten das Leben schwer zu machen; da Hochschulrecht aber Landesrecht ist, wird es auch in Zukunft einige Länder geben, die das Recht auf Bildung großzügig auslegen und jeden so lange und so erfolglos studieren zu lassen wie sie oder er will. Wechseln Sie also, wenn es ernst wird, aus einem gebührenpflichtigen in ein gebührenfreies Land, dann kommen die dem Ideal des arbeitsarmen Lebens näher. Dennoch wird es Ihnen kaum erspart bleiben, zwischen Ihrem 30. und 60. Lebensjahr, während eines runden Drittels Ihrer voraussichtlichen Lebenszeit also, gelegentlich zu arbeiten. Das ist bedauerlich, lässt sich aber ertragen, wenn Sie das

      9. Gebot

      beachten und auf so antiquierte Tugenden wie Eigeninitiative und Selbstverantwortung verzichten. Wie man das macht, wissen die meisten von uns, das Recht auf Faulheit gehört schließlich zur Grundausstattung des Menschen. Wenn Sie trotzdem Anregungen und Hinweise benötigen, empfiehlt sich die Lektüre der reichlich vorhandenen Ratgeberliteratur. Ihr unübertroffenes Musterstück ist nach wie vor die Broschüre, in der Rudolf Scharping namens der SPD-Fraktion "Tipps und Hilfen für den Umgang mit den Sozialämtern" gegeben hat. Da können Sie lernen, wie Sie es anstellen, das eigene Auto am Zugriff des Sozialamtes vorbeizusteuern. Sie müssen nur vermeiden, das Auto im eigenen Namen zu betreiben: "Gehört es nicht Ihnen, sondern einem Verwandten oder Freund, der es Ihnen zum Fahren überlässt, kann das Sozialamt den Verkauf nicht fordern." Na also! Nehmen Sie sich jene sechsköpfige Familie aus Köln zum Vorbild, die von der Stadt Sozialhilfe bezog und gleichzeitig drei Autos unterhielt, darunter einen Mercedes der S-Klasse. Damit wären wir beim letzten und wichtigsten, dem

      10. Gebot

      Sie müssen wissen, dass der Umverteilungsapparat, wie er in Deutschland eingerichtet worden ist, nicht den Bedarf belohnt, sondern das Know-how. Warum sonst ist der Anteil an Schwerbehinderten nirgends sonst so groß wie in den Versorgungsämtern? Investieren Sie deshalb nicht in Arbeit oder in Immobilien, in Wertpapiere oder in Kinder, sondern in einen guten Berater. Der ist sein Geld wert. Machen sie es im Kleinen wie die Leute von Vodafone im Großen, die ihren Antrag auf die steuersparende Abschreibung von 50 Milliarden Euro doch nur deshalb stellen konnten, weil sie genug versierte Rechtsbrater, Steuerberater, Anlageberater, Unternehmensberater beschäftigten, um sich von ihnen erklären zu lassen, wie man so etwas macht. Der Schlüsselsatz im deutschen Steuer- und Sozialstaat heißt nicht: "Arbeiten Sie!" oder "Seien Sie fleißig!" oder "Lassen Sie sich etwas einfalllen!", sondern "Stellen Sie einen Antrag!" Den dürfen Sie stellen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Ob Sie das sind, haben sie weitgehend selbst in der Hand.
      Artikel erschienen am 26. Juni 2004

      http://www.welt.de/data/2004/06/26/296709.html?s=1
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 00:31:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der deutsche Sozialstaat - Zahlen und Fakten
      Warum der in der Ära von Bundeskanzler Konrad Adenauer erdachte Generationenvertrag mehr und mehr an seine Grenzen stößt
      von Dorothea Siems

      Bundessozialministerin Ulla Schmidt kann sich freuen. Ihr Etat wächst im kommenden Jahr mit 1,7 Prozent erneut überproportional. Mit knapp 80 Milliarden Euro ist der steuerfinanzierte Bundeszuschuss in die Rentenkasse der mit Abstand größte Posten im Bundeshaushalt. Auch in den gesetzlichen Sozialversicherungen, die über Beiträge finanziert werden, ist der Wachstumstrend ungebrochen. Im vergangenen Jahr addierte sich das Beitragsaufkommen in den fünf Säulen der Sozialversicherung - Rente, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie gewerbliche Berufsgenossenschaften - auf rund 270 Milliarden Euro. Mit einer Sozialausgabenquote von 29,5 Prozent belegt Deutschland in Europa nach Schweden (32,3) und Frankreich (29,7) den dritten Platz.


      Die größten Umverteilungsströme fließen zwischen Jung und Alt. Denn nicht nur das Rentensystem, sondern auch die Pflegeversicherung ist im Umlageverfahren organisiert. Die Beitragseinnahmen der Aktiven werden direkt an die Älteren ausbezahlt. Anders als in privaten, kapitalgedeckten Systemen sparen die Jüngeren somit keine Finanzreserven für ihr eigenes Alter an, sondern erwerben nur Ansprüche an die nächste Generation. Auch in der Krankenversicherung alimentieren die Jüngeren die Älteren.


      Die deutsche Sozialversicherung, von Bismarck vor mehr als 100 Jahren eingeführt, lebte nicht immer von der Hand in den Mund. Bundeskanzler Konrad Adenauer gab 1957 den Startschuss zur Einführung der dynamischen Rente und stellte das damals noch kapitalgedeckte System der Alterssicherung auf Umlageverfahren um. Angesichts knapper Staatskassen sah er keine andere Möglichkeit, die von ihm geplante, massive Anhebung der Renten zu finanzieren. Der Vater des damals ersonnenen "Generationenvertrages" war der damalige Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmen, Wilfried Schreiber. Ihm schwebte jedoch ein Pakt zwischen "jeweils zwei Generationen" vor: der Kinder und Erwerbstätigen einerseits und der Erwerbstätigen und der Alten andererseits. Damit wollte Schreiber die Generationensolidarität innerhalb der Großfamilie nachbilden. Neben der Rente sollte es deshalb auch eine "Jugendrente" gebe.


      Adenauer aber setzte lediglich die dynamische Altersrente um. Die Unterstützung der Familien hingegen hielt er nicht nur für zu teuer, sondern auch mit dem legendären Hinweis "Kinder bekommen die Leute immer" schlichtweg für überflüssig. Doch bekanntlich täuschte sich Adenauer in diesem Punkt. Nach dem Pillenknick Mitte der sechziger Jahre sank die Geburtenrate stetig. Mit 1,3 Geburten pro Frau liegt Deutschland mittlerweile weltweit auf einem der letzten Ränge. Gleichzeitig stieg die Lebenserwartung. 1957 bezogen die Senioren nach dem Renteneintritt im Durchschnitt ein halbes Jahr lang Rente. Heute liegt die Rentenbezugsdauer im Schnitt bei knapp 30 Jahren. Lag das Rentenniveau 1957 bei rund 25 Prozent der Erwerbseinkommen, beträgt es heute knapp 70 Prozent.


      Seit den siebziger Jahren warnen die Experten vor den Folgen der drohenden Überalterung für die Sozialkassen. Dennoch sattelte der Gesetzgeber 1992 mit der Einführung der Pflegeversicherung noch ein weiteres Umlagesystem drauf. Wie zu befürchten war, rutschte das System binnen weniger Jahre ins Defizit. Doch statt aus Schaden klug zu werden, diskutiert jetzt Rot-Grün darüber, im Gesundheitssystem eine Bürgerversicherung einzuführen, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Damit würde das funktionierende und kapitalgedeckte System der Privatkassen abgeschafft und die gesamte Krankenversicherung auf Umlageverfahren umgestellt. Die Last, die man den Kindern als künftige Beitragszahler aufbürdet, würde damit noch schwerer.


      Artikel erschienen am 26. Juni 2004
      http://www.welt.de/data/2004/06/26/296710.html
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 02:06:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      wie ich meinen kumpel beneide der ra ist und weder in die rentenkasse einzahlt noch gesetzlich krankenversichert ist
      dabei ist er genauso angestellt wie ich :(

      neja wenn ich in rente geh ist die bezugszeit wahrscheinlich wieder bei einem halben jahr und 25%
      Avatar
      schrieb am 27.06.04 00:52:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ sgeler

      Schöne Aussichten für Dich :cry:

      derwelsche


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