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    Arbeitslos und zugleich freiberuflich tätig ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.07.04 18:18:02 von
    neuester Beitrag 29.07.04 21:24:58 von
    Beiträge: 13
    ID: 884.875
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      Avatar
      schrieb am 26.07.04 18:18:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wieder mal eine Frage an die Fachleute:

      Wie händelt man das am günstigsten, wenn man arbeitslos ist und eine zeitlich begrenzte (für drei Wochen) Tätigkeit als Freiberufler ausüben kann.
      Da muß man doch einiges bedenken, wie z.B. Krankenkasse, Steuern usw. ?
      Wer kann mir da einen Tip geben, worauf man achten muß ?

      Vielen Dank im voraus.

      Gruß G:
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 18:57:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag doch das Arbeitsamt!
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 19:02:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geh zum Sozialamt!!!

      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 19:03:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      @1
      Danke.
      Die wissen a ) auch nicht immer alles und b) vielleicht gibt es ja irgendwelche guten Tricks.

      Gruß G.
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 19:05:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja genau Rudi,
      deshalb frag ich ja hier, wahrscheinlich gibt es da am meisten Kohle ?!

      Gruß G.

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      Avatar
      schrieb am 26.07.04 19:05:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Gruftie

      Kein Problem. Du meldest einfach ein Gewerbe an, Steuern werden nicht anfallen, Krankenversichert bist du über das Arbeitsamt. Darfst bis 165.-Euro Reingewinn nebenher verdienen, das sind 1980.-Euro im Jahr. Alles was du mehr hast wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Sei schlau wie ich und investiere in das Unternehmen, habe ich alles praktiziert. Habe sogar Fahrtkosten mit eingerechnet, PC gekauft und anderes. Geht alles, wenn man weiss wie. Du kannst sogar als Sozialhilfeempfänger ein Unternehmen aufbauen, alles ganz legal. Viele wissen nur nicht was alles machbar ist.

      Gruss schlaukopf
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 20:08:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 21:10:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Freiberufler benötigen kein Gewerbe, aber aufpassen , die grenzen sind fließend.

      165 Euro Nebenverdienstgrenze gelten pro Monat (!), es gibt keine JAhresverdinestgrenze, die sich anteilig auf den Monat herunterbrechen lässt. Also nicht möglich: innerhalb von drei Wochen 500 Euro hinzuverdienen, dafür den Rest des Jahres nichts.

      Aber für Freiberufler gelten 165 Euro nach Werbungskosten (Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen für die Erledigung des Auftrages). Wenn Du in Norddeutschland wohnst und musst zur Akquise des Auftrages nach München, dann kommen schon einmal Fahrkosten in Betracht, Druckerpatrone und ein Paket Papier benötigt man auch, also ran an die Suche nach Werbungskosten. Am besten wäre es aber, wenn die drei Wochen über ein Monatsende hinausgehen, so dass du die Einnahmen auf zwei Monate verteilen kannst.
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 21:21:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      na, Ihr seid mir ja Experten :laugh:

      Du kannst nicht zeitgleich arbeitslos sein und einen drei-wöchigen Auftrag annehmen, da Du in diesem Fall nicht mehr areitslos wärst (sofern Du 15 Stunden und mehr pro Arbeitswoche - nicht Kalenderwoche) arbeitest.

      Einzige Möglichkeit ist es, sich für 3 Wochen beim Arbeitsamt abzumelden - dann mußt Du a) keine Nebeneinkommen erklären und b) kannst Du Dich fast formlos wieder zum ALG anmelden.

      Eine geniale Lösung wäre es natürlich, sich vollzeit selbständig zu machen, Überbrückungsgeld zu beantragen und es als Freiberufler zumindest für 6 Monate weiterzuprobieren. Das Überbrückungsgeld beträgt das 1,715-fache des ALG und wird nicht aud die Bezugsdauer des ALG angerechnet...

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 21:25:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      In Ergänzung: Die Einnahmen müssen natürlich bei der nächsten Steuererklärung eingetragen werden. Die betone ich ausdrücklich!!!!

      Im letzten JAhr gab es eine Änderung, der Auftraggeber ist verpflichtet, freiberuflich gezahlte Honorare dem zuständigen Finanzamt des Empfängers zu melden!!!!

      Vor Auftragsvergabe wird er von Ihnen Ihre Einkommenssteuer-Nummer erfragen müssen, falls es ein seriöser Auftraggeber ist. Also keine Tricks mit Überweisung und Nichterklärung!
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 11:17:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank Leute für Eure Beiträge.

      Hat mir ein ganzes Stück weitergeholfen.

      Good trade.

      gruß G.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 20:44:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Du vorübergehende Abmeldung ist natürlich der beste Tip, falls man sehr viel verdienen sollte. Überbrückungsgeld loht nur, wenn man sehr hohes ALG erhält, bei geringem würde ich eher zur Ich-AG tendieren, da man länger einige Konzepte ausprbieren kann.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 21:24:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ angeldust

      denke, man fährt fast immer besser mit ÜBG, weil es hier keine gesetzl. RV-Pflicht gibt, die alleine schon fast 200 Euro mtl. auffrißt. Rechne das mal raus bei 3 Jahren, dann bleibt Dir gerade mal die Hälfte der Förderleistung bei der Ich AG übrig (ca. 7.200 Euro). Teile 7200/6 Monate, dann bist Du bei 1.200 Euro/mtl. - 1.200 Euro/1,715 = 700 Euro.

      700 Euro mtl. ALG ist sozusagen die Schwelle, ab der sich ÜBG ggü. Ich-Ag lohnt - ich weiß, ist nur ganz platt, weil es bei ÜBG etwas höhere KV-Beiträge geben könnte (in der GKV), dafür aber die Zahlung in 6 und nicht 36 Monaten erfolgt. 700 Euro ergeben sich bei einem Bruttoeinkommen von vorher 21.450 Euro p.a. mit LSt-Klasse 1 ohne Kind oder 16.200 Euro p.a. mit Lst-Klasse 3 mit Kind - also SOOOO SEEEHHHRRR hoch ist der Break Even hier nun nicht.

      Für jemanden, und so habe ich Gruftie eingeschätzt, der eigentlich bald wieder in Arbeit sein will, wäre das ÜBG ungesehen besser, denn bei einem Abbruch der Selbständigkeit mit Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung schneidet ÜBG eh deutlich besser ab.

      Nachteil ist nur das umfangreichere Konzept, das geprüft werden muß von fachkundiger Stelle...

      Art


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