Offenlegungspflicht aus §325 HGB - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.11.04 16:59:38 von
neuester Beitrag 18.11.04 12:40:41 von
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Hallo Experten,
habe heute einen Brief von einer `Hanseatischen Senatoren Kanzlei` bekommen, die mich mahnen, dass wir (GmbH) unserer Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nicht nachgekommen sind. Mindeststrafe darauf seien 2.500,-- Euro. Sie wollen das aber nicht weiter verfolgen, wenn ich ihnen 170,-- Euro + MwSt. für die ihnen entstandene Kosten überweise.
Also irgendwie scheint mir das dubios zu sein.
Was meint ihr?
Danke & Grüsse
habe heute einen Brief von einer `Hanseatischen Senatoren Kanzlei` bekommen, die mich mahnen, dass wir (GmbH) unserer Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nicht nachgekommen sind. Mindeststrafe darauf seien 2.500,-- Euro. Sie wollen das aber nicht weiter verfolgen, wenn ich ihnen 170,-- Euro + MwSt. für die ihnen entstandene Kosten überweise.
Also irgendwie scheint mir das dubios zu sein.
Was meint ihr?
Danke & Grüsse
Frag deinen Steuerberater.....
Danke Veronique,
Steuerberater und Anwalt sind informiert. Es geht mir um diese merkwürdige Art und diese komische Firma und ob es jemand gibt, der ähnliche Erfahrungen hat oder Tipps dazu.
Steuerberater und Anwalt sind informiert. Es geht mir um diese merkwürdige Art und diese komische Firma und ob es jemand gibt, der ähnliche Erfahrungen hat oder Tipps dazu.
Hanseatische Senatoren Kanzlei Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Rolf Hesslein
Otto-Lilienthal-Straße 27
28199 Bremen
Sitz: ACC - Bauteil B / Etage EG Mitte
Branche: Wirtschaftsberatung
Tel: 0421-2441424
Fax: 0421-2441425
Firmenphilosophie/ Geschäftsfelder:
Wir haben uns als erfahrene und qualifizierte Berater zusammengeschlossen. Wir beraten grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße und branchenübergreifend. Besonderes Augenmerk legen wir auf den Mittelstand. Die mittelständische Wirtschaft hat Probleme unterschiedlicher Art. Wir haben uns der Lösung dieser Probleme und der Bewältigung anderer spezieller Aufgabenstellungen verschrieben.
Produkte, Dienstleistungen, Anwendungsbereiche:
Existenzgründungen und Sicherungsberatung, Finanzierungsberatung,
Marketingberatung, Strategische Beratung, Konzeption und Einführung von Franchisesystemen,
Unternehmensbewertungen, Nachfolgeregelungen, Sanierungsberatung,
Seminare für Unternehmer und Führungskräfte,
Seminare und Ausbildung für Unternehmensberater (eigene Qualitätssicherung)
Rolf Hesslein
Otto-Lilienthal-Straße 27
28199 Bremen
Sitz: ACC - Bauteil B / Etage EG Mitte
Branche: Wirtschaftsberatung
Tel: 0421-2441424
Fax: 0421-2441425
Firmenphilosophie/ Geschäftsfelder:
Wir haben uns als erfahrene und qualifizierte Berater zusammengeschlossen. Wir beraten grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße und branchenübergreifend. Besonderes Augenmerk legen wir auf den Mittelstand. Die mittelständische Wirtschaft hat Probleme unterschiedlicher Art. Wir haben uns der Lösung dieser Probleme und der Bewältigung anderer spezieller Aufgabenstellungen verschrieben.
Produkte, Dienstleistungen, Anwendungsbereiche:
Existenzgründungen und Sicherungsberatung, Finanzierungsberatung,
Marketingberatung, Strategische Beratung, Konzeption und Einführung von Franchisesystemen,
Unternehmensbewertungen, Nachfolgeregelungen, Sanierungsberatung,
Seminare für Unternehmer und Führungskräfte,
Seminare und Ausbildung für Unternehmensberater (eigene Qualitätssicherung)
Hallo DUSMG,
ich kenne mich da einigermaßen aus und kann dir weiterhelfen. Sofern Interesse besteht sende mir eine boardmail.
Gruß
Bre-X
ich kenne mich da einigermaßen aus und kann dir weiterhelfen. Sofern Interesse besteht sende mir eine boardmail.
Gruß
Bre-X
Könnte eine Masche für Abmahnanwälte sein...
Prüfungs- und Offenlegungspflicht der GmbH und GmbH & Co. KG
Durch Gesetz vom 8. März 2000 sind die Prüfungs- und Offenlegungspflichten der GmbH und GmbH & Co. KG (im Folgenden zusammengefasst: Gesellschaften) neu geregelt worden. Für die GmbH galten diese Verpflichtungen schon seit langem, wurden aber mangels wirksamer Sanktionen weitestgehend nicht befolgt. Die nachstehend beschriebenen Regelungen gelten für die GmbH für alle die Zeit ab 1. Januar 1999 betreffenden Abschlüsse, während diese auf die GmbH & Co. KG für die Zeit ab 1.1.2000 anzuwenden sind.
Stand: Oktober 2004
Quelle: http://www.aga.de/index.php?cat_rec_form=article_sec.php&cat…
Kommt wohl auch auf die Größe der GmbH an.
Prüfungs- und Offenlegungspflicht der GmbH und GmbH & Co. KG
Durch Gesetz vom 8. März 2000 sind die Prüfungs- und Offenlegungspflichten der GmbH und GmbH & Co. KG (im Folgenden zusammengefasst: Gesellschaften) neu geregelt worden. Für die GmbH galten diese Verpflichtungen schon seit langem, wurden aber mangels wirksamer Sanktionen weitestgehend nicht befolgt. Die nachstehend beschriebenen Regelungen gelten für die GmbH für alle die Zeit ab 1. Januar 1999 betreffenden Abschlüsse, während diese auf die GmbH & Co. KG für die Zeit ab 1.1.2000 anzuwenden sind.
Stand: Oktober 2004
Quelle: http://www.aga.de/index.php?cat_rec_form=article_sec.php&cat…
Kommt wohl auch auf die Größe der GmbH an.
Hallo Bre-X,
schlage vor, Du postest erst mal hier, was geht. Immerhin haben wir schon über 100 Leser, die wohl auch interessiert sind.
schlage vor, Du postest erst mal hier, was geht. Immerhin haben wir schon über 100 Leser, die wohl auch interessiert sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zuständig sind !
Im Normalfall schreibt das Amtsgericht an !
Kommt mir wie eine "Abzocke" vor.
Kommt mir wie eine "Abzocke" vor.
Sicher ist es eine Abmahn-Abzocke.
Sollen die doch das Registergericht informieren.
Dies wird dir dann eine Frist setzen, bis wann der Abschluß eingereicht sein muß.
Und wehe du machst das dann nicht, dann überlegt das Registergericht irgendwann dir eine Buße anzudrohen.
Gruß
Eustach
(der dieser Wirtschfaftsberatung einen Betrugsvorwurf machen würde, oder war das jetzt Erpressung, oder nur Nötigung, oder .... )
Sollen die doch das Registergericht informieren.
Dies wird dir dann eine Frist setzen, bis wann der Abschluß eingereicht sein muß.
Und wehe du machst das dann nicht, dann überlegt das Registergericht irgendwann dir eine Buße anzudrohen.
Gruß
Eustach
(der dieser Wirtschfaftsberatung einen Betrugsvorwurf machen würde, oder war das jetzt Erpressung, oder nur Nötigung, oder .... )
@ MissRouge:
den Verdacht hab ich eben auch. Aber mir fehlen halt ein paar Fakten, mit denen ich das beweisen kann.
den Verdacht hab ich eben auch. Aber mir fehlen halt ein paar Fakten, mit denen ich das beweisen kann.
Ich kann dazu nur sagen, dass die Anforderungen bei uns vom Amtgericht kommen !
Ich hab noch nie etwas anderes gesehen !
Ich hab noch nie etwas anderes gesehen !
DUSMG,
warte darauf bis sich das Amtsgericht bei dir meldet und reiche dann deinen Abschluß ein (für den sich wahrscheinlich sowieso kein Mensch interessiert). So mußt du weder Strafe noch die 170 € für die Jungs der Hanseatischen bezahlen.
warte darauf bis sich das Amtsgericht bei dir meldet und reiche dann deinen Abschluß ein (für den sich wahrscheinlich sowieso kein Mensch interessiert). So mußt du weder Strafe noch die 170 € für die Jungs der Hanseatischen bezahlen.
Selten so gelacht ...
das erinnert mich an die Dreistigkeit der Anbieter von irgendwelchen "Online-Werbeverzeichnissen", die mit vorgefertigten Überweisungsformulren auf Dummenfang gehen. Irgendein Schnarcher wird im täglichen Stress schon unterschreiben...
Dass mit dem Abschluss ist ein Quatsch. Sanktionen verhängen kann - wenn überhaupt - nur das Registergericht - oder - auf Antrag auch nur über das Registergericht - evtl. insolvenzgeschädigte Gläubiger etc., die ein nachhaltiges unmitelbares Interesse nachweisen und zwingend auf den Abschluss angewiesen sind. Ist in den letzten 10 Jahren nach den einschlägigen juristischen Datenbanken aber nicht vorgekommen.
Praktischer Tip: Da GmbH, bist Du ja Pflichtmitglied in der IHK. Dort mal nachfragen, die haben für solche Fälle extra Rechtsassesoren (kostet übrigens nichts). Für irgendwas müssen Deine Beiträge ja gut sein.
Auf keinen Fall bezahlen!
Gruß knurz
das erinnert mich an die Dreistigkeit der Anbieter von irgendwelchen "Online-Werbeverzeichnissen", die mit vorgefertigten Überweisungsformulren auf Dummenfang gehen. Irgendein Schnarcher wird im täglichen Stress schon unterschreiben...
Dass mit dem Abschluss ist ein Quatsch. Sanktionen verhängen kann - wenn überhaupt - nur das Registergericht - oder - auf Antrag auch nur über das Registergericht - evtl. insolvenzgeschädigte Gläubiger etc., die ein nachhaltiges unmitelbares Interesse nachweisen und zwingend auf den Abschluss angewiesen sind. Ist in den letzten 10 Jahren nach den einschlägigen juristischen Datenbanken aber nicht vorgekommen.
Praktischer Tip: Da GmbH, bist Du ja Pflichtmitglied in der IHK. Dort mal nachfragen, die haben für solche Fälle extra Rechtsassesoren (kostet übrigens nichts). Für irgendwas müssen Deine Beiträge ja gut sein.
Auf keinen Fall bezahlen!
Gruß knurz
Da diese "Kanzlei" eine GmbH ist, müsste auch diese ihren Jahresabschluß
beim zuständigen Amtsgericht Bremen hinterlegen.
Frag doch einfach mal nach, ob die Jahresabschlüsse 19irgendwann bis 2003
zur Einsichtnahme vorliegen!
beim zuständigen Amtsgericht Bremen hinterlegen.
Frag doch einfach mal nach, ob die Jahresabschlüsse 19irgendwann bis 2003
zur Einsichtnahme vorliegen!
#15 ist ok
Ansonsten natürlich Abzocke.
Grüße K1
Ansonsten natürlich Abzocke.
Grüße K1
... ich lach mich schlapp...
Habe beim Registergericht in Bremen nachgefragt. Die haben doch tatsächlich selbst auch keine Bilanz hinterlegt.
Wenn Blödheit quietschen würde, könnten wir es jetzt wahrscheinlich in ganz Deutschland hören....
Habe beim Registergericht in Bremen nachgefragt. Die haben doch tatsächlich selbst auch keine Bilanz hinterlegt.
Wenn Blödheit quietschen würde, könnten wir es jetzt wahrscheinlich in ganz Deutschland hören....
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