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    Voellig unentdeckter Mantelwert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.05 16:06:41 von
    neuester Beitrag 14.07.05 19:56:38 von
    Beiträge: 14
    ID: 992.534
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      schrieb am 11.07.05 16:06:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leider kaum Stuecke verfuegbar.

      Bei der AG für Chemische Industrie bahnen sich interessante Entwicklungen an. Gestern (6.7.2005) meldete der Bundesanzeiger Veränderungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft.
      _______________________________

      AG für chemische Industrie
      Hamburg
      Bekanntmachung gemäß § 106 AktG
      Anstelle der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Dr. László Urbán, der sein Amt mit Wirkung zum 21.04.2005 niedergelegt hat, Hans Peter Moser, der sein Amt mit Wirkung zum 21.04.2005 niedergelegt hat und Robert Shetler-Jones, der sein Amt mit Wirkung zum 02.06.2005 niedergelegt hat, wurden durch Beschluss des Amtsgerichtes Hamburg vom 28.06.2005 die Herren Michael Conrad, Steuerberater, Hamburg, Jürgen Schmidt, Kaufmann, Horst / Holstein und Herr Dr. Klaus Matzen, Rechtsanwalt, Hamburg, gemäß § 104 Abs. 2 AktG zu Aufsichtsratsmitgliedern unserer Gesellschaft bestellt.

      Hamburg, im Juli 2005

      Der Vorstand
      ______________________________________________

      Insbesondere die Berufung von Herrn Conrad scheint interessant, hat er doch mit Albis Leasing AG (ehemals Magna Media AG) schon einschlägige "Mantelerfahrungen" gesammelt.

      Im Internet (www.rothmann.de/akademie/r_conrad.php)
      lassen sich z.B. folgende Informationen über Michael Conrad finden:

      "Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg

      Vizepräsident der Hamburger Steuerberaterkammer

      Michael Conrad wurde 1953 in Hamburg geboren, studierte dort Betriebswirtschaftslehre und arbeitet seit 1975 im steuerberatenden Beruf.
      Seit 1986 ist er selbständiger Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der OLP Ohlsen Lorenzen & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg. Herr Conrad ist Vizepräsident der Hamburger Steuerberaterkammer.

      Seit Anbeginn ist Michael Conrad der steuerliche Berater der Albis-Gruppe, zu der die Rothmann & Cie. AG gehört.

      Seit vielen Jahren führt er Seminare für Mitarbeiter großer deutscher Banken durch und hat sich inzwischen als Steuerexperte in der Finanzdienstleistung etabliert."

      ______________________________

      Klingt doch nicht schlecht, oder? Gibt´s hier weitere Informationen zur AG für Chemische Industrie? Was könnte mit dem Mantel geplant sein?
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 16:10:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auch der Kapitalschnitt ist hinfaellig.

      Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Hamburg
      - ISIN DE0005422000 -
      (Wertpapier-Kenn-Nr. 542200)
      Einladung zur
      ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Hamburg, ein.

      Sie findet statt am Donnerstag, dem 18. August 2005, um 10:00 Uhr, im Hotel CROWNE PLAZA Hamburg, Saal Senator II,
      1. Obergeschoss / 1. Etage, Graumannsweg 10, 22087 Hamburg.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      4. Änderung der Satzung im Hinblick auf den Gesellschaftszweck
      Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 2 die Regelungen über den Gegenstand des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Gegenstand des Unternehmens auf den Handel mit chemischen oder anderen Erzeugnissen zu erweitern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hierzu folgenden Beschluss zu fassen:
      Die Regelung in § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      㤠2
      Gegenstand des Unternehmens
      (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Industrie-, Handels-, und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere aus den Bereichen der Chemie-, Bio-, und Genforschung, Kosmetik, Elektronik und Kommunikation und sonstigen Bereichen der Investitions- und Konsumgüterindustrie sowie der Handel mit chemischen oder anderen Erzeugnissen.“

      5. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich zwischen der Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, Hameln und der Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Die Vogeley-Gruppe, vertreten durch die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, war bis November 2001 Mehrheitsaktionär der Aktiengesellschaft für chemische Industrie. Im Zuge der Veräußerung und Übertragung ihrer Mehrheitsbeteiligung wurde auch die Verpflichtung der Vogeley-Gruppe gegenüber der Aktiengesellschaft für chemische Industrie von den Käufern übernommen. Durch insolvenzbedingten Ausfall des nachfolgenden Erwerbers konnte die Forderung der Aktiengesellschaft für chemische Industrie nicht mehr realisiert werden. In diesem Zuge wurden Schadensersatzansprüche gegen den Altgesellschafter, die Vogeley-Gruppe sowie gegen die damaligen Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, die Herren Hans Wilhelm Vogeley, Volker Schlagmann und Klaus Hahn geprüft. Vor dem Hintergrund, dass sich die Aktiengesellschaft für chemische Industrie der Fortentwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten widmen und sich nicht mit einer zeit- und kostenintensiven Rechtsverfolgung belasten will, deren Erfolgsaussichten ohnehin nicht sicher sind, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, einem Vergleich zuzustimmen und zu beschließen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, einen Vergleich zwischen der Vogeley-Gruppe, vertreten durch die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH und der Aktiengesellschaft für chemische Industrie abzuschließen.
      Der Vergleich soll folgenden (wesentlichen) Inhalt haben:
      a) Die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH verpflichtet sich, die Nachzahlung aus der Steuerprüfung, die in der Bilanz 2003 der Aktiengesellschaft für chemische Industrie in Höhe von 529.000,00 € berücksichtigt wurde sowie alle künftig anfallenden Steuernachzahlungen gegen die Aktiengesellschaft für chemische Industrie für die Zeit bis zum 30. November 2001 zu zahlen. Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie verpflichtet sich, der Vogeley Lebensmittelwerk GmbH alle diesbezüglichen relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
      b) Die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH verpflichtet sich weiterhin, der Aktiengesellschaft für chemische Industrie eine Kompensation in Höhe von 150.000,00 € zu zahlen. Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie verpflichtet sich im Gegenzug keinerlei weiteren Ansprüche an die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH und deren Gesellschafter zu stellen.
      c) Des Weiteren werden im Gegenzug die Organe (Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder) der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, die bis November 2001 tätig waren, aus einer etwaigen Haftung entlassen.

      6. Wahl des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft für chemische Industrie setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 , 101 Abs.1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      a) Herrn Michael Conrad, Steuerberater, Hamburg,
      b) Herrn Dr. Klaus Matzen, Rechtsanwalt, Hamburg,
      c) Herrn Jürgen Schmidt, Kaufmann, Horst / Holstein
      bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Die genannten Herren gehören keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

      7. Wahl des Abschlussprüfers
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.

      8. Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“
      Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“ ist aufgrund von Widersprüchen und Anfechtungsklagen von Aktionären bisher nicht eingetragen worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“ getroffenen Beschluss aufzuheben.

      9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
      Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG-RegEntw) verabschiedet, welches am 1. November 2005 in Kraft treten soll. Hierzu hat der Bundesrat am 18. Februar 2005 seine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesregierung hat am 14.03.2005 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Zur Anpassung der Satzung an das UMAG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, vorbehaltlich des Inkrafttretens des UMAG, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
      a) § 19 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch eine mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung anzumelden haben, zu veröffentlichende Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger, wobei der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag nicht mitzurechnen sind.“
      Zurzeit lautet § 19 Abs. 2 der Satzung:
      „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch eine mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag (§ 20 Abs.1 ) zu veröffentlichende Bekanntmachung, wobei der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hinterlegung nicht mitzurechnen sind.“
      b) § 20 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      㤠20
      Teilnahme an der Hauptversammlung

      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden.
      (2) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (record date) vor der Hauptversammlung beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. In der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Bestätigung verfasst sein kann, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.
      (3) Fällt der letzte Anmeldetag oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Aktienbesitzes beziehen muss, auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so tritt der letzte diesem Tag vorhergehende Werktag an die Stelle des nach vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Tages.

      Zurzeit lautet § 20 der Satzung:
      㤠20
      Hinterlegung der Aktien

      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung angegebenen Stelle ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
      (2) Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder auf einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit dem letzten diesem Tag vorangehenden Werktag. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen sonnabends, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen."

      c) Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen nach vorstehenden Buchstaben a) und b) nur und erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des UMAG-RegEntw als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der verkündeten Fassung und der Fassung des UMAG-RegEntw Abweichungen bestehen, können die Satzungsänderungen gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, wenn es sich nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands der Gesellschaft um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.


      Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie zur Antragstellung in der Hauptversammlung sind nach § 20 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, 12. August 2005, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachfolgend aufgeführten Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Hinterlegungsstelle ist:
      Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen

      Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank, ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen sonnabends, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft zur Teilnahme einzureichen.


      Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der Abstimmung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem eine Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mit pauschaler Weisung oder Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne eine Weisung zu allen Tagesordnungspunkten ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Auf dem Eintrittskartenformular ist die Möglichkeit zur Vollmachts- und Weisungserteilung vorgesehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden. Dies gilt auch für die Erteilung der Vollmacht per E-Mail, der das Vollmachts- und Weisungsformular in digitalisierter Form beizufügen ist. Schriftliche, per Telefax oder E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 17. August 2005, 24:00 Uhr bei der unten genannten Adresse bzw. unter der dort genannten Telefax-Nr. oder E-Mail Adresse der Gesellschaft eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden.

      Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Gesellschaft die Fragen möglichst vor der Hauptversammlung schriftlich unter der unten stehenden Anschrift mitzuteilen. Die Fragen können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

      Anträge von Aktionären nach § 126 AktG sind schriftlich innerhalb der gesetzlichen Fristen ausschließlich an die nachstehende Anschrift der Gesellschaft zu richten:
      Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Erdmannstraße 10, 22765 Hamburg,
      Telefax-Nr.: 040 5300 3033, E-Mail: nasdala@acicom.de .

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.acicom.de unverzüglich zugänglich gemacht.



      Hamburg, im Juli 2005

      Aktiengesellschaft für chemische Industrie

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 18:17:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      gibs zu! die paar tausend stück hast du ausm ask der letzten tage gekauft und verhökerst sie jetzt an irgendeinen idioten.

      also wenn du schon an bord bist, kannst du ja nur der erste sein, der eingestiegen ist. congratulations!

      ich guck aber mal zu was mit deinem wert passiert.

      nix für ungut! Grüsse, Ra
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 19:43:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ne, sorry, bin schon laenger dabei zu Kursen von ueber einem Euro. Tippe aber, bis Zur HV ist hier Einiges drin. Aber, wie gesagt, es gibt kaum Stuecke.
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 12:30:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Heute gibt es gar keine Stuecke.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.05 17:17:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      In Berlin hat jemand 2.000 Stueck zu 1,00 gekauft. Ansonsten weiterhin nichts zu holen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 15:44:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Nichts" ist gut. In München liegen 13.200 für 75 Cent.
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 15:45:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      1.000 zu 0,85. Jetzt alles weg unter 1.
      Kann diese Neuausrichtung, die am 18.8. beschlossen wird, erfolgreich verlaufen??
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 16:07:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Siffnik

      Ich sehe die Stuecke auch. Habe eine Kauforder drin zu 0,75, bekomme aber nichts. Scheint ein Fake zu sein.
      Wuerde gerne ein wenig verbilligen. Sehr seltsam.
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 16:27:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      O.K. Hab die paar Stuecke gerade bekommen, mehr gibt mein Geldbeutel leider gerade nicht her.
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 19:08:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kaum ist man mal ne Stunde weg und alle Stuecke in Muenchen sind weggekauft.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 11:58:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Unter 1 ist wohl nichts mehr zu holen.
      Wer hat gestern wohl die Stuecke in Muenchen uebernommen??
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 18:24:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      4.000 im Kauf zu 0,80 in Stuttgart. Da scheinen ja doch noch ein paar Altaktionaere auszusteigen.
      Ob das so clever ist vor der HV?
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 19:56:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Und wieder weggekauft. Schon auffaellig.


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