Girosammelverwahrung und Konkurs (Verweis) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.11.01 17:46:28 von
neuester Beitrag 16.11.01 17:58:09 von
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ID: 506.868
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Dieser Thread soll im Forum "Allgemeines" diskutiert werden,
Antworten sollten daher der Übersicht halber in diesen Thread: Thema Girosammelverwahrung und Konkurs gestellt werden.
Zur Sache:
Der zitierte Thread hat abgesichts der aktuellen Lage
eine neue Qualität bekommen.
Ich stelle ihn desswegen hier nochmal zur Diskussion, da ich der Ansicht bin, das er für ein breiters Publikum als im "Einsteiger" Board interessant ist.
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#1 von dasvirus [Userinfo] [Nachricht an User] 12.11.01 11:18:22 Beitrag Nr.:4.857.687 Posting versenden 4857687
Hallo,
hier mal die Frage eines Börsenneulings: was passiert mit Wertpapieren in (Giro-) Sammelverwahrung, der "normalen" Aufbewahrungsart für Wertpapiere, im Falle eines Konkurses des Depot-führenden Kreditinstituts?
Aus einem Börsenlexikon zum Stichpunkt Sammelverwahrung:
"Der Kunde behält seinen Anspruch auf die Wertpapiere; aber im Gegensatz zum Streifbanddepot (Sonderverwahrung) hat er kein Eigentumsrecht an den von ihm hergegebenen Wertpapieren, sondern ein Miteigentum zu Bruchteilen an dem Sammelbestand der Wertpapiere gleicher Gattung. In diesem Bestand sind die von ihm hinterlegten Wertpapiere enthalten. Im Konkurs besteht ein Aussonderungsrecht."
Was bedeutet dies konkret? Sind Konstellationen denkbar (Verpfändungen oder so), bei denen das Depot im Falle eines Konkurses futsch ist?? Wie lange würde man im Falle einer Beanspruchung des "Ausgliederungsrechts" warten muessen, bis man über die Wertpapiere wieder frei verfügen kann?
Vielen Dank!
Das Virus
<http://www.wallstreet-online.de/img/trans.gif>
-------------------------------------------------------------
Auch ich, als Consors Kunde bin an diesem Thema brennend interessiert.
HG
Antworten sollten daher der Übersicht halber in diesen Thread: Thema Girosammelverwahrung und Konkurs gestellt werden.
Zur Sache:
Der zitierte Thread hat abgesichts der aktuellen Lage
eine neue Qualität bekommen.
Ich stelle ihn desswegen hier nochmal zur Diskussion, da ich der Ansicht bin, das er für ein breiters Publikum als im "Einsteiger" Board interessant ist.
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#1 von dasvirus [Userinfo] [Nachricht an User] 12.11.01 11:18:22 Beitrag Nr.:4.857.687 Posting versenden 4857687
Hallo,
hier mal die Frage eines Börsenneulings: was passiert mit Wertpapieren in (Giro-) Sammelverwahrung, der "normalen" Aufbewahrungsart für Wertpapiere, im Falle eines Konkurses des Depot-führenden Kreditinstituts?
Aus einem Börsenlexikon zum Stichpunkt Sammelverwahrung:
"Der Kunde behält seinen Anspruch auf die Wertpapiere; aber im Gegensatz zum Streifbanddepot (Sonderverwahrung) hat er kein Eigentumsrecht an den von ihm hergegebenen Wertpapieren, sondern ein Miteigentum zu Bruchteilen an dem Sammelbestand der Wertpapiere gleicher Gattung. In diesem Bestand sind die von ihm hinterlegten Wertpapiere enthalten. Im Konkurs besteht ein Aussonderungsrecht."
Was bedeutet dies konkret? Sind Konstellationen denkbar (Verpfändungen oder so), bei denen das Depot im Falle eines Konkurses futsch ist?? Wie lange würde man im Falle einer Beanspruchung des "Ausgliederungsrechts" warten muessen, bis man über die Wertpapiere wieder frei verfügen kann?
Vielen Dank!
Das Virus
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Auch ich, als Consors Kunde bin an diesem Thema brennend interessiert.
HG
Wäre ich, wenn ich denn bei Consors wäre auch an Deiner Stelle .
Das ist auch der Grund warum ich bei meiner Hausbank geblieben bin das kostet zwar etwas mehr aber ich kann beruhigter Schlafen !!!
Schönes Weekend cu Cali
Das ist auch der Grund warum ich bei meiner Hausbank geblieben bin das kostet zwar etwas mehr aber ich kann beruhigter Schlafen !!!
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