Steuererklärung und Originale der Bank? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.11.01 20:44:24 von
neuester Beitrag 24.12.01 14:21:31 von
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Hallo zusammen!
Habe seit letztem Jahr angefangen in Aktien zu investieren.
Jetzt habe ich zwei Fragen in Zusammenhang mit der Steuer:
1. In welcher Form gebt ihr eure Käufe und Verkäufe beim
Finanzamt an? Kauf- und Verkaufsoriginale einfach einreichen
oder auch eine schoene Tabelle dazu? Welche Belege sollten
darüber hinaus mit eingereicht werden?
2. Bei der comdirect-Bank gibt es seit ein paar Monaten
den elektronischen Briefkasten. D.h. Originale bekomme
ich jetzt gar nicht mehr, sondern nur noch PDF-Dateien.
Wie ist denn jetzt die Vorgehensweise bei der nächsten
Steuererklärung? Einfach nur die Ausdrucke dazulegen?
Dann könnte sich ja jeder selbst was machen; ich nehme
an eine PDF-Datei zu machen ist wohl nicht so kompliziert.
Schon mal vielen Dank für eure Meinungen und Anregungen.
Martina
Habe seit letztem Jahr angefangen in Aktien zu investieren.
Jetzt habe ich zwei Fragen in Zusammenhang mit der Steuer:
1. In welcher Form gebt ihr eure Käufe und Verkäufe beim
Finanzamt an? Kauf- und Verkaufsoriginale einfach einreichen
oder auch eine schoene Tabelle dazu? Welche Belege sollten
darüber hinaus mit eingereicht werden?
2. Bei der comdirect-Bank gibt es seit ein paar Monaten
den elektronischen Briefkasten. D.h. Originale bekomme
ich jetzt gar nicht mehr, sondern nur noch PDF-Dateien.
Wie ist denn jetzt die Vorgehensweise bei der nächsten
Steuererklärung? Einfach nur die Ausdrucke dazulegen?
Dann könnte sich ja jeder selbst was machen; ich nehme
an eine PDF-Datei zu machen ist wohl nicht so kompliziert.
Schon mal vielen Dank für eure Meinungen und Anregungen.
Martina
Hallo,
ich schliesse mich den Fragen von Martina an.
Aber selbst, wenn ich alle Unterlagen im Orginal einreichen würde bezweifle ich, dass der für mich zuständige Sachbearbeiter das richtig hinbekommt (welche Aktientransaktionen sind vom Halbeinkünfteverfahren betroffen).
Also wie machen das diejenigen von euch, die zig Aktientransaktionen im Jahr ausführen ?
Gruß
MichaJ
ich schliesse mich den Fragen von Martina an.
Aber selbst, wenn ich alle Unterlagen im Orginal einreichen würde bezweifle ich, dass der für mich zuständige Sachbearbeiter das richtig hinbekommt (welche Aktientransaktionen sind vom Halbeinkünfteverfahren betroffen).
Also wie machen das diejenigen von euch, die zig Aktientransaktionen im Jahr ausführen ?
Gruß
MichaJ
Ich habe bei meinem Finanzamt eine Exceltabelle mit den Angaben (ca. 20 Positionen)
Kaufdatum
Kaufbetrag
Verkaufdatum
Verkaufbetrag
eingereicht. Ohne Rückfrage bekam ich nach ca. 6 Wochen den Bescheid zum 31.12.2000 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer.
Kaufdatum
Kaufbetrag
Verkaufdatum
Verkaufbetrag
eingereicht. Ohne Rückfrage bekam ich nach ca. 6 Wochen den Bescheid zum 31.12.2000 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer.
Ich habe noch vergessen zu schreiben, daß ich außer der Aufstellung (Excel-Tabelle) keine weiteren Belege eingereicht habe.
Bei mir wurden nachgefordert:
Depotaufstellung 31.12.99 und 00
Sämtliche Kauf- und Verkaufabrechnungen
Anschließend Erklärung, daß 1999 keine Veräußerungsgeschäfte
angefallen sind. Wenn ja, Einreichung einer Aufstellung
aller Aktionen mit Depotbestand 31.12.98
Hab den Aktenordner noch nicht zurück.
Depotaufstellung 31.12.99 und 00
Sämtliche Kauf- und Verkaufabrechnungen
Anschließend Erklärung, daß 1999 keine Veräußerungsgeschäfte
angefallen sind. Wenn ja, Einreichung einer Aufstellung
aller Aktionen mit Depotbestand 31.12.98
Hab den Aktenordner noch nicht zurück.
tja so isses mit der Comdirect Bank
Bei Consors gibts für 60 DM eine Erträgnis-Aufstellung.
......sehr hilfreich !
die Coba kriegt das nicht hin
Bei Consors gibts für 60 DM eine Erträgnis-Aufstellung.
......sehr hilfreich !
die Coba kriegt das nicht hin
eine Steuerbescheinigung (für den Fall das anrechenbare Steuern einbehalten und abgeführt wurden = Dividenden usw. ohne ausreichenden Freistellungsauftrag) muß jede Bank ausstellen......
@zwrecht: Die von dir angesprochene Bankbescheinigung ist bei Anlage KAP hilfreich, ich sehe aber nicht, wie sie bei Anlage SO nützlich sein könnte.
bezog sich auf den vorangegangenen Beitrag
".....Bei Consors gibts für 60 DM eine Erträgnis-Aufstellung.
......sehr hilfreich ! "..... wer sagt was von Anlage SO ?
".....Bei Consors gibts für 60 DM eine Erträgnis-Aufstellung.
......sehr hilfreich ! "..... wer sagt was von Anlage SO ?
@zwrecht. Ich habe aus Posting #1 den schluss gezogen, dass es um Käufe und Verkäufe von Aktien geht ("Veräußerungsgeschäfte"), nicht um Dividenden etc.
Von Spk und VoBa bekomme ich übrigens die Steuerbescheingung kostenlos (bzw. die haben das woanders "eingepreist").
Von Spk und VoBa bekomme ich übrigens die Steuerbescheingung kostenlos (bzw. die haben das woanders "eingepreist").
die 2.Frage, wie das Finanzamt mit selbst ausgedruckten
Belegen (von Comdirekt,DAB) umgeht, wurde noch nicht
geklärt.
Belegen (von Comdirekt,DAB) umgeht, wurde noch nicht
geklärt.
Ich meine, dass die selbst ausgedruckten Bescheinigungen von Comdirekt und DAB vom Fianzamt anerkannt werden. Die Ausdrucke berugen ja schließlich auf Dateien, die von den Banken erstellt wurden. Die Fälschungsproblematik würde ich nicht überbewerten, diese Möglichkeit besteht auch bei anderen Belegen. Wenn man nur bestimmte Belege hat, dann hat man eben nur solche.
Es gibt keine Belegpflicht bei privatem Aktienhandel!!
Dann bleibt nur eins: Zugeben, dass man den Überblick verloren habe oder der Auffassung gewesen sei, Spekulationsgewinne der vorliegenden Form seien nicht steuerpflichtig gewesen. Das entspricht der Form nach einer Selbstanzeige, mit der ein Steuerstrafverfahren vermieden wird. Allerdings sollte ein in Bedrängnis geratener Steuerzahler wissen: Die Finanzämter können von ihm nur seine persönliche Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung verlangen. Das Gesetz sieht für private Geldanleger weder eine Aufzeichnungs- noch eine Belegpflicht vor. Geldanleger müssen also keine Belege sammeln und können auch nicht gezwungen werden, diese dem Finanzamt vorzulegen. Wer aufgefordert wird, Belege über Spekulationsgeschäfte vorzulegen, sollte mit dem Wunsch nach "Rechtsbehelfsbelehrung" kontern.
Quelle: http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/11_01/pages2/finanz1.htm
Gruß, CK
Dann bleibt nur eins: Zugeben, dass man den Überblick verloren habe oder der Auffassung gewesen sei, Spekulationsgewinne der vorliegenden Form seien nicht steuerpflichtig gewesen. Das entspricht der Form nach einer Selbstanzeige, mit der ein Steuerstrafverfahren vermieden wird. Allerdings sollte ein in Bedrängnis geratener Steuerzahler wissen: Die Finanzämter können von ihm nur seine persönliche Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung verlangen. Das Gesetz sieht für private Geldanleger weder eine Aufzeichnungs- noch eine Belegpflicht vor. Geldanleger müssen also keine Belege sammeln und können auch nicht gezwungen werden, diese dem Finanzamt vorzulegen. Wer aufgefordert wird, Belege über Spekulationsgeschäfte vorzulegen, sollte mit dem Wunsch nach "Rechtsbehelfsbelehrung" kontern.
Quelle: http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/11_01/pages2/finanz1.htm
Gruß, CK
@cyberkarl25: Wer seine Kauf- und Verkaufbelege (angeblich) nicht hat und/oder nach Rechtsgrundlagen fragt, macht das Finanzamt nur misstraisch. Es nützt auch nichts, denn deie Bank hat die Belege und wenn der Steuerpflichtige (angeblich) keine Belege hat, ist das Finanzamt zur Nachfrage dort berechtigt.
@mathol
bei der Comdirect gibt es auch eine Funktion , bei der du alle Umsätze anzeigen lassen kannst ab einem von dir gewünschtem Datum . Auf der Aufstellung steht deine Kontonummer , Buchungstag , WKN , Bezeichnung der Aktie , Ausführungskurs , Umsatz , und Anzahl , müßte eigentlich reichen . Falls du es probiert hast , kannst du ja mal schreiben ob es reicht .
wombat01
bei der Comdirect gibt es auch eine Funktion , bei der du alle Umsätze anzeigen lassen kannst ab einem von dir gewünschtem Datum . Auf der Aufstellung steht deine Kontonummer , Buchungstag , WKN , Bezeichnung der Aktie , Ausführungskurs , Umsatz , und Anzahl , müßte eigentlich reichen . Falls du es probiert hast , kannst du ja mal schreiben ob es reicht .
wombat01
Es gibt Banken, die eine Übersicht über private Veräüßerungsgeschäfte pro Kalenderjahr erstellen (per EDV natürlich, nicht manuell)
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