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    Steuererklärung und Originale der Bank? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.01 20:44:24 von
    neuester Beitrag 24.12.01 14:21:31 von
    Beiträge: 16
    ID: 509.727
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      Avatar
      schrieb am 21.11.01 20:44:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Habe seit letztem Jahr angefangen in Aktien zu investieren.
      Jetzt habe ich zwei Fragen in Zusammenhang mit der Steuer:

      1. In welcher Form gebt ihr eure Käufe und Verkäufe beim
      Finanzamt an? Kauf- und Verkaufsoriginale einfach einreichen
      oder auch eine schoene Tabelle dazu? Welche Belege sollten
      darüber hinaus mit eingereicht werden?


      2. Bei der comdirect-Bank gibt es seit ein paar Monaten
      den elektronischen Briefkasten. D.h. Originale bekomme
      ich jetzt gar nicht mehr, sondern nur noch PDF-Dateien.
      Wie ist denn jetzt die Vorgehensweise bei der nächsten
      Steuererklärung? Einfach nur die Ausdrucke dazulegen?
      Dann könnte sich ja jeder selbst was machen; ich nehme
      an eine PDF-Datei zu machen ist wohl nicht so kompliziert.


      Schon mal vielen Dank für eure Meinungen und Anregungen.

      Martina
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 21:09:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      ich schliesse mich den Fragen von Martina an.

      Aber selbst, wenn ich alle Unterlagen im Orginal einreichen würde bezweifle ich, dass der für mich zuständige Sachbearbeiter das richtig hinbekommt (welche Aktientransaktionen sind vom Halbeinkünfteverfahren betroffen).

      Also wie machen das diejenigen von euch, die zig Aktientransaktionen im Jahr ausführen ?

      Gruß

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 21:13:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich habe bei meinem Finanzamt eine Exceltabelle mit den Angaben (ca. 20 Positionen)
      Kaufdatum
      Kaufbetrag
      Verkaufdatum
      Verkaufbetrag

      eingereicht. Ohne Rückfrage bekam ich nach ca. 6 Wochen den Bescheid zum 31.12.2000 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer.
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 21:15:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe noch vergessen zu schreiben, daß ich außer der Aufstellung (Excel-Tabelle) keine weiteren Belege eingereicht habe.
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 22:27:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei mir wurden nachgefordert:
      Depotaufstellung 31.12.99 und 00
      Sämtliche Kauf- und Verkaufabrechnungen
      Anschließend Erklärung, daß 1999 keine Veräußerungsgeschäfte
      angefallen sind. Wenn ja, Einreichung einer Aufstellung
      aller Aktionen mit Depotbestand 31.12.98
      Hab den Aktenordner noch nicht zurück.

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      Avatar
      schrieb am 21.11.01 23:04:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      tja so isses mit der Comdirect Bank :cry:

      Bei Consors gibts für 60 DM eine Erträgnis-Aufstellung.

      ......sehr hilfreich !

      die Coba kriegt das nicht hin :)
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 01:26:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      eine Steuerbescheinigung (für den Fall das anrechenbare Steuern einbehalten und abgeführt wurden = Dividenden usw. ohne ausreichenden Freistellungsauftrag) muß jede Bank ausstellen......
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 09:39:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      @zwrecht: Die von dir angesprochene Bankbescheinigung ist bei Anlage KAP hilfreich, ich sehe aber nicht, wie sie bei Anlage SO nützlich sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 11:39:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      bezog sich auf den vorangegangenen Beitrag
      ".....Bei Consors gibts für 60 DM eine Erträgnis-Aufstellung.

      ......sehr hilfreich ! "..... wer sagt was von Anlage SO ?
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 12:41:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      @zwrecht. Ich habe aus Posting #1 den schluss gezogen, dass es um Käufe und Verkäufe von Aktien geht ("Veräußerungsgeschäfte"), nicht um Dividenden etc.
      Von Spk und VoBa bekomme ich übrigens die Steuerbescheingung kostenlos (bzw. die haben das woanders "eingepreist").
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 13:04:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      die 2.Frage, wie das Finanzamt mit selbst ausgedruckten
      Belegen (von Comdirekt,DAB) umgeht, wurde noch nicht
      geklärt.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 17:15:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich meine, dass die selbst ausgedruckten Bescheinigungen von Comdirekt und DAB vom Fianzamt anerkannt werden. Die Ausdrucke berugen ja schließlich auf Dateien, die von den Banken erstellt wurden. Die Fälschungsproblematik würde ich nicht überbewerten, diese Möglichkeit besteht auch bei anderen Belegen. Wenn man nur bestimmte Belege hat, dann hat man eben nur solche.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 15:03:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gibt keine Belegpflicht bei privatem Aktienhandel!!

      Dann bleibt nur eins: Zugeben, dass man den Überblick verloren habe oder der Auffassung gewesen sei, Spekulationsgewinne der vorliegenden Form seien nicht steuerpflichtig gewesen. Das entspricht der Form nach einer Selbstanzeige, mit der ein Steuerstrafverfahren vermieden wird. Allerdings sollte ein in Bedrängnis geratener Steuerzahler wissen: Die Finanzämter können von ihm nur seine persönliche Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung verlangen. Das Gesetz sieht für private Geldanleger weder eine Aufzeichnungs- noch eine Belegpflicht vor. Geldanleger müssen also keine Belege sammeln und können auch nicht gezwungen werden, diese dem Finanzamt vorzulegen. Wer aufgefordert wird, Belege über Spekulationsgeschäfte vorzulegen, sollte mit dem Wunsch nach "Rechtsbehelfsbelehrung" kontern.

      Quelle: http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/11_01/pages2/finanz1.htm

      Gruß, CK
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 18:37:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      @cyberkarl25: Wer seine Kauf- und Verkaufbelege (angeblich) nicht hat und/oder nach Rechtsgrundlagen fragt, macht das Finanzamt nur misstraisch. Es nützt auch nichts, denn deie Bank hat die Belege und wenn der Steuerpflichtige (angeblich) keine Belege hat, ist das Finanzamt zur Nachfrage dort berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 24.12.01 09:31:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @mathol
      bei der Comdirect gibt es auch eine Funktion , bei der du alle Umsätze anzeigen lassen kannst ab einem von dir gewünschtem Datum . Auf der Aufstellung steht deine Kontonummer , Buchungstag , WKN , Bezeichnung der Aktie , Ausführungskurs , Umsatz , und Anzahl , müßte eigentlich reichen . Falls du es probiert hast , kannst du ja mal schreiben ob es reicht .

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 24.12.01 14:21:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es gibt Banken, die eine Übersicht über private Veräüßerungsgeschäfte pro Kalenderjahr erstellen (per EDV natürlich, nicht manuell)


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