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    Wirtschaftsjuristen..,Finanzamtthema - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.01 23:08:03 von
    neuester Beitrag 23.11.01 12:54:35 von
    Beiträge: 21
    ID: 510.586
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      schrieb am 22.11.01 23:08:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Brauche mal Eueren Rat.Ich habe privat noch Reststeuerschulden an´s Finanzamt.Ist das FA nun berechtigt,meine privaten Steuerschulden über Mieter mittels Pfändungs-u.Einziehungsverfügung,eines im Besitz meiner GmbH( bin zu 100 % Gesellschafter) befindlichen Anwesens beizutreiben ?
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 23:25:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi dance
      zuersteinmal werden sie dein Privatkonto pfänden, wenn das nichts hilft, tragen sie die Steuerschuld ins Grundbuch eines evtl. in deinem Privatbesitz befindlichen Hauses etc. ein.
      An das Vermögen deiner GmbH können sie meines Wissens nicht heran.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 23:41:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      castaloni ,die hatten mir zunächst alle privaten Konten gepfändet,habe dann eine mtl.Tilgung i.H.v. DM 35 TDM angeboten und das FA hat 50 TDM gefordert,50 waren für mich nicht machbar,also habe ich 7 Monate lang die 35 gezahlt,bis heute inkl.einer Erstzahlung i.H.v. 270 TDM habe ich also von ca.680 TDM Nachforderung bereits 515 TDM getilgt,Rest also 165 TDM,also überschaubar.Heute kriege ich nun die Pfändungs-u.Überweisungverfügung an die Mieter und u.a.halt auch an Mieter der GmbH.
      Frage ist halt,inwiefern dies zulässig ist.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 23:46:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ V-12,ist bei mir in etwa die gleiche Situation,nur halt andere Grössenordnung.
      Ist dieses Vorgehen denn zulässsig,genau genommen ist doch die GmbH als eigenständige Person zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 23:51:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      dance2trance ,kann ich Dir im Moment auch nicht beantworten,weil,wie gesagt heute aktuell passiert und ich noch nix über Anwalt recherchieren konnte.Morgen eventl.mehr zu diesem Thema.

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      schrieb am 23.11.01 00:20:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      dance, nichts neues, aber:
      GmbH = Gesellschaft mit beschr. Haftung, also, mit wieviel Kapital haftet deine GmbH?
      wenn sie da überhaupt,(was ich bezweifle in deinem Fall) rankönnen, dann nur bis zu Höhe des Haftungskapitals.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:28:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ castaloni ,Stammkapital 50.000,und die sind pfändbar ? Wenn ja,doch dann nicht automatisch auch Mieteinnahmen,oder ?
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:41:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      ach,
      was weiss ich, geh mal in ne Suchmaschine: www.fireball.de oder so, und gib GmbH ein, da findeste garantiert die Antwort auf deine Fragen.

      PS:
      ich in deiner Stelle würde mir da keinen Kopf drum machen,
      ausser wg. der Peinlichkeit, aber kann ja ein Missverständnis sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 11:32:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hat hier jemand seine IDs verwechselt?
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 11:48:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Rainer6767 ,Dir entgeht auch nix,was .?

      Übrigens unser Hund wächst und gedeiht,hat halt auch permanent Hunger der Kerl.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 11:51:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all

      Zur Sache: Schon mal darüber nachgedacht, dass der 100%-Anteil an der GmbH zum pfändbaren Privatvermögen gehört?
      Das Finanzamt muss doch gar nicht direkt an das Vermögen der GmbH heran kommen, es reicht völlig aus, wenn es sich den Anteil schnappt.

      Die Abkürzung "GmbH" steht übrigens in Juristenkreisen nicht ohne Grund für "Gehste mit, biste Hin".
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 11:54:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Rainer6767 ,lt.Auskunft meines RA ist zunächst lediglich das Stammkapital,sowie Gewinne ,die auf den GF entfallen,pfändbar,nicht jedoch die unmittelbaren Einnahmen der GmbH,wenn diese keine Steuerschulden hat.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 11:59:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachtrag: Die GmbH haftet selbstverständlich mit ihrem vollen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten, nicht nur mit ihrem Stammkapital. Allerdings eben nur für ihre eigenen Verbindlichkeiten, nicht für die des Gesellschafters (sofern eine Durchgriffshaftung hier nicht in Frage kommt).

      Wie gesagt, interessanter ist das Problem, dass ja der Anteil an der GmbH zum haftenden Privatvermögen des Steuerschuldners gehört. Das FA könnte bspw. auf evtl. Gewinnauschüttungen der GmbH zugreifen.

      Dass der Hund gedeiht, freut mich. Du wirst ihm ja hoffentlich weiterhin gutes Futter bezahlen können :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:03:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      13 geschrieben ohne 12 gelesen zu haben.
      Passt aber dennoch, oder?

      Der Begriff "Stammkapital" in der Auskunft Deines RA ist m.E. nicht korrekt. Er meint den Anteil an der GmbH, den Du durch Leistung des Stammkapitals erworben hast. Und dieser 100% Anteil verkörpert ja nicht nur das Stammkapital, sondern das ganze Vermögen der GmbH.
      Wie gesagt, das FA kommt, sofern kein Ausnahmefall vorliegt (z.B. Vermögensvermischung), nicht direkt an die Einnahmen der GmbH heran, aber an Deinen Anteil. Und das ist doch praktisch gesehen das Gleiche.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:06:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Rainer6767 ,aus dem teuren Hundefutter resultieren doch erst meine Vebindlichkeiten.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:09:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Stiftung Warentest 10/98: Hundefutter
      Testsieger: REWE Pro Dog, 5 kg ca. DM 10 und damit erheblich preiswerter als Hills, Eukanuba etc. :D
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:12:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Rainer6767 #14 is klar.Mir gings ja auch nur um die Pfändung bei den GmbH-Mietern,sieht halt mal richtig blöd aus und dies ist offenbar nicht zulässig,da es zum einen Mieter der GmbH sind und zum anderen die ME nicht als Gewinne anzusehen sind,da hieraus ja auch andere Verbindlichkeiten zu bedienen sind.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:15:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      Rainer6767 ,unser Hund verträgt offenbar nicht jedes Trockenfutter,bekommt dann oft Durchfall.Z.Zt.versuchen wir es mit Hill,scheint zu klappen.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:28:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 m.E. völlig richtig. Ich bin allerdings WP, nicht RA.

      Schon mal das ReWe Futter ausprobiert? (Natürlich nicht selbst, ich meine bei dem Hund). Meiner hat das nach ca. 2 Jahren abgelehnt, wahrscheinlich, weil es ihm zu "langweilig" wurde. Aber Probleme gab`s damit sonst nie.
      Hills ist ohne Frage ein sehr gutes Futter. Es ist allerdings nicht so gut, dass der Preis gerechtfertigt wäre. Sehr gutes Marketing ("von Tierärzten empfohlen").
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:43:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Rainer6767 ,naja,was tut man nicht alles für seine lieben Tierchen.Is ja echt der Wahnsinn,was der Hund in den ca.6 Wochen,seit wir ihn geholt haben,gelernt hat.Hatte mir da garnicht so klasse vorgestellt.Der hört mittlerweile,wenn ich mit dem Auto in die Einfahrt einfahre und wartet schon geduldig hinter der Tür.Stubenrein war er nach ca.14 Tagen.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:54:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ja, die Begrüßung abends ist das Beste. Wehe, wenn ich nur ein Wort zu meiner Frau sage, bevor ich den Hund ausgiebig begrüßt habe. Der flippt dann echt aus.


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