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    Muss man auf Futures Spekulationssteuer zahlen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.01 19:00:37 von
    neuester Beitrag 28.11.01 20:26:24 von
    Beiträge: 5
    ID: 512.240
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      schrieb am 26.11.01 19:00:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe auf den DAX keinen Future gefunden,dessen Laufzeit laenger als 1 Jahr ist.
      Bedeutet dieses,dass ich auf jeden Fall bei einem Gewinn auf Futures Spekulationssteuern zahlen muss,da ich ja die Spekulationsfrist gar nicht umgehen kann?
      Avatar
      schrieb am 26.11.01 19:08:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf den Dax-Future-d e n Future-musste man bis 31.12.99 keine Steurn zahlen. War ja eigentlich auch logisch, was der eine gewinnt, verliert ja ein anderer. Bei Zertifikaten, wie Du sie wohl meinst, dann ja sicher auch nach der Regle wie für den Future den ich meine. (Ntv Tafel 201, die 2te Notiz von obenJ2
      Avatar
      schrieb am 26.11.01 19:29:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wirklich gut erklärt.
      Vielleicht sollte man noch erwähnen das der steuerliche Aspekt bei Futures kausal abhängig von der libelalen Prefection der Obscura abhängt. Aber ich kann das nicht so gut rüberbringen wie Du? Vielleicht versuchst Du es mal für mich. Wäre nett!
      Avatar
      schrieb am 26.11.01 19:54:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beim Dax-Future sind auch heute keine Steuern zu zahlen, da
      wie schon jeffery richtig sagte bei einer Besteuerung unterm Strich nichts zu holen ist.
      Im Steuerrecht heißt das steuerneutral.

      Hab mir den genauen Textlaut mal besorgt,(was nicht ganz einfach war),müsste ihn aber erst aus meinem Aktenberg ausgraben. :laugh:

      Und solche Infos als Eichelfan :laugh:

      Tschau ihr Trader
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 20:26:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also Jungs und Mädels, ich hab hier griffbereit die Top-Infos:

      "3 Verlustverrechnungsmöglichkeit

      3.1. Allgemeines

      Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht vor, dass innerhalb einer Einkunftsart positive mit negativen Einnahmen verrechnet werden können ... (horizontaler Verlustausgleich). Daneben dürfen auch negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart verrechnet werden (vertikaler Verlustausgleich)

      3.2 Verrechnung von privaten Verlustmöglichkeiten

      Bezüglich des vertikalen Verlustausgleichs über alle Einkunftsarten hinweg besteht für Verluste aus privaten Veräuserungsgeschäften eine Ausnahme dahingehend, dass diese Verluste nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden dürfen.

      3.3 Verrechnung von Gewinnen

      Sofern keine Gewinne anfallen, sind diese weder vertikal noch horizontal zu versteuern."
      .


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