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    Hallo Juristen- `Habe Vollstreckungstitel aber keine Adresse, was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.01 22:25:51 von
    neuester Beitrag 03.12.01 11:21:08 von
    Beiträge: 12
    ID: 512.384
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      schrieb am 26.11.01 22:25:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich habe vor ca. 10Jahren einen Titel gegen eine Frau erworben. Sie lebte damals von Sozialhilfe in einem Mietshaus, konnte die Miete aber nicht bezahlten. Die Person wurde von einem Frauenhaus vermittelt und hatte damals noch den Namen ihres Mannes, ihr Mädchenname sowie Geburtsort und Geburtsdatum sind bekannt.
      Allerdings nicht der Wohnort und eine Suche in Telefonverzeichnissen ergibt keine Erfolge.
      Eine "getürkte" Anfrage bei ihrem Ex-Mann (da kenn ich nix) hat ergeben, dass sie angeblich in einem Stadtteil meiner Stadt wohnt. Vielleicht sollte man einen Anruf a la "alte Kollegin" beim Sozialamt tätigen, vielleicht geben die einem die Adresse raus.

      Aber es muss doch auch sonst einen Weg geben?
      Avatar
      schrieb am 27.11.01 09:42:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einwohnermeldeamt schon gecheckt ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.01 11:33:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn du sie findest, bringt das was, wenn sie von Sozialhilfe lebt???

      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 27.11.01 16:03:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,

      die Anschrift musst Du selbst rausfinden sonst wird kein GV aktiv.

      Mein Rat, vergiss es, nur weitere Kosten, und kaum eine Chance.
      In ähnlichen Situationen erspar ich mir schon die Kosten für den Titel.
      Du bist mit Sicherheit nicht der einzige, diese Leute sichern sich ab, alles gehört Freund, Schwester, Ehemann mit Gütertrennung.

      Schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen.

      Die GVs sind i.d.R. auch hilf- und lustlos.
      Du musst in Kostenvorlage und
      kriegst nachher nur Deinen Zettel: Pfändung fruchtlos ausgefallen.

      Sorry und Grüsse

      Fanny
      Avatar
      schrieb am 27.11.01 20:00:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja logo solltest Du bevor Du den GV in die Spur schickst checken,ob die Gute immernoch von Sozialhilfe lebt.Wenn ja,dann lass es,verursacht nur sinnlose weitere Kosten.

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      Avatar
      schrieb am 28.11.01 00:23:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Geht es Dir persönlich gut? Bist Du zufrieden mit Deinem Leben, finanziell gut ausgestattet, gar wohlhabend und lebst in einer glücklichen Familie? Beruflicher Werdegang alles Top und nach Plan verlaufen? Geschmackvolle Niederlassung mit herrlichen Wohnambiente gefunden??

      Sollten diese Punkte alle auf Deiner Habenseite anzufinden sein, dann erklär mir Deine Motivation, diese arme Person (sollte sie wirklich noch von Sozialhilfe leben müssen), zu finden!!

      Mein Rat als Nichtjurist für Dich und der ist nun nicht auf der rechtlichen, sondern auf der menschlichen Basis angesiedelt: Lass sie einfach zufrieden!! Denn die täglichen Probleme (und für einen Sozialhilfeempfänger sind das Probleme), mit denen diese Frau vermutlich zu kämpfen hat, würden Dir höchstwahrscheinlich, mangels eigener Erfahrung, nur ein müdes Lächeln abringen.

      Also Fazit: Lass Menschlichkeit walten!!

      Gruß
      Glückspfennig
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 09:04:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Glückspfennig ,Leute,die von Sozialhilfe leben,bekommen auch die Miete einschl.NK bezahlt.Es gibt jedoch genügend Sozialhilfeempfänger,die die Miete dann nicht an den Vermieter weiterleiten oder ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und so die Mietbeihilfe eingestellt bekommen.
      Sollte sich der geschilderte Fall in etwa so abgespielt haben,würde ich die Schuldner in jedem Fall weiterverfolgen,denn das hätte nix mit Armut sondern mit Betrug zu tun und Betrug ist nicht zu tolerieren.

      War die Schuldnerin jedoch seinerzeit in anderen Schwierigkeiten und möglicherweise auch heute noch,sollte man echt überlegen,die Gute in ruhe zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 19:00:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also, die Adresse habe ich jetzt, Danke für den Tip mit dem Einwohnermeldeamt.

      Man muss (in meiner Stadt) 7,-DM für eine Anfrage zahlen, wenn die Person mehrmals umgezogen ist, wird es teuer....

      Zufrieden lassen? Ich bewundere die Einstellung, aber: Ich habe jahrelang in der dritten Welt gelebt und bin
      sozial sehr engagiert. Die Pfändungsfreigrenze soll auf 1800,-DM erhöht werden.
      Sorry, aber das verdiene ich nicht netto, mit Mietkosten, Anwaltskosten etc.

      Das ist ein absoluter Witz, was die in Deutschland bekommen!
      Die sollen meinetwegen Zeitungen austragen und in Einzimmerwohnungen ihre Talkshows sehen.

      Der Unterschied zur 3.Welt: Dort haben die Menschen oft KEINE Chance, sie sind völlig
      unverschuldet in Armut. Hier? Zu 95 % könnten die sich am Riemen reissen. Klar, das können wir hier sagen,
      die wir ja vielleicht (arrogantermassen behauptet) gebildeter als der Durchschnitt sind. Aber entscheidend
      ist die Eigeninitiative! In der 3.Welt ist das aber oft gar nicht möglich!

      Daraus muss man Konsequenzen ziehen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 23:37:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      probiers mal ruhig, aber beherzige den Gedanken, daß man schlechtem Geld nicht gutes hinterherwerfen soll.

      Probiers doch mal so:

      Biete der Betreffenden einen Vergleich an. D.h. sie zahlt z.B. 70 Prozent und du erläßt ihr den Rest. Geht sie nicht drauf ein, kannst du sicher davon ausgehen, daß auch der Gerichtsvollzieher nix bekommt.

      olcapri, der hier links auf dem Schreibtisch einen Stapel Titel vor sich liegen hat...
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 00:45:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      wellenride
      du kannst ihr ja auch die Adresse einer guten Beratungsstelle für das private Insolvenzverfahren nennen.
      Dann hat sie in 6 Jahren Ruhe und kann wieder ein normales Leben beginnen.

      Ich wünsch dir nur, dass du mit deinen gerade mal 1800 DM netto, nicht irgendwann mal in die gleiche Verlegenheit kommst, in die diese Frau gekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 10:39:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also mein Vorschlag ist, Du richtest ein Spendenkonto
      für die Schuldnerin ein. Veröffentlichtst hier die Konto-Nr.
      und bittest um eine kleine Spende. Bei nur 1 DM müßtest Du bei der regen Resonanz dieses Bords schnell Dein Geld zusammen haben. Alle Zahlungen die über den geschuldeten Bertrag hinausgehen, stiftest Du an die WELT-HUNGERHILFE.
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:21:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Glückspfennig

      Deine Lebensphilosophie in Ehren!
      Durchforstet man allerdings all die lieben Sozilahilfeempfänger mal genauer, so erkennt man sehr sehr schnell, dass sich bei 90% der Fälle nur um faules Pack handelt, das uns auf der Tasche liegt!!
      (auch in meinem Bekanntenkreis gab es mal so eine Tussi!)
      Wenn ich 1800.-- monatlich als "Taschengeld" hätte
      wäre ich froh.

      Wir, die arbeitende Nation, sind die Dummen! Uns zieht man das Geld aus allen Taschen, damit man es diesem Pack wieder in den Ar.. schieben kann!

      @Wellenrinde!

      Hab blos KEIN MITLEID!!


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