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    Zahlungszeitraum von 2 Tagen? Darf man das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.01 15:16:47 von
    neuester Beitrag 02.12.01 14:44:24 von
    Beiträge: 6
    ID: 513.602
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      schrieb am 28.11.01 15:16:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!


      Ich habe heute ein Anwaltsschreiben bekommen. In dem werde ich unter anderem dazu verdonnert Anwaltskosten zu bezahlen. Muß dazu sagen, das ich den Anwalt nicht benötigt habe, sondern ihn jemand anderes in Anspruch genommen hat und mir jetzt die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.A ber der Hammer ist, das ich das Geld bis zum 30.11.01 zu zahlen habe. Wie gesagt ich habe dieses Schreiben heute erst bekommen(28.05.01)und es war keine Mahnung oder ähnliches.Und es war auch vorher noch überhaupt kein Kontakt mit dem Anwalt.Ist das gesetzlich vertretbar?I nnerhalb von 2 Tagen die Kosten anzufordern? Bzw.warum muß ich die überhaupt übernehemn? Bitte um Hilfe?


      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 15:33:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      wenn er nicht gerade ein Supera.. ist, wird er sich nach einem Anruf von Dir,
      in dem Du ihm Deine schlechte Sitauation schilderst, sicher auf eine monatliche Ratenzahlung einlassen.

      Anwälte wissen schon, dass per Pfändung etc. eh nichts zu holen ist. Nur Deine Wertpapiere könnten das ad absurdum führen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 16:07:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      @platowbroker : Ohne Info kann ich nichts dazu sagen, ob du überhaupt verpflichtet bist, die Rechnung zu bezahlen. Üblicherwise zahlt der Auftraggeber die Kosten des Anwalts (also nicht du). 28.05.01: Ist das ein Schreibfehler?
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 16:12:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ruebenkoenig: Bevor platowbroker Ratenzahlung anbietet, ist zuerst klärungsbedürftig, ob die Forderung des Anwalts überhaupt zu Recht besteht.
      Platowbroker fragt: "Warum muss ich die überhaupt übernehmen?". Geht es vielleicht darum, dass eine Forderung nicht rechtzeitig bezahlt wurde?
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 23:10:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      also, wenn du bisher keine Mahnung und nichts bekommen hast (unterstellt die Ausgangsrechnung um die es geht besteht zu recht)...dann überweise schleunigst den Originalbetrag.... und teile dem Anwalt mit, dass du die Schuld vergessen hast und mangels Mahnung auch nicht mehr dran gedacht hast.....
      denn erst nach Mahnung kann der andere eine RA beauftragen, denn du dann (hast es ja selbst verschuldet) auch mitbezahlen musst....
      ---
      wenn du also sofort nach Mahnung/Verzug/Fristsetzung (als das würde ich dieses RA-Schreiben ansehen) bezahlt haben wirst...werden keine RA Kosten fällig.... (Schadensminimierungsprinzip gilt auch zu deinen Gunsten).....der RA wird dir evtl. versuchen seine Kosten dir dennoch aufzubürden...schreib ihm dann einfach, dass der fall für dich erledigt ist, weil du die hauptschuld rechtzeitig nach erster Mahnung soeben bezahlt hast...

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      schrieb am 02.12.01 14:44:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      schreibt nicht solchen müll, eine mahnung muß zugegangen sein!!! gläubiger muß beweiesn!
      ABER! vorsicht es ist keine mahnung mehr nötig es gibt neues schuldner recht! kann sein daß man nach 4 wochen sofort alle weiteren kosten tragen muß, gibt noch keine urteile


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