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    Frage an die Steuerexperten.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.01 16:05:05 von
    neuester Beitrag 01.12.01 21:54:30 von
    Beiträge: 14
    ID: 513.640
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      schrieb am 28.11.01 16:05:05
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      schrieb am 28.11.01 16:31:46
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      Avatar
      schrieb am 28.11.01 17:44:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Laß mal die Experten für die schwierigen Fragen,
      diese kriege ich auch hin:

      Verluste dieses Jahr realisieren weil voll !!.
      Dann mit Gewinnen der nächsten Jahre verrechnen weil halb.
      D.h. Du kannst die doppelt so hohe Gewinne verrechnen.

      wenn Du dieses Jahr nichts realisierst, gilt die Regelung des nächsten Jahres.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 23:03:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      aber aufpassen, bei ausländischen Aktien gilt das Halbeinkünfte schon heuer...Verluste ausländischer Aktien sind nur noch zur hälfte berücksichtigungsfähig.
      Avatar
      schrieb am 29.11.01 10:20:10
      !
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      schrieb am 29.11.01 17:24:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @zwrecht

      ach herrje, bei den Dividenden war mir das klar, daß die ausländischen schon in 2002 dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.
      Aber irgendwie habe ich das nicht auf die Gewinne/verluste bezogen. Da muß ich ja neu das rechnen anfangen. Wann zählen denn dann die 999,- DM Freigrenze?
      Am Ende wenn ich halbe Ausländer und ganze Inländer summiert habe ?

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 29.11.01 17:55:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      @zwrecht oder alle

      jetzt bin ich plötzlich komplett unsicher geworden als ich in mein heute gekommenes Wiso geguckt habe.
      Das Halbeinkünfteverfahren gilt ja schon ab 2001, nur weil die Dividenden (der inländischen) im Nachhinein gezahlt werdnen, gilt es dafür praktisch erst ab 2002.
      Aber für die Gewinne/Verluste würde dann doch auch 2001 schon gelten ??? in Wiso steht, daß man dadurcch 1999 Freigrenze hätte, also erst aufaddieren, dann halbieren und dann mit 999 vergleichen. Dummerweise habe ich Verluste in der Summe.
      Was stimmt nun wirklich in Bezug auf Gewinne/Verluste ?

      Beispiel für 2001:
      Ausländische:
      IBM Gewinn 2000,-
      Lucent Verlust 3500

      inländische
      Daimler Gewinn 2000
      Siemens Verlust 3000

      was kommt am Ende raus ??

      Gruß specunia
      die bis vor 10 Minuten noch dachte, daß sie wüßte wie`s geht.
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 09:51:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kleines Spezialproblem zum Halbeinkünfteverfahren (HEV):

      General Electric zahlte Anfang Januar 2001 die übliche Quartalsdividende, der offiz. Termin für die Ausschüttung war im Dezember 2000 und der Kurs notierte diesbezüglich auch schon im Dezember "ex". Habe die Aktien zwischen diesem Termin und vor dem 31.12.2000 verkauft und bekam dann im Januar 2001 noch die mir aus Dezember zustehende Ausschüttung.
      HEV ja oder nein?
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 14:44:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Aktienfee :) wirtschaftlich (§ 11 Estg) konntest du schon in 2000 über die Ausschüttung verfügen (z.B. Abtretung...). Deshalb Zufluß der Ausschüttung in 2000 und somit KEIN Halbeinkünfteverfahren.
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 11:08:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu#9: Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG gilt:
      "Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen."
      Unter diese Bestimmung könnten die Quartalsdividende fallen fallen, dann würde das Halbeinkünfteverfahren noch nicht anwendbar sein. Unter einer "kurzen Zeit" versteht die Finanzverwaltung einen Zeitraum bis zu 10 Tagen (EStR H 116 zu § 11 EStG).
      Auerdem gilt:
      "Einnahmen aus Kapitalvermögen sind zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann (EStR H 154 ("Zuflusszeitpunkt bei Gewinnauschüttungen") zu § 20 EStG.
      Daher stimme ich AliHau (Posting #9) zu.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 18:00:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      AliHau und NATALY, Danke für Eure Meinungen.

      Leider ist die Sache nicht so klar. Denn der ex-Tag ist exakt der 27.12.00 und der auf der Dividendenmitteilung außerdem ausdrücklich genannte "Zahlungstag" der 25.1.01. Gutschrift war am 29.1.01, also weit außerhalb der 10-Tages-Frist.
      Nun sollte man noch wissen, dass in den Vorjahren die Q4-Dividende immer in der Erträgnisaufstellung des Jahres, in der die Gutschrift erfolgte (also Folgejahr), enthalten war. Wurde von mir also auch nicht für 2000 versteuert.

      Daß ein Zufluß bereits im Jahr 2000 erfolgt sein soll wegen einer wirtschaftlichen Verfügungsmöglichkeit z.B. durch Abtretung, überzeugt mich nicht. Mal seh´n, was in der Erträgnisaufstellung 2001 steht.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 18:26:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aktienfee:)
      Bei dt. Aktien sind Wertstellung und Zahlungstag idR identisch. Wenn die Amis den Zahlungstag ins neue Jahr verlegen, sehe ich das auch so, daß die Ausschüttung in 2001 zugeflossen ist und somit das HEV gilt.
      Ich muß mal nachsehen, wie das bei meinen CocaCola war :D
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 18:50:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also, Quartalsdividende für Coca-Cola:
      Depotbestand per 10.6.99 Stück 50
      USD 0,16 Dividende pro Stück, zahlbar ab 1.7.99.
      Valuta 5.7.99 Zu Ihren Gunsten 6,56 € (Nach Quellensteuer).

      Da sehe ich noch McDonald´s:
      Depotbestand per 26.5.99 Stück ...
      Zahlbar ab 15.6.99
      Valuta 17.6.99.

      Ja, das waren noch Zeiten, damals :D
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 21:54:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Aktienfee: Ich teile deine Zweifel bezüglich der Zuordnung nach 2000 wegen einer Abtretungsmöglichkeit. Sicherlich kannst du den Anspruch auf die Dividendenauszahlung abtreten, aber dadurch ist dir die Dividende nicht zugeflossen. So auch zutreffend AliHau in #12. Wenn die Dividende in der Erträgnisaufstellung 2001 steht, dürfte das auch steuerlich ok sein.


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