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    Effecten-Spiegel AG gegen Commerzbank AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.01 18:48:00 von
    neuester Beitrag 19.11.02 17:34:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 516.151
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      schrieb am 03.12.01 18:48:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      zur Berufungsverhandlung vom 29.11.2001 vor dem 6.Zivilsenat
      des OLG Frankfurt im Rechtsstreit Effecten-Spiegel AG
      gegen Commerzbank AG - 6 U 130/00

      Bolko Hoffmanns Phantastereien über angebliche Ansprüche
      gegen die Commerzbank AG aus dem Komplex "Altbank von 1870"
      wurden von dem Vorsitzenden des 6.Zivilsenats Dembowski
      sehr schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeführt.

      Bericht hierüber folgt in Kürze.
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 11:26:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was ist los, Ankündigungsminister ? Oder wolltest du nur ein wenig rumsafteln ?
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 12:08:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ vigilans

      Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass der Coba-Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt entschieden wird.

      Die Sache geht zum BGH und wird spätestens vom EUGH sachgerecht entschieden und da endet dann auch endlich die Macht der deutschen Grossbanken, sprich deren Einfluss auf Justizia :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:31:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Commerzbank erringt Sieg vor Gericht
      19.11.2002 15:23:00



      Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat mit Beschluss vom 6. November 2002 das Einberufungsverlangen zu einer Hauptversammlung zurück gewiesen.
      Antragstellerin war dabei die Aktionärin Effectenspiegel AG, welche sowohl die Neuwahl des Aufsichtsrats beantragt hatte sowie per Hilfsantrag acht andere Tagesordnungspunkte durchsetzen wollte.

      Mit dem neuen Aufsichtsrat war beabsichtigt, die Altbank zu reaktivieren.
      Das Gericht führte in den Entscheidungsgründen an, dass eine Wiederaufnahme des Bankgeschäfts gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und der Zweck der Aufsichtsratswahl somit unerreichbar sei. Ein entsprechendes Einberufungsverlangen werde daher als rechtsmissbräuchlich angesehen. Das Gericht führt in der Begründung auch aus, dass Vermögenswerte der Altbank nicht vorhanden seien - insbesondere auch keine Ansprüche gegen die Commerzbank AG.

      Das Papier der Bank verlor in Frankfurt bislang 0,92 Prozent auf 7,51 Euro.

      -sf


      Quelle: finanzen.net
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 17:02:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sind denn bei der Neubank noch Vermögenswerte vorhanden???:laugh: :laugh: :laugh:

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      schrieb am 19.11.02 17:34:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das war´s dann wohl BOLKO!!!!
      Tut mir leid für die Effecten-Spiegel Aktionäre:-(
      Ist bestimmt ne Menge Geld versenkt worden.


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