Muss ich die angeben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.01 19:07:42 von
neuester Beitrag 04.12.01 11:36:01 von
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Hallo!
Ich benutze Taxman für meine Steuererklärung.
Dabei habe ich festgestellt, Aktiengeschäfte bei
denen mehr als 12 Monate zwischen Kauf und Verkauf
liegen können gar nicht eingegenen werden. Die Software
akzeptiert die nicht.
Deshalb jetzt meine Frage:
Muessen diese Geschäfte (>12 Monate) nicht der Vollständigkeit halber bei der Steuer angegeben werden? Wie handhabt Ihr das?
bello3
Ich benutze Taxman für meine Steuererklärung.
Dabei habe ich festgestellt, Aktiengeschäfte bei
denen mehr als 12 Monate zwischen Kauf und Verkauf
liegen können gar nicht eingegenen werden. Die Software
akzeptiert die nicht.
Deshalb jetzt meine Frage:
Muessen diese Geschäfte (>12 Monate) nicht der Vollständigkeit halber bei der Steuer angegeben werden? Wie handhabt Ihr das?
bello3
Die Software von taxman hat recht. Diese Geschäfte sind steuerlich nicht von Belang.
Ist übrigens eine gute Idee von dir, eine Software zu verwenden. Aus deinem letzten Thread (Wie rechnen) ist ersichtlich, dass du keine Idee hast, wie die Gewinne/Verluste zu berechnen sind.
@ bello3
Ganz genau so ist es!
Die Spekulationssteuer mußt du zahlen, wenn du Gewinn
aus Aktiengeschäften erlangt hast, deren Haltedauer unter
einem Jahr lag. Verluste kannst du natürlich gegenrechnen.
Der Steuerfreibetrag beträgt meines Wissens nach 1000,- DM.
Gruß
moonfreak ;-)
Ganz genau so ist es!
Die Spekulationssteuer mußt du zahlen, wenn du Gewinn
aus Aktiengeschäften erlangt hast, deren Haltedauer unter
einem Jahr lag. Verluste kannst du natürlich gegenrechnen.
Der Steuerfreibetrag beträgt meines Wissens nach 1000,- DM.
Gruß
moonfreak ;-)
@nataly:
Dank für das Feedback.
Das diese Geschäfte (>12 Monate) steurlich nicht relev. sind ist klar.
Brauchen sie darum aber auch NICHT in der Steuererklärung angegeben zu werden?
bello3
Dank für das Feedback.
Das diese Geschäfte (>12 Monate) steurlich nicht relev. sind ist klar.
Brauchen sie darum aber auch NICHT in der Steuererklärung angegeben zu werden?
bello3
zu #4: Genau muss es heissen: deren Haltedauer bei einem Jahr oder weniger lag.
Einen Steuerfreibetrag gibt es nicht, sondern eine Steuerfreigrenze, die bei exakt 999,99 DM liegt. Sobald der Gewinn bei 1000 DM liegt, muss der gesamte Betrag versteuert werden, nicht nur der Betrag, der über 999,99 DM liegt (z.B. bei 1005 DM Gewinn sind DM 1005 zu versteuern, nicht etwa nur 5 DM).
Einen Steuerfreibetrag gibt es nicht, sondern eine Steuerfreigrenze, die bei exakt 999,99 DM liegt. Sobald der Gewinn bei 1000 DM liegt, muss der gesamte Betrag versteuert werden, nicht nur der Betrag, der über 999,99 DM liegt (z.B. bei 1005 DM Gewinn sind DM 1005 zu versteuern, nicht etwa nur 5 DM).
in der ESt-Erklärung wird nach "Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG" gefragt.Wenn du Wertpapiere mehr als ein Jahr hältst, liegen keine "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" vor (sondern einkommensteuerlich unbeachtlicher Vermögenszuwachs/Vermögensverlust). Das interessiert beim FA niemanden.
Klare Antwort: Halte diese Geschäfte aus der ESt-Erklärung raus, die Fachleute bei Buhl wussten, warum ihre Software solche Geschäfte nicht annimmt.
Klare Antwort: Halte diese Geschäfte aus der ESt-Erklärung raus, die Fachleute bei Buhl wussten, warum ihre Software solche Geschäfte nicht annimmt.
Bei der Steuererklärung ist leider nichts so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Es ist ja zunächst mal richtig, daß Käufe, die länger als ein Jahr zurückliegen, beim Verkauf steuerlich nicht relevant sind.
Spannend wird es aber immer dann, wenn man das gleiche Wertpapier mehrfach nachgekauft und teilverkauft hat. Da sind dann plötzlich auch länger zurückliegende Käufe von Interesse (Nachweis, daß die Verkäufe (teilweise!?) aus "Altbeständen" erfolgten).
Die Rechnerei, die dann ansteht, geht natürlich über die schlichte Subtraktion von Kauf- und Verkaufspreis weit hinaus, und von einer geeigneten Software sollte man erwarten können, daß man die gesamte Historie eingeben kann, und diese dann den steuerlich relevanten Anteil auswirft und darstellt.
In dieser Situation wird man ggfs. auch gegnüber dem FA in unötige Argumentationsschwierigkeiten geraten, wenn man Käufe, die länger als 1 Jahr zurückliegen, nicht erfassen kann.
Es ist ja zunächst mal richtig, daß Käufe, die länger als ein Jahr zurückliegen, beim Verkauf steuerlich nicht relevant sind.
Spannend wird es aber immer dann, wenn man das gleiche Wertpapier mehrfach nachgekauft und teilverkauft hat. Da sind dann plötzlich auch länger zurückliegende Käufe von Interesse (Nachweis, daß die Verkäufe (teilweise!?) aus "Altbeständen" erfolgten).
Die Rechnerei, die dann ansteht, geht natürlich über die schlichte Subtraktion von Kauf- und Verkaufspreis weit hinaus, und von einer geeigneten Software sollte man erwarten können, daß man die gesamte Historie eingeben kann, und diese dann den steuerlich relevanten Anteil auswirft und darstellt.
In dieser Situation wird man ggfs. auch gegnüber dem FA in unötige Argumentationsschwierigkeiten geraten, wenn man Käufe, die länger als 1 Jahr zurückliegen, nicht erfassen kann.
Die Argumentation von quotiks ist nachvollziehbar.
@quotiks: Kennst du eine software,mit der "Altbestand" nachgewiesen werden kann? Sollte man mal bei Buhl nachfragen, was sie zur Problematik meinen?
@quotiks: Kennst du eine software,mit der "Altbestand" nachgewiesen werden kann? Sollte man mal bei Buhl nachfragen, was sie zur Problematik meinen?
Den komplizierten Fall mit mehreren Käufen und Verkäufen hatte ich gar nicht bedacht. Für den "einfachen" Fall (z.B. Kauf von 50 A-Aktien am 1.2.1999, Verkauf von 50 A-Aktien am 1.3.2000)gilt meine Antwort, dass diese Käufe und Verküfe aus der ESt-Erklärung herauszuhalten sind.
Hi
da sehe ich jetzt aber kein Problem. Wenn das Programm feststellt, daß zwischen Kauf und Verkauf schon mehr als ein Jahr vergangen ist, hat er ja recht, wenn er den Vorgang nicht akzeptiert!
Wenn noch kein Verkauf erfolgt ist, wird er den Anschaffungsvorgang sicherlich akzeptieren.
Gruß
AliHau
da sehe ich jetzt aber kein Problem. Wenn das Programm feststellt, daß zwischen Kauf und Verkauf schon mehr als ein Jahr vergangen ist, hat er ja recht, wenn er den Vorgang nicht akzeptiert!
Wenn noch kein Verkauf erfolgt ist, wird er den Anschaffungsvorgang sicherlich akzeptieren.
Gruß
AliHau
@NATALY
Eine entsprechende Software kenne ich nicht. Das hat aber nichts zu bedeuten, da ich meine Abrechnungen bisher immer "von Hand" mit Excel-Hilfe erstelle.
@AliHau
Folgender einfacher Fall:
Kauf 50 Aktien am 1.3.2000 je 100€
Kauf 100 Aktien am 1.9.2000 je 100€
Verkauf 100 Aktien am 1.4.2001 je 200€
Bei dem Verkauf gelten zunächst die 50 im März gekauften Aktien als verkauft, von den im Septemper gekauften wird nur die Hälfte verkauft, der Rest bleibt im Depot, zu versteuern ist ein Gewinn von 50 * 100€ = 5000€.
Wie willst du diesen Sachverhalt dem FA klar machen, wenn du den ersten Kauf nicht darstellen kannst?
Falls du zu deiner Aufstellung nur die Kauf- und Verkaufsbelegeb beilegst, die weniger als ein Jahr auseinander liegen, wird jeder Finanzbeamte argumentieren, 100 St. im Sept. gekauft, 100 St. im April verkauft, d.h. 100St. zu versteuern.
Eine entsprechende Software kenne ich nicht. Das hat aber nichts zu bedeuten, da ich meine Abrechnungen bisher immer "von Hand" mit Excel-Hilfe erstelle.
@AliHau
Folgender einfacher Fall:
Kauf 50 Aktien am 1.3.2000 je 100€
Kauf 100 Aktien am 1.9.2000 je 100€
Verkauf 100 Aktien am 1.4.2001 je 200€
Bei dem Verkauf gelten zunächst die 50 im März gekauften Aktien als verkauft, von den im Septemper gekauften wird nur die Hälfte verkauft, der Rest bleibt im Depot, zu versteuern ist ein Gewinn von 50 * 100€ = 5000€.
Wie willst du diesen Sachverhalt dem FA klar machen, wenn du den ersten Kauf nicht darstellen kannst?
Falls du zu deiner Aufstellung nur die Kauf- und Verkaufsbelegeb beilegst, die weniger als ein Jahr auseinander liegen, wird jeder Finanzbeamte argumentieren, 100 St. im Sept. gekauft, 100 St. im April verkauft, d.h. 100St. zu versteuern.
@quotiks: Ich kann deine Argumentation voll nachvolziehen. Ergänzend möchte ich allerdings bemerken, dass möglicherweise die Argumentation des Finanzbeamten sich zu Gunsten des Steuerpflichtigen auswirkt und zwar dann, wenn sich dadurch ein höherer Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften ergibt. Ein "verlustreicher" Verkauf aus dem Altbestand ist ja bekanntlich steuerlich unbeachtlich (lol)
also im Wiso-programm gibt es unterschiedliche eingabemasken für wp mit staffelkäufen.
Ich habe es aber nicht genau ausprobiert, weil ich auch mit excel vorarbeite.
gruß specunia
Ich habe es aber nicht genau ausprobiert, weil ich auch mit excel vorarbeite.
gruß specunia
Hi
Ich stelle mir den Programmablauf so vor, daß man die Daten nachträglich erfaßt. So wie ich bello3 verstanden habe, hat er folgendes eingegeben:
Kauf 50 Aktien X, Datum
Verkauf 50 Aktien X, Datum
Das Programm hat festgestellt, daß Kaufdatum/Verkaufdatum mehr als 1 Jahr ist. Also raus damit.
In die Bewertung kann ja nur das einfließen, was noch da ist. Darum habe ich ja gemeint, daß sicherlich die Aktien festgeschrieben werden, die noch nicht verkauft sind, selbst wenn sie schon über 1 Jahr im Depot liegen. Denn da kann das Programm ja nicht prüfen, ob 1 Jahr vorbei ist, weil das Verkaufsdatum fehlt ja.
Gruß
AliHau
Ich stelle mir den Programmablauf so vor, daß man die Daten nachträglich erfaßt. So wie ich bello3 verstanden habe, hat er folgendes eingegeben:
Kauf 50 Aktien X, Datum
Verkauf 50 Aktien X, Datum
Das Programm hat festgestellt, daß Kaufdatum/Verkaufdatum mehr als 1 Jahr ist. Also raus damit.
In die Bewertung kann ja nur das einfließen, was noch da ist. Darum habe ich ja gemeint, daß sicherlich die Aktien festgeschrieben werden, die noch nicht verkauft sind, selbst wenn sie schon über 1 Jahr im Depot liegen. Denn da kann das Programm ja nicht prüfen, ob 1 Jahr vorbei ist, weil das Verkaufsdatum fehlt ja.
Gruß
AliHau
zu #15: Ich hoffe, dass das Programm mit komplizierten Fällen auch fertig wird (ich kenne es nicht).Anscheinend kennt es AliHau auch nichtund (s)pecunia auch nicht. Daher können wir wohl abschliessend zu taxman nichts sagen. Fest steht aber, dass Gewinne und Verluste ausserhalb der Speku-Frist in der ESt-Erklärung nicht anzugeben sind.
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