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    Wie lange dürfen Banken fehlerhafte Buchungen wieder stornieren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.01 16:50:11 von
    neuester Beitrag 09.12.01 17:37:47 von
    Beiträge: 10
    ID: 518.692
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      Avatar
      schrieb am 07.12.01 16:50:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie lange dürfen Banken fehlerhafte Buchungen wieder stornieren?

      In einem konkreten Fall hat mein Online-Broker mir Fondsausschüttungen gutgeschrieben, obwohl ich die Anteile zum Stichtag der Ausschüttung bereits verkauft hatte. Nach 3 Wochen haben sie den Fehler bemerkt und die zu viel gezahlte Ausschüttung wieder von meinem Konto abgezogen.

      Ist das rechtmäßig? 3 Wochen ist doch eine sehr lange Zeit.

      Gibt es eine Frist, in der die Banken falsche Buchungen wieder rückgängig machen können?

      Oder haben sie "alle Zeit der Welt" um ihre Fehler auszubügeln???


      Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus...
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:04:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Würde mich auch sehr interessieren. Bei mir ist folgendes passiert: Bei einer Depotübertragung zu einer anderen Bank wurden Wertpapiere übertragen, die ich angeblich nicht gekauft hatte. Das Wertpapier ist mittlerweile längst fällig geworden. Nach nun mehr über drei Jahren meldet sich die Bank und verlangt das Papier zurück, was es mittlerweile garnicht mehr gibt. Wie verhält man sich am besten? Gilt hier die zweijährige Verjährungsfrist?
      Der obige Fall ist für mich eindeutig: Nach drei Wochen muß der Betrag zurückgezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:08:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @jompahban: (was´n das für´n Name??): Also, ich empfehle Dir für einen solchen Fall den sog. "Ombudsmann", der zwischen Banken und Kunden vermitteln soll. Der ist in der Regel nämlich pro Kunde eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:10:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kommt auf die AGB´s der Bank an.

      Im allgemeinen können Korrekturbuchungen bis zum nächsten
      Quartalsabschluß ohne Information oder Einverständnis des Kunden getätigt werden.

      Die können dann natürlich bis zu 3 Monate sein.

      Ist dieser jedoch schon erfolgt, muß die Bank dich
      meines Wissens über Ihr Vorhaben informieren und
      um Erlaubnis bitten.

      Steht aber sicher alles sehr detailliert in den AGB´s.

      Gruß
      Banker9090
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:21:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zinsi

      es gibt auch die Möglichkeit, den Banker auf den Fehler aufmerksam zu.
      Wenn andere bei Dir Vorterile erschleichen wollen, was dann ??
      Biste sauer ???

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      schrieb am 07.12.01 17:25:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ZINSI 1

      Die wollen wiederhaben was Ihnen gehört !
      Eine SAUEREI von denen.
      Rasch zum Anwalt.
      Wo kommen wir da hin.
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:30:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Zinsi1

      Das nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung, steht im BGB unter §§812 ff und verjährt wohl erst in 30 Jahren (§195 BGB).
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:34:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich versuche einer namhaften deutschen Direktbank seit 2 Jahren klarzumachen, dass sie mir 1998 einen Posten Wertpapiere eingebucht hat, die ich gar nicht gekauft habe.
      Mehrmals wurde mir versichert, es sei alles richtig gelaufen, die Buchungen seien korrekt.

      Was sagt Ihr da ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 17:39:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      @huesca: Die Direktbanker bekommen einen besonders schönen Platz im Himmel und du auch, weil du die Papiere zurückgeben wolltest.
      Avatar
      schrieb am 09.12.01 17:37:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Euch vielen Dank für die Beiträge!


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