Wie lange dürfen Banken fehlerhafte Buchungen wieder stornieren? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.01 16:50:11 von
neuester Beitrag 09.12.01 17:37:47 von
neuester Beitrag 09.12.01 17:37:47 von
Beiträge: 10
ID: 518.692
ID: 518.692
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.381
Gesamt: 1.381
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 52 Minuten | 7888 | |
vor 44 Minuten | 5021 | |
heute 14:19 | 2630 | |
vor 1 Stunde | 2620 | |
vor 1 Stunde | 2348 | |
vor 49 Minuten | 2089 | |
vor 1 Stunde | 2040 | |
vor 1 Stunde | 1787 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.871,74 | -1,20 | 239 | |||
2. | 3. | 162,94 | +0,50 | 94 | |||
3. | 2. | 9,2850 | -3,73 | 90 | |||
4. | 4. | 0,1915 | -1,29 | 84 | |||
5. | 6. | 0,0330 | +56,40 | 52 | |||
6. | 14. | 6,9440 | +3,06 | 51 | |||
7. | 34. | 0,6500 | -53,57 | 49 | |||
8. | 13. | 435,26 | -11,80 | 47 |
Wie lange dürfen Banken fehlerhafte Buchungen wieder stornieren?
In einem konkreten Fall hat mein Online-Broker mir Fondsausschüttungen gutgeschrieben, obwohl ich die Anteile zum Stichtag der Ausschüttung bereits verkauft hatte. Nach 3 Wochen haben sie den Fehler bemerkt und die zu viel gezahlte Ausschüttung wieder von meinem Konto abgezogen.
Ist das rechtmäßig? 3 Wochen ist doch eine sehr lange Zeit.
Gibt es eine Frist, in der die Banken falsche Buchungen wieder rückgängig machen können?
Oder haben sie "alle Zeit der Welt" um ihre Fehler auszubügeln???
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus...
In einem konkreten Fall hat mein Online-Broker mir Fondsausschüttungen gutgeschrieben, obwohl ich die Anteile zum Stichtag der Ausschüttung bereits verkauft hatte. Nach 3 Wochen haben sie den Fehler bemerkt und die zu viel gezahlte Ausschüttung wieder von meinem Konto abgezogen.
Ist das rechtmäßig? 3 Wochen ist doch eine sehr lange Zeit.
Gibt es eine Frist, in der die Banken falsche Buchungen wieder rückgängig machen können?
Oder haben sie "alle Zeit der Welt" um ihre Fehler auszubügeln???
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus...
Würde mich auch sehr interessieren. Bei mir ist folgendes passiert: Bei einer Depotübertragung zu einer anderen Bank wurden Wertpapiere übertragen, die ich angeblich nicht gekauft hatte. Das Wertpapier ist mittlerweile längst fällig geworden. Nach nun mehr über drei Jahren meldet sich die Bank und verlangt das Papier zurück, was es mittlerweile garnicht mehr gibt. Wie verhält man sich am besten? Gilt hier die zweijährige Verjährungsfrist?
Der obige Fall ist für mich eindeutig: Nach drei Wochen muß der Betrag zurückgezahlt werden.
Der obige Fall ist für mich eindeutig: Nach drei Wochen muß der Betrag zurückgezahlt werden.
@jompahban: (was´n das für´n Name??): Also, ich empfehle Dir für einen solchen Fall den sog. "Ombudsmann", der zwischen Banken und Kunden vermitteln soll. Der ist in der Regel nämlich pro Kunde eingestellt.
Kommt auf die AGB´s der Bank an.
Im allgemeinen können Korrekturbuchungen bis zum nächsten
Quartalsabschluß ohne Information oder Einverständnis des Kunden getätigt werden.
Die können dann natürlich bis zu 3 Monate sein.
Ist dieser jedoch schon erfolgt, muß die Bank dich
meines Wissens über Ihr Vorhaben informieren und
um Erlaubnis bitten.
Steht aber sicher alles sehr detailliert in den AGB´s.
Gruß
Banker9090
Im allgemeinen können Korrekturbuchungen bis zum nächsten
Quartalsabschluß ohne Information oder Einverständnis des Kunden getätigt werden.
Die können dann natürlich bis zu 3 Monate sein.
Ist dieser jedoch schon erfolgt, muß die Bank dich
meines Wissens über Ihr Vorhaben informieren und
um Erlaubnis bitten.
Steht aber sicher alles sehr detailliert in den AGB´s.
Gruß
Banker9090
Zinsi
es gibt auch die Möglichkeit, den Banker auf den Fehler aufmerksam zu.
Wenn andere bei Dir Vorterile erschleichen wollen, was dann ??
Biste sauer ???
es gibt auch die Möglichkeit, den Banker auf den Fehler aufmerksam zu.
Wenn andere bei Dir Vorterile erschleichen wollen, was dann ??
Biste sauer ???
@ZINSI 1
Die wollen wiederhaben was Ihnen gehört !
Eine SAUEREI von denen.
Rasch zum Anwalt.
Wo kommen wir da hin.
Die wollen wiederhaben was Ihnen gehört !
Eine SAUEREI von denen.
Rasch zum Anwalt.
Wo kommen wir da hin.
@Zinsi1
Das nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung, steht im BGB unter §§812 ff und verjährt wohl erst in 30 Jahren (§195 BGB).
Das nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung, steht im BGB unter §§812 ff und verjährt wohl erst in 30 Jahren (§195 BGB).
Ich versuche einer namhaften deutschen Direktbank seit 2 Jahren klarzumachen, dass sie mir 1998 einen Posten Wertpapiere eingebucht hat, die ich gar nicht gekauft habe.
Mehrmals wurde mir versichert, es sei alles richtig gelaufen, die Buchungen seien korrekt.
Was sagt Ihr da ?
Mehrmals wurde mir versichert, es sei alles richtig gelaufen, die Buchungen seien korrekt.
Was sagt Ihr da ?
@huesca: Die Direktbanker bekommen einen besonders schönen Platz im Himmel und du auch, weil du die Papiere zurückgeben wolltest.
Euch vielen Dank für die Beiträge!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
228 | ||
96 | ||
90 | ||
76 | ||
53 | ||
49 | ||
48 | ||
44 | ||
42 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
27 | ||
27 | ||
26 | ||
26 | ||
24 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
21 |