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    HINTERGRUND - Direktbanken: Kommt wirklich eine Klagewelle? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.01 13:49:06 von
    neuester Beitrag 14.12.01 14:34:58 von
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      schrieb am 14.12.01 13:49:06
      Beitrag Nr. 1 ()

      Zur Blütezeit des Neuen Marktes war es "in", über Nacht reich zu werden. Es gehörte zum guten Ton, auch mit Kredit zu spekulieren. Ein Geschäft, das durch die Direktbanken gefördert wurde. Die teilweise laxe Handhabung bei der Kreditvergabe kommt wie ein Bumerang zurück. Anwälte bereiten Schadenersatzklagen von Anlegern vor.

      Im Fall Consors geht es nach wallstreet:online vorliegenden Informationen um eine ganze Reihe von Consors-Kunden, die bei den Nürnbergern auf Kredit spekuliert haben - sei es durch geduldete Kontoüberziehung oder durch eingeräumten Wertpapierkredit. Im Rahmen des Kursverfalls am Neuen Markt wurden die Kredite durch Consors gekündigt und per Zwangsverkauf zurück geführt. Dagegen wehren sich die Kunden - und machen Schadenersatz für Kursverluste und andere Ausgaben geltend. Consors ist wohl nur ein Beispiel für die drohende Klagewelle. Alle Direktbanken haben das „Spiel“ mit den Wertpapierkrediten gefördert.

      Hintergrund des Rechtsstreits sind eventuelle Verstöße gegen die Aufklärungsverpflichtungen gemäß §31 Wertpapierhandelsgesetz (WPHG). Die verpflichten einen Finanzdienstleister, seine Kunden im Vorfeld von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über die Risiken der eingegangenen Geschäfte aufzuklären. Dies hat der Nürnberger Direkt-Broker nach Ansicht der potenziellen Kläger versäumt.

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      Strittig in diesem Zusammenhang ist vor allem der Beratungsausschluss und der Verzicht auf eine Risikoaufklärung, den Kunden von Direkt-Banken mit der Kontoeröffnung unterschreiben. Beides gilt nach Ansicht des Vertreters der potenziellen Kläger, dem Gießener Rechtsanwalt Claus Schmidt, lediglich für Wertpapierdienstleistungen, nicht aber für die vom Gesetz als Wertpapiernebendienstleistung eingestuften Wertpapierkredite. Beide fallen unter die Bestimmungen des §31 WPHG. Nach Ansicht von Schmidt hätte Consors seine Mandanten vor Inanspruchnahme eines Kredites bzw. Duldung einer Kontoüberziehung über die Risiken aufklären müssen. Dies sei nicht geschehen - Consors hätte damit seine Pflichten aus dem WPHG sowie einem durch konkludentes Handeln zustande gekommenen Beratungsvertrag missachtet.

      Bei Consors schätzt man die Sachlage gänzlich anders ein. Stefan Lochow, Rechtsexperte des Discount-Brokers, sieht sein Institut weder in einer Beratungs- noch in einer Risikoaufklärungs-Pflicht im Zusammenhang mit Wertpapierkrediten. Ein Beratungsvertrag sei nicht zustande gekommen, sagt Lochow auf Nachfrage von wallstreet:online. Auch die Pflicht zur Risikoaufklärung sei in den Kreditfällen nicht gegeben. Lochow verweist hierbei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 1999, das einer Bank Recht im Streit mit einem Anleger gegeben hat. In diesem Fall ging es um ein hochspekulatives Investment in exotische Optionsscheine. Die Schadenersatzklage des Anlegers wurde nach Lochows Angaben vom BGH abgewiesen, da dem Anleger das hohe Risiko des Engagements auch ohne gesonderte Aufklärung durch den Finanzdienstleister hätte klar sein müssen.

      In den vorliegenden Fällen lägen "ähnliche Interessenslagen vor", sagt Lochow. Auch hier hätten Anleger mit hochspekulativen Kreditengagements Geld verloren, das sie nun von Consors mit einer ähnlichen Begründung zurück wollen. Consors sieht sich im Falle eines Prozesses im Recht und will notfalls eine Entscheidung vor dem BGH erwirken.

      Noch gibt es in solchen Fällen keine Rechtssprechung in Deutschland, an denen sich beide Parteien orientieren können. Die Rechtslage ist verworren: Gemäß WPHG hat Consors eindeutige Pflichten zur Risikoaufklärung einzuhalten. Dies wird durch das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Beschluss aus diesem Jahr bestätigt, dass Wertpapiernebendienstleistungen durch die Vorschriften des §31 WPHG gedeckt sind. Pikant: Auch Consors sieht sich in einem wallstreet:online vorliegenden Schreiben an die Bestimmungen des WPHG gebunden, verweist aber auf den Beratungsverzicht, den der Kunde bei Kontoeröffnung unterschreibt und lehnt daher alle Ansprüche ab.

      Allerdings verzichtet der Kunde bei Kontoeröffnung ausdrücklich nur auf Beratung und Risikoaufklärung bei Wertpapierdienstleistungen, nicht aber bei Wertpapiernebendienstleistungen. Dem entgegen steht die Rechtssprechung des BGHs in dem genannten Fall, den Consors ähnlich gelagert sieht. Ende offen, vielleicht vor Gericht. Nur eins ist klar: Ein Urteil wird Präzedenzwirkung haben. Entscheiden die Gerichte gegen Consors, könnte das dann wirklich eine Klageflut auch gegen die anderen Direkt-Banken nach sich ziehen.

      Wie auch immer die Gerichte entscheiden: Consors droht in diesem Zusammenhang noch ganz anderer Ärger. Hintergrund sind die Kreditvergaben an Personen, die offensichtlich von vorneherein nur dann in der Lage gewesen wären, den Kredit zurückzuzahlen, wenn die Börsen weiter gut gelaufen wäre. wallstreet:online liegen Informationen über mehrere solcher Fälle vor. Zum Beispiel wurde eine Kontoüberziehung in Höhe von rund 250.000 Mark bei einer Person geduldet, deren monatliches Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze von bisher 1.209 Mark lag - worüber Consors auf Grund der Angaben des Kunden bei der Kontoeröffnung bescheid wissen musste. Und das ist kein Einzelfall.

      Die Fälle tangieren den §18 des Kreditwesengesetzes (KWG), der eine Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Krediten jenseits der Grenze von 500.000 Mark fordert. Freigestellt ist eine solche Meldung, falls der Kredit durch Sicherheiten in entsprechender Höhe unterlegt ist. Soweit das Gesetzespapier - in der Praxis geht man davon aus, dass Banken sich bei jedem Kredit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offen legen lassen. Jeder, der einmal ein Auto mit einem Kredit finanziert hat, kennt die Prozedur.

      Bei Consors sah man dies in der Vergangenheit wohl etwas laxer - und handelt sich nun möglicherweise Ärger mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) ein. Prüfungen der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Direkt-Broker nur ab 500.000 Mark durchgeführt. In der Aufsichtsbehörde der Banken liegen die Fälle vor. Auf Rückfrage von wallstreet:online bestätigt der zuständige Referatsleiter, dass man in diesem Zusammenhang ermittle. Darüber hinaus lehnt die Behörde jeden Kommentar zu dem Fall mit Rücksicht auf das laufende Verfahren ab. Ob der Bank und auch den anderen Direkt-Banken überhaupt eine Sonderprüfung droht und wenn ja im welchem Umfang, steht nicht fest.

      Viel Verwirrung, was vor allem in Anbetracht der Übernahmeverhandlungen um Consors delikat ist. Selbst wenn sich die Fälle als Sturm im Wasserglas präsentieren, dürften die Fälle von Kaufinteressenten einer genauen Prüfung unterzogen werden. Die genaue Höhe der Schadenersatzklagen, die vorbereitet werden, ist nicht bekannt.

      Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass ein größerer Teil der Kreditfälle im Volumen von 621 Mio. Euro, die Consors per 31. Dezember 2000 bilanziell ausgewiesen hat, zu Schadenersatzforderungen führt. Consors selbst hat auf der letzten Hauptversammlung von "Einzelfällen" gesprochen. Auch die anderen Direktbanken haben im letzten Jahr Wertpapierkredite in Atem beraubender Höhe vergeben. Bei der Comdirect lagen die Kredite in der Spitze sogar bei 750 Mio. Euro. Etwas zurückhaltender war da die DAB bank: Dort waren im Sommer vergangenen Jahres rund 411 Mio. Euro an Wertpapierkrediten vergeben. Die Kredite stehen nach Informationen von wallstreet:online nun auch im Visier des Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen.

      Autor: Michael Barck (© wallstreet:online AG),13:47 14.12.2001

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      schrieb am 14.12.01 14:03:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Preisfrage der Woche... wie wirkt sich das auf die Übernahmeverhandlungen aus???

      Sachliche Diskussion ohne die übliche pusherei und basherei erwünscht...
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 14:03:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Preisfrage der Woche... wie wirkt sich das auf die Übernahmeverhandlungen aus???

      Sachliche Diskussion ohne die übliche pusherei und basherei erwünscht...
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 14:04:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Preisfrage der Woche... wie wirkt sich das auf die Übernahmeverhandlungen aus???

      Sachliche Diskussion ohne die übliche pusherei und basherei erwünscht...
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 14:04:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      sorry :D

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      schrieb am 14.12.01 14:12:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die dort klagen, sind für mich Schwachmaaten!

      Außerdem sollten die Kläger entmündigt werden..., denn das wollen sie ja.

      An die Analysten kommen sie nicht ran, aber auf die haben sie alle gehört.
      Verluste eingefahren wie blöde.... UND???
      heute sind`s die gleichen Analysten wie vor 1-2 Jahren.... UND???
      Die gleichen Deppen fallen wieder drauf rein!!

      ....oder???

      Vielleicht sollte ich Porsche verklagen?!?!?!
      Die sind doch schuld, daß der Wagen so schnell fährt, was kann ICH dafür, wenn ich das Teil bei über 200 km/h nicht händeln kann??? Ist doch alles nur Porsche schuld.

      ...und ich sach noch: DEPPENGESCHWÄTZ :D

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 14:34:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      moralisch die Arschlöcher, aber vielleicht im Recht? Leider zählt im Vollkasko-Land Deutschland nur das Recht, nicht der normale Menschenverstand der Bürger...

      Obwohl, wenn ich manche hier sehe... :laugh:


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