checkAd

    halbeinkünfteverfahren - wer kennt sich aus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.01 16:18:25 von
    neuester Beitrag 21.12.01 11:52:17 von
    Beiträge: 2
    ID: 523.068
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 244
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 16:18:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      bitte um hilfe, frage 1: verluste mit deutschen aktien, um die zu 100% geltend zu machen, muß ich die noch in 2001 verkaufen oder kann ich warten bis z.b. anfang april, 12 monate sind ende april um ? frage 2: wie siehts bei ausland aktien aus, kann ich die nach 2000 zurücktragen um die verluste noch zu 100% geltend zu machen?
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 11:52:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo loooop,
      zu Deiner 1. Frage:
      Um Verlust mit inländischen / deutschen Aktien zu 100 % geltend zu machen musst Du diese in 2001 realisiert haben, denn 2002 greift das Halbeinkünfteverfahren unabhängig davon, ob Du die Aktien/WP im Jahr 2001 gekauft hast. Massgeblich ist immer das Jahr, in dem Du die Verluste realisiert hast.

      zu 2.:
      Hier bin ich mir zu 99 % sicher, dass das Halbeinkünfteverfahren für Ausländische Titel schon ab 2001 greift, und dass Du somit den Verlust nur zu 50% anrechnen kannst.

      Viele Grüsse und ein frohes Fest

      Czichy


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      halbeinkünfteverfahren - wer kennt sich aus?