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    ??Kündigung der Hausratversicherung?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.01 10:54:21 von
    neuester Beitrag 10.02.02 20:40:43 von
    Beiträge: 37
    ID: 525.941
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      Avatar
      schrieb am 22.12.01 10:54:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Morgen, liebe Leut`

      Hab` eben die Rechnung bekommen und habe mir gedacht, dass ich diese Versicherung eigentlich nicht brauche.
      Es ist doch so, dass wenn der Beutrag erhöht wird, man fristlos kündigen kann!?

      Nun weiss ich nicht, ob das in diesem Falle auch so ist, da ja nicht die Versicherung erhöht hat, sondern der Staat:

      Mit Wirkung zum 01.01.2002 wurde die gesetzliche Versicherungssteuer um einen Prozentpunkt erhöht.

      Kann ich trotzdem jetzt kündigen??

      Vielen Dank und ein schönes Wochende
      Der Gilb
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:11:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also mit der Kündigung würde ich mir das nochmals überlegen. Zum weiteren, dass die Versicherungssteuer erhöht wird, ist schon einige Zeit bekannt. Eine Kündigung wegen der Erhöhung der Steuer geht nicht. Aber lese doch mal Deine Bedingungen durch, da müsste alles stehen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:18:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da steht was von einer 10-Jahresbindung. Das ist eh nicht zulässig.
      Ansonsten steht dort nichts; die machen einen doch nicht schlau.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:19:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      die Hausratversicherungen sind generell immer dynamisch.
      Kündigungsmöglichkeit wg. Steuererhöhung besteht nicht.
      Außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei einem versichertem Schaden. Hier kannst Du nach Zahlung die Versicherung innerhalb 30 Tagen kündigen. Ansonsten drei Monate vor Vertragsablauf.

      lecu68
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:23:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke Euch beiden.

      @lecu68:
      Wie ist das gemeint?
      Ich lasse einen Schaden von der Versicherung bezahlen u. kann dann kündigen? Warum das denn?

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      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:27:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hast Du die Antragskopie noch?

      Wenn ja, Schau ob 10 Jahre Laufzeit vorgedruckt waren. Also keine möglichkeit eine andere Laufzeit zu wählen.
      Wenn 10 Jahre Laufzeit nicht vorgedruckt ist, hast Du auch die möglichkeit gehabt eine andere Laufzeit zu wählen. Somit besteht lt. BGH-Urteil kein Kündigungsrecht.

      Wenn kein Antragskopie mehr vorhanden. Lass Dir von der Gesellschaft eine Kopie zukommen. Verfahre wieder wie oben.

      Good Luck!

      lecu68
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:32:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das ist kein Problem:
      Da steht: Ein Versicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als 5 Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauf folgenden Jahres unter der Einhaltung der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:32:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Du einen Schaden hast (vorausgesetzt versicherter Schaden) hat man lt. Bedinung ein außerordetliches Kündigungsrecht innerhalb 30 Tagen nach Zahlung.
      So is es eben (die Regelung gilt so ziemlich für alle Sachversicherungen).
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:33:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aha, vielen Dank nochmal.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:36:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Super,

      wenn die Versicherung seit 5 Jahren bestehen sollte, kannst Du es drei Monate vor Hauptfälligkeit kündigen. Bezieh dich im Kündigungsschreiben auf diesen Satz im Versicherungsschein.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 11:44:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja schon über 5 Jahre.
      Nur jetzt muss ich leider erstmal ein 3/4 Jahr warten, da Stichtag der 01.01.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 12:01:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nee Quatsch. Bin noch nie in der Weihnachtszeit umgezogen.
      Die rechnen bloss ab 01.01. ab.
      Sehe gerade, die Vers. hat am 01.06. begonnen.
      Muss ich also bis März kündigen.
      Schön, wäre mir gar nicht aufgefallen, wenn ich mich mit Dir hier nicht unterhalten hätte.

      Willst dafür `n Aktientipp?:D
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 12:08:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das ist aber seltsam: Die Hauptfälligkeit ist am 1.6. und abgerechnet wird zum 1.1.? Kann es sein, dass die Fäligkeit auf den 1.1. verlegt wurde?
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 12:12:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nö, im ersten Jahr habe ich `ne Rechnung für Juni-Dezember bekommen. Und ab dann jeweils ab 01.01.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 12:18:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich kann zwar nicht nachvollziehen welche Unternehmen noch mit 10 Jahresverträgen arbeitet (HMI???), allerdings halte ich persönlich es für fatal, die Hausratversicherung zu kündigen.

      Solltest Du wissen, welche Gefahren die Hausrat absichert, solltest Du Dir darüber bewusst sein, daß ein Schaden Dein ganzes Hab und Gut vernichten kann und Du ohne was dastehst.

      Selbst wenn bei Dir eingebrochen werden sollte, trägst Du den Schaden alleine.
      Ebenso Feuer und Leitungswasserschäden. Sturmschäden halte ich nicht für so elementar.

      Die Kosten der Versicherung im Vergleich zum möglichen Worst Case sind doch peanuts!

      Überleg Dir Deine Entscheidung lieber nochmal.

      Greetz
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 12:29:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Brokaking:
      1.) Es ist die Feuersozietät.
      2.) Hatte ich in 20 Jahren noch keinen Schaden.
      3.) Wird sowieso nur der jetzige Wert gezahlt. Und Reichtümer habe ich nicht.

      Und wenn`s ums Zahlen geht, versuchen sich die Versicherungen wieder zu drücken. Da gibt`s soviele Klauseln, welche Gegenstände bei welchen Umständen nicht versichert sind.

      Mein Nachbar hatte letztens einen Wasserschaden. Seine Hausrat hat`s auf die genossenschaftsversicherung geschoben. Zu guterletzt musste er es selbst zahlen. Gut, hätte er zum Anwalt gehen müssen usw.

      Na ja, jedenfalls finde ich eine privat. Haftpflicht u. PKW-Rechtschutz für ausreichend. Hausrat brauche ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 14:53:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #14: Aus diesem Sachverhalt schließe ich, dass die Hauptfälligkeit nun der 1.1. ist.
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 09:46:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Schmeiss am besten deinen Hausrat raus.
      Dann erledigt sich das Problem von selbst.
      Un dann schliess eine Glasversicherung mit Beitragsrückgewähr ab.
      Denn die zahlt immer, egal wie das Glas kaputt geht.
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 16:10:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Gilb, Du solltest mal den Versicherugsvertreter wechseln!

      1. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert. Dies bedeutet, wenn Deine 30 Jahre alte Couch durch Feuer z.B. beschädigt wird, bekommst Du eine neue Couch ersetzt, in gleicher Art und Güte wie die beschädigte.
      Die Haftpflichtversicherung dagegen ist eine Zeitwertversicherung.
      2. Die Feuersozietät ist wahrscheinlich noch vom ehemaligen Brandmonopol übrig geblieben.
      Daher kann sie ein wenig teurer sein wie die aktuellen Marktversicherer.
      3. Eine Hausrat kostet im Vergleich zu deren Nutzen wirklich Peanuts. Zumindest bei normalen VU.
      4. Eine Privathaftpflicht und eine PKW-Rechtsschutz sind zwar auch 2 sehr sinnvolle Versicherungen, aber die Hausrat schützt Dein Hab und Gut! Auch gegen Schäden, die Du gar nicht verursacht hast und Du niemanden haftbar machen kannst.
      5.Daß die Versicherer sich immer rauswinden ist ein dahergehenes Vorurteil. Die Bedingungen sind klar und können auch von den VU nicht umgedreht bzw umgedeutet werden.
      Ich kenne den genauen Sachverhalt bei dem Schaden Deines Freundes nicht,aber es gibt genügend Möglichkeiten - auch ohne zu klagen - einen Schaden, sofern er denn ersatzpflichtig ist, geltend zu machen.
      Wenn Du Interesse hast, kannst Du mir gerne den genauen Sachverhalt bei Deinem Freund schildern, möglichst mit den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (bei der Hausrat meist 74, 84, 94 oder die neuen 2000er Bedingungen), und ich werde Dir sagen ob er im Recht ist und wenn ja, welche Möglichkeiten er noch hat.

      6. Welche Bedingungen liegen Deinem Vertrag zugrunde? Wieviel qm Wohnfläche hast Du? Wieviel Prämie bezahlst Du?
      Ich möchte Dich nicht ausfragen, kann Dir aber sagen, ob es eindeutig zuviel ist und was die marktgängigen Prämien betragen.

      Frohes Fest
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 17:03:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Brokaking:
      Ist ja `n Zufall; bin auch gerade hier.

      So teuer ist die glaube ich nicht. Kostet mich p.a. nur 50€.
      Versicherungssumme: 16000€ für 73qm.

      Was mir gerade auffällt ist, dass die bei meinem Umzug im April 2000 meine Versicherungsdauer neu festgesetzt haben.
      In so einem Schreiben, dass die Anschrift usw. geändert wurde.
      Nämlich vom 01.04.2000 - 01.01.2005. Bin da aber schon seit Juni 1995.
      Na gut, ich habe ja nichts Neues unterschrieben.
      Aus der Glasversicherung musste ich mich bei denen auch schon rausekeln, da ich in meinem neuem Mietvertrag automatisch über die Whggesellschaft glasschutzversichert bin.
      Aber ich habe auch damals schon schlechte Erfahrungen gemacht:
      Mit Freundin zusammengezogen.
      Beide hausratversichert.
      Keine wollte sich kündigen lassen.
      Die eine pochte auf Heimrecht-die andere auf das ältere Bestehen des Vertrages.


      Zu meinem Nachbarn in Kurzform:
      - Er hatte im Bad die Decke abgehangen.
      - In der Decke ein Rohrbruch-Decke im A...
      - Hausrat meint: Sache der Hausverwaltung. Nix Geld.
      - Hausverwaltung meint: Decke nicht genehmigt. Nix Geld.
      Vers. usw. weiss ich nicht, hat sich aber auch erledigt,ist schon 1/2 Jahr her.

      Und letztens hatte ich nach 10 Jahren mal wieder einen Haftpflichtschaden (Victoria/ERGO: 110€ p.a.)
      Laminatboden 1/2 Jahr alt.
      Kein Lebenszeichen der Versicherung.
      Der Geschädigte musste dort anrufen, damit sich etwas in Bewegung setzt.
      Versprechungen, Sachverständiger kommt u. hat auch gleich einen Scheck dabei. Hatte er nicht- nur einen Fotoapperat.
      Nach einer Woche, insgesamt nach 2 Monaten kam endlich die Zahlung mit einer Kürzung von 25% der Reperaturkosten.

      Na das fiel mir auf die Schnelle mal ein.

      Merry X-Mas, everybody.
      Gilb
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 18:31:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hast Du keinen Draht zu Deinem Vertreter?
      Aus Deinem Hausratvertrag kommst Du auf jeden Fall raus. 10 Jahresverträge sind ungültig und ab dem 5. Jahr jährlich kündbar, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Hier kommt es nicht darauf an, wann die Prämie fällig wird, sondern wann der Vertrag abgeschlossen wurde und mit welchen Laufzeiten. Diese sind im Vertrag dokumentiert bzw. bei der Gesellschaft abrufbar. Zudem ist die gesellschaft nicht befugt, Deinen Vertrag nach 5 Jahren stillschweigend um wiederum 5, sondern nur um ein Jahr zu verlängern!

      Zu der Sache mit der doppelten Hausratversicherung: Diejenige wird aufgehoben, dessen Wohnung aufgelöst wird: Wegfall des Risios. Wird keine Wohnung aufgelöst, sondern bleibt diese nebenher bestehen, hast Du keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung, kannst aber die Versicherungssumme verringern.
      Die Versicherung der Wohnung, in welcher Ihr beide dann gemeinsam gehaust habt, die bleibt bestehen.

      Zu der Sache mit Deinem Nachbarn: Rohrbruch ist in der Regel Sache der Wohngebäudeversicherung. Sollte dabei Haurat beschädigt worden sein, wird dieser über die Haurat entschädigt. Hat der Mieter die Rohre selbst eingebracht, so übernimmt die Hausrat auch die Reparatur des Rohrbruches.

      Zu Deinem Haftpflichtschaden: Wie die Ergo Ihre Schäden reguliert, kann ich nicht beurteilen, da ich über deren Vorgehensweise nicht involviert bin. Dennoch ist es bei der Haftpflichtversicherung für eine Entschädigung Vorraussetzung, daß der Geschädigt seine Ansprüche geltend macht. Bei uns langt es aber, wenn Du als Schädiger den Schaden meldest und angibst, daß der Geschädigte seine Ansprüche schon bei Dir geltend gemacht hat.
      Hast Du eine Single PH oder eine Familien-Privathaftpflicht?
      Die Familien-PH mit Topschutz (10 Mio. Deckungssumme und sämtlichen Specials) kostet bei uns, ich habe den Rarif gerade nicht vorliegen, glaube aber 144 DM.
      Ich bin am Donnerstag wieder im Büro, und werde Dir dann, falls Du Interesse hast, den genauen Beitrag mitteilen können.

      Zu Deiner Hausrat: Bist Du sicher, daß Dein gesamter Hausrat die Versicherungssumme von 16000€ nicht übersteigt?
      Die Versicherungssumme wird meistens unterschätzt, da man gar nicht vermutet, welche Summen sich auf 73qm verteilen können. Denn man muß alles aufsummieren, was sich im Haushalt befindet. Klamotten, Kücheninhalte, Bettzeug, Elektonik, Möbel, CDs, Videos, ... einfach alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde und nicht dauerhaft mit der Wohnung in Verbindung steht.
      Sollte tatsächlich ein Schaden eintreten, so würde der Sachverständige sich bei dir in der Wohnung umsehen, schnell kalkulieren, was Dein gesamter Hausrat kosten würde, wenn Du jetzt in ein Geschäft gehen würdest um es Dir neu zu kaufen, und dann würdest Du den Schaden nur im Verhältnis Deiner Versicherungssumme zum realen Versicherungswert in deiner Wohnung ersetz bekommen.
      Denke dran, daß die Hausrat eine Neuwert-, und nicht wie Du vorher vermuteste, eine Zeitwertversicherung ist!

      Ich werde am Donnerstag auch mal schauen, was wir für eine Hausratversicherung mit 73qm Wohnfläche nehmen, im Basis und im Kompakttarif und werde Dir auch hierüber Bericht erstatten.

      Ich selbst habe an der Berufsakademie BWL Fachrichtung Versicherungen studiert und erlebe seit 2 Jahren in der Praxis, wie schlecht die Kunden beraten und informiert sind.
      Ich finde dies erschreckend und erlebe selbst Tag für Tag, wie Kunden aufgrund Ihrer Unwissenheit über den Tisch gezogen wurden bzw Gesellschaften teilweise diese Unwissenheit ausnutzen. Aus diesem Grund kann ich jedem nur empfehlen, sich einen Vertreter zu sichen, der Ahnung von der Materie hat und einem im Fall der Fälle mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
      Allein aus diesem Grund versuche ich Dir hier ein wenig die Hintergründe Deiner Fragen zu verdeutlichen.
      Konnte Dein Vertreter Dir nicht Deine Fragen beantworten? Normalerweise müßte er sich für Dich bei Deiner Gesellschaft einsetzen, hätte Dir damals beim Zusammenzug mit Deiner Freundin zur Seite stehen müssen und die Verträge gemeinsam umstellen bzw auflösen müssen...

      Nur nochmals zum Abschluß: Auch wenn Du die letzten 20 Jahre keinen Schaden hattest, schützt Dich dies nicht davor, daß sich morgen Dein Tannenbaum entzündet und Deinen gesamten Hausrat vernichtet! ;) Ich wünsche es Dir nicht, keinesfalls, aber wenn Du die letzten 20 Jahre keine Rücklagen gebildet hast, die es Dir erlauben, einen evtl. Hausratschaden aus diesen zu ersetzen, solltest Du diese Versicherung auf keinen Fall kündigen!

      Ich wünsch Dir ein frohes Fest, werde dieses Thread weiterverfolgen, um Dir gegebenenfalls bei einem Schaden durch den brennenden Weihnachtsbaum beizustehen ;)

      Zudem gibt es einige Tricks, um trotzdem aus einem laufenden Vertrag herauszukommen.
      Aber ich rate Dir, wenn überhaupt, nur die Gesellschaft zu wechseln, und nicht die ganze Versicherung aufzugeben.

      Also, Frohes Fest
      Avatar
      schrieb am 24.12.01 07:13:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Upps, um 2 1/2 Std. verpasst. Auch ein w:o-Junkie?
      Bin aber jetzt zu müde.
      Werde aber dabeibleiben. Interessiert mich.

      Schönen Heiligabend
      Avatar
      schrieb am 25.12.01 13:48:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Brokaking

      unter was fällt denn die Reperatur des Rohrbruches in der Hausratversicherung? :)
      Welche Mieter bringt denn Rohre in die Wohnung mit ein? :laugh:
      Wenn es so sein sollte dann kann ja der Mieter die Rohre wieder mitnehmen wenn er auszieht. Oder? gehört ja dem Mieter!

      Welcher Versicherer gibt sich nur mit einer Meldung zufrieden die einen Schadenswert von z.B. 20.000€ hat? Keiner! Da will man doch in der Haftpflichtversicherung die Gegendarstellung hören. Oder? Das ist ja ein Hypersuperunternehmen was Du da vermittelst.

      Nix für Ungut. Du hast sehr große Lücken und alles zweifelhaft.

      lecu68
      Avatar
      schrieb am 25.12.01 21:25:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Lecu, ich bezweifel sehr, daß ich große Lücken habe.
      Schonmal gehört, daß Mieter selbst das Bad erneuert haben, oder selbst nachträglich Heizungen montiert haben?
      Genau in diesen Fällen greift die Hausrat, und nicht die Wohngebäude. Sollte durch einen Rohrbruch nur das Gebüde, und nicht etwaiger Hausrat beschädigt worden sein, so tritt hier nur die Wohngebäude ein.

      90% der Haftpflichtschäden sind Kleinstschäden und daher lästig. Viele Versicherer versuchen sich diese Schäden durch eine Selbstbeteiligung fern zu halten, andere durch eine unkomplizierte und schnelle Schadenabwicklung.

      Zeige mir doch bitte explizit auf, was zweifelhaft ist und wo meine Lücken sind.


      Gruß daheim
      Avatar
      schrieb am 26.12.01 11:20:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      nachträgliche Renovierung kann nur mit Zustimmunug des Eigentümer erfolgen (z.B. Bad, Heizung, Fließen usw.). Die Eingebrachten Gegenstände gehören nicht dem Mieter. Folglich dem Vermieter/Hauseigentümer. Der Mieter kann aber für die geleisteten Leistungen die Mietkosten senken (bestimmten Zeitraum) oder sonstige Vergünstigungen erhalten.

      Deine Aussage ist Falsch!

      In der Hausratversicherung kann ich nur eigenes absichern nicht aber die Rohre, Heizung oder sonstige Gebäudebestandteile.

      Oder?

      wie meldest Du einen schaden (z.B. Rohrbruch) die der Mieter in das Gebäude eingebracht hat, der Schadensabteilung (wohlgemerkt Hausrat)? :)
      Würde mich interessieren.
      Avatar
      schrieb am 26.12.01 17:30:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Lecu, für Dich habe ich mir sogar extra die Mühe gemacht und mir die VHB 92 herausgesucht. Denn meine Aussage ist keineswegs falsch.

      Hier heißt es unter §1 Versicherte Sachen Punkt 2b):

      in das Gebäude eingefügte Sachen, die der VN als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, insbesondere sanitäre Anlagen und leitungswasserabführende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren.


      Soweit so gut... und Deine Frage bzgl. der Meldung bei der Schadensabteilung kann ich dementsprechend nicht nachvollziehen. Wo soll das Problem liegen?
      Bei den Schadensformularen wird sogar explizit nachgefragt, ob die Rohre vom Mietrer selbst eingefügt worden sind.

      Gruß daheim
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 11:28:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      Gilb,
      Also, ich habe gerade mal -wie versprochen- in den Tarif geschaut.
      Die Privathaftpflicht für die ganze Familie mit 5 Mio Deckungssumme kostet in der Kompaktdeckung 136,50 DM, in der Topdeckung 176,50 DM.

      Die Kompaktdeckung mit 3 Mio Deckungssumme für die Familie bzw Partner kostet 122 DM inklusive Versicherungssteuer.

      Die Hausratversicherung kostet für 50.000 DM Versicherungssumme 150 DM inkl. Versicherungssteuer, für 30.000 Versicherungssumme 89,70 DM pro Jahr.
      Eingeschlossen sind 5% Überspannungsschäden, 1% Fahrraddiebstahl, Aquarien, Wertsachen bis 25% der VS, ...
      Die Prämien sind für die teuerste Tarifzone berechnet, solltest Du außerhalb einer Großstadt wohnen, reduziert sich die Prämie nochmals.

      Bei 5-Jahresverträgen ist von den genannten Prämien 5% abzuziehen.

      Schade, daß ich von Lecu nichts mehr höre! :)

      Gruß aus dem Büro
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 23:51:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Brokaking

      Geh` ich mal der Reihe nach, sonst verlier` ich hier bald den Überblick:

      --Zu meinem Vertreter habe ich überhaupt keinen Draht. Nie gesehen. Brauche ich aber auch nicht. Nehme die Vers. selten in Anspruch.

      --Mit der Kündigungsfrist war ich ja der selben Meinung.

      --Doppelte Hausrat: So wars ja dann auch. Nur ärgerlich, dass es nicht so problemlos ging. Etlicher Briefverkehr.

      --Zu meinem Nachbarn: Er hat die Decke abgehangen, mit den Rohren hat er nichts am Hut. Diese (die Decke) bekam er nicht ersetzt, da er sich keine Genehmigung der Whggenoss. eingeholt hat.
      Aber auch wieder ärgerlich, dass da nicht die Hausrat einspringt.

      --Das mit dem Neuwert klingt mir etwas fragwürdig:
      Elektroartikel z.B. kann man doch nicht den Neuwert anrechnen.
      Erstens sind die Geräte ja viell. nicht mehr ganz O.K. Zweitens würde man für für ein Gerät heutzutage nicht mal mehr die Hälfte bezahlen, bei dem techn. Fortschritt.

      --Wohnen tu ich in der grössten dt. Stadt.
      Hausrat wäre unerheblich billiger: 103,40-DM

      --Pr.Haftpfl. wäre viell. schon interessanter.
      Besteht seit 1986. Fing mal an mit 125,-DM, mittlerweile bei 223,-DM
      Personenschaden: 1Mio
      Sachschaden: 1Mio
      Dazu: "Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen."
      Das wars eigentlich schon, was hier auf diesem vergilbten Schrieb steht.
      Von Single- oder Familienvers. steht hier nichts. Wenn`s damals schon ein Unterschied gab, ist es aber bestimmt `ne Singlevers. Damals hatte ich meine erste eigene Wohnung u. wollte mir noch meien Hörner abstossen, also mit Familie nichts am Hut.

      Guten Rutsch
      Avatar
      schrieb am 01.01.02 17:04:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      Grüß dich Gilb,

      zuerst wünsch Dir natürlich alles Gute fürs neue Jahr und hoffe, daß Du Dich von Deinem Kater ebenso schnell erholst wie ich. ;)

      Zu Deiner Antowrt:
      Es ist schon sehr empfehlenswert einen Vertreter zu haben, der sich speziell im Schadensfall als sehr hilfreich erweisen kann, da er einen guten Draht zum Unternehmen hat und dort auch für seine Kunden "kämpft".

      Hast Du Deine Hausrat derweil schon gekündigt? Bzw. hast Du mal angefragt bzgl. einer Kündigung?
      Sollten die Dich nicht rauslassen, gibt es auch diverse Tricks, um Dich aus dem laufenden Vertrag herauszubekommen.
      Du solltest nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern auch auf die Leistungen. Ich glaube nicht, daß Du in Deinem Vertrag die Leistungen eingeschlossen hast, die ich unten angeführt habe (Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl,...).

      Die Sache mit dem Neuwert ist tatsächlich so. Du bekommst den Neuwert erstattet. Das heißt, sollte Dein Computer vor 3 Jahren 3000 DM gekostet haben, und dieser fällt einem Überspannungsschaden zum Opfer,bekommst Du einen Rechner gleicher Art und Güte ersetzt. Da es diesen Rechner aufgrund des Fortschritts nicht mehr gibt, bekommst Du in der Praxis einen 2000 DM überwiesen, da durch den technischen Fortschritt auch die Geräte immer billiger werden.
      Sollte er dagegen nur noch auf dem Dachboden stehen, und wird von Dir nur noch als Ersatzteillager genutzt, so würde in diesem Fall nur noch der Zeitwert ersetzt werden, sprich 10 DM.

      Genauso bekommst Du eine nagelneue Couch, neuen Fernseher...
      Von der Warte ist ein Schaden zwar ärgerlich, aber bedeutet eine Rundumerneuerung des Hausrats.

      Bei 1 Mio Versicherungssumme für einen Single zahlst Du 223,- DM?
      Das ist echt der Hammer. Ich glaube, daß mein Angebot echt interessant für Dich ist. 5 Mio Single kostet, soviel ich weiß (schreibe wieder von Privat und habe den Tarif nicht hier), 96 DM im Jahr. Von der Ersparnis kannst Du Dir wenigstens die Hausrat leisten. ;)
      Hast Du denn Familie, bzw wohnst Du mit einer Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt?

      Die Höchstleistung beträgt eigentlich immer das Doppelte der VS pro Jahr. Auch bei der von mir vertretenen Gesellschaft.

      Die gebotenen Leistungen sind wirklich gut.

      Solltest Du Interesse an dem Angebot haben, dann schick mir doch einfach Deine Adresse per Boardmail zu, und ich werde Dir dann ein Angebot schicken, welches Du Dir in aller Ruhe durchlesen kannst.

      Vor allem kannst Du sicher sein, daß im Schadensfall Dir jemand die Arbeit abnimmt und die Kommunikation in Deinem Interesse mit der Gesellschaft führt.

      Auch weitere Fragen beantworte ich Dir gerne.

      Also, alles Gute!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 05.01.02 13:56:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ja Danke, bin gut gerutscht und Kater überwunden.

      Das leuchtet mir jetzt ein, Dein PC-Beispiel.

      Übrigens Du hast Post.:)

      Gilb
      Avatar
      schrieb am 05.01.02 14:02:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      Übrigens viel Glück mit Alphatrade.
      Hatte auch mal damit einen kurzen Zock.--Ich glaube mit negativer Performance.:cry:
      Avatar
      schrieb am 06.01.02 12:25:48
      Beitrag Nr. 32 ()
      Kennst Du die Versicherung "QUINNER"?

      Haben im "Finanztest" eine gute Beurteilung bekommen.

      Die sollen meist die billigsten Anbieter sein.
      Trotzdem das umfangreichste Angebot haben.

      Sind die seriös? Noch nie was von gehört.

      Schönen Sonntag
      Gilb
      Avatar
      schrieb am 06.01.02 12:59:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      Irh immer mit eurer billigsten Internet-Versicherung !
      Guck mal doch bei http://www.censio.de was aus denen geworden ist.
      Da kriegste auch ganz schnell geholfen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 17:26:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Fondmaster:
      Prima: "Error-web" bei Censio

      Seit wann ist die Feuersozietät u. die Victoria, bzw. ERGO `ne Internetversicherung?

      Und "Quinner" kenne ich ja nicht.--War ja meine Frage.
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 14:50:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      Grüß Dich Gilb.

      Sorry, daß ich Dir erst jetzt schreibe, aber ich habe 7 wunderschöne Tage in der Schweiz verbracht!

      Ich werde Dir morgen in der Agentur Dein Angebot errechnen und zusenden.

      Censio ist keine Versicherung, sondern nur ein Versicherungsmakler gewesen, mit der Intention der führende zu werden und haben immense Kosten für den Internetauftritt und zur Entwicklung der Software gehabt, die sich im Endeffekt nicht rechneten und so zum Konkurs führte.

      Quinner habe ich noch nie gehört und kann hierzu leider überhaupt nichts sagen.

      Ich denke allerdings, daß ich Dir ein sehr gutes Angebot unterbreiten werde und Dir damit sehr zu helfen.
      Vor allem im Schadensfall steht Dir jemand mit Rat und Tat zur Seite, was, wie Du bestimmt auch einsiehst, sehr wichtig sein kann!

      Ich werde es Dir, wie gesagt, morgen zusenden und nehme an, daß wir daraufhin entweder telefonisch oder weiterhin per Mail - wie Du es wünschst - in Kontakt bleiben werden.

      Für alle weiteren Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

      Bis dann

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 14:58:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      quinner ist auch nur ein Makler !

      Sie werben damit, daß man anonym vergleichen kann. Wer den Vergleich will, muß sich vorher registrieren lassen, also doch die Adresse preisgeben.
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 20:40:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Dank erst mal an "Anleger15".

      @Brokaking:

      Bin interessiert.
      Werde Dich demnächst anrufen.
      Habe derzeit mit etwas Zeitnot u. Faulheit zu kämpfen.
      Aber muss mich jetzt mal durchringen. Die Kündigungstermine rücken schliesslich näher.

      Bis dann
      Gilb


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