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    BKK mit 11,7 %: Meinungen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.01 16:58:15 von
    neuester Beitrag 10.06.02 19:13:21 von
    Beiträge: 32
    ID: 527.485
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      Avatar
      schrieb am 29.12.01 16:58:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Habe gerade gesehen das die folgenden drei BKKs

      1) BKK Anker-Lnen-Prym
      2) BKK KM direkt
      3) BKK VDN

      mit 11,7% um einiges günstiger sind als meine jetztige BKK.


      Kann jemand hier was besonders Negatives oder Positves
      über eine der Drei berichten?



      Ciao
      Martina
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 17:34:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin bei der BKK Zollern-Alb, die hat allerdings saftig erhöht von 11,9 auf 12,6%. Ich bin so ein Typ, der in den letzten 20 Jahren vielleicht 4x beim Arzt war, aber neulich beim Zahnart bin ich doch tatsächlich dumm angemacht worden, weil der Arzt von meiner Kasse für seine Leistungen angeblich ( es ist tatsächlich so) weniger bekommt als etwa von einem Mitglied der DAK. Macht mir aber nichts aus, das Kassensystem kann man getrost vergessen, der Zahnarzt hat sich geweigert eine "Kassenfüllung" zu machen, er füllt nur noch mit Kunststoff und da zahlt man ca. 100DM pro Zahn aus der Tasche.
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 18:43:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      bin auch bei der BKK Zollern-Alb und zufrieden, wie Vorposter schrieb zahle ich jetzt ebenso 12,6 (wegen Strukturausgleich,Sauerei) denke dass die 11,9% demnächst auch fallen werden bei den in #1 genanntenVersicherungen.
      Mfg
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 22:45:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      grundsätzlich sind alle leistungen bis auf geringe ausnahmen gesetzlich vorgeschrieben, der unterschied der kassen ist demnach fast ausschliesslich beitragssatz und service (auch deren verwaltung geschäftsstellen).
      allerdings gebe ich bei einem beabsichtigten wechsel in eine KLEINE derzeit günstigste BKK zu bedenken, dass viele arbeitnehmer auf selbige idee kommen und dann so eine 5 mann bkk personell ganz schnell ins schleudern kommt wenn dann der mitgliederbestand innerhalb kurzer zeit auf ein vielfaches rasch anwachsen soll.
      ansonsten steht einem wechsel nichts entgegen.

      @odlo
      der beschriebene zahnarzt verhält sich so nicht korrekt, hier sollte man die kassenärztliche vereinigung (oder die krankenkasse) informieren, sowas darf nicht sein, er kann durch solch ein verhalten seine zulassung als kassenarzt - dann aber für alle kassensysteme verlieren.
      allerdings ist es tatsächlich so das er für bkk versicherte weniger bekommt wie für aok versicherte. ich schlage einen spendetopf für bedürftige zahnärzte vor
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 17:54:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Ich hatte speziell nach den oben genannten BKKs gefragt.

      Da hierzu niemend was geschreiben hat gehe ich davon aus
      dass die keiner der hier Anwesenden kennt.

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      Avatar
      schrieb am 01.01.02 20:52:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hy Martina !

      Also ich bin ab 01.01.02 bei der BKK-KM-Direkt versichert und bin mit dem ersten Kontakt (Mitgliedsantrag, Telefonhotline) sehr zufrieden. War bisher bei der DAK, aber ob ich 14,5 % oder 11,7 % Beitrag hab, ist schon ein riesen Unterschied. Also mein Tipp an alle: Günstige BKK suchen und nicht den großen Verwaltungsapparat großer Kassen finanzieren.

      CU Banker1
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 17:21:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hat jemand Erfahrung mit der BKK Gothaer VuD?

      Deren ermäßigter Beitragssatz liegt bei 10,9%, mithin 1% unter dem Regelsatz. Ich bin überrascht, dass diese Differenz so groß ist.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 21:06:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      du sagst es ermässigte beitragssätze sind natürlich günstiger, allerdings ist dieser nur für personen ohne anspruch auf zahlung von krankenged, da beschäftigte i.d.r aber einen anspruch auf selbiges haben gilt für diese der allgemeine beitragssatz
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 18:59:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach was!
      Und wenn Du mir jetzt noch erklären kannst, wieso es jeden Abend draußen dunkel wird, bist Du mein Held ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 20:03:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      weil die erde sich dreht und so je nach standort die sonne nicht in direkter linie zu deiner aussenumgebung steht.
      im volksmund nennt man diesen vorgann auch sonnenuntergang
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 21:43:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      mathol.
      Also ich bin seit ca. 2 Jahren bei der BKK für Heilberufe mit z.Z. 11,9%.
      Und ich bin voll zufrieden, sind per Tel. immer zu erreichen und die Leistungen sind von gesetzeswegen zu ca. 96% bei allen Kassen gleich.
      Gruß Jack.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 08:50:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aber die Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Ehepartner ist bei der BKK für Heilberufe trotz 96% gleicher Leistung 100% höher als bei den meisten anderen Kassen. Abzocker! :)
      Avatar
      schrieb am 04.05.02 14:46:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kannste mir das mal genauer erklären?
      Soviel ich weiß, gibt die Beitragsbemessungsgrenze an, bis zu welchem Monatsgehalt du in der Pflichtversicherung bleiben mußt( wollen sie gerade wieder erhöhen).Was hat das mit freiwilliger Versicherung zu tun?
      Gruß Jack.
      Avatar
      schrieb am 04.05.02 17:10:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      die beitragsbemessungsgrenze ist bei ALLEN ges. krankenkassen gleich und per gesetzt bzw. durch rechtsverordnung jährlich festgelegt.

      bis zu dieser grenze können einkünfte je nach art und versicherungsstatus zur beitragsbemessung herangezogen werden. dieses jahr sind dies 3375 euro pro monat, aus denen maximal beiträge berechnet werden können.allerdings werden verschiedene dinge (z.b. einmalzahlungen) auf das jahr umgelegt, so dass es sein kann das jemand der zwar monatlich 3000 euro verdient im november nochmal 3000 euro (z.b. weihnachtsgeld) zur beitragsbemessung herangezogen bekommt, also 6000 euro.
      Avatar
      schrieb am 04.05.02 21:33:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Scharnbach.
      Danke. Hab mir doch gleich gedacht, daß zocker Quatsch erzählt.
      Gruß Jack.
      Avatar
      schrieb am 04.05.02 21:36:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nachtrag:
      Soviel ich weiß, reicht es nicht, nur einige Monate drüber zu liegen, sondern es zählt der Jahresverdienst,geteilt durch 12.
      Jack.
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 09:18:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      @jacky
      was du jetzt meinst ist die jahres arbeitsentgeltgrenze die zur zeit glich hoch ist wie die beitragsbemessungsgrenze, nur eben jährlich.
      diese wird zur beurteilung ob jemand versicherungsfrei wird herangezogen und berücksichtigt werden alle laufenden und einmaligen einnahmen aus einer beschäftigung, sofern sie regelmässig mit hinreichender sicherheit gezahlt werden. unberücksicht bleiben familienzuschläge. überprüft wird diese grenze immer bei beschäftigungsaufnahme oder am jahresende über steigt das gehalt die grenze vom alten UND vom neuen jahr so wird man versicherungsfrei. es wird also auch der zeitraum zukunft in betracht gezogen
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 10:50:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      Jacky

      sei wenigstens höflich, wenn Du keine Ahnung hast.

      Schambach, Deinen Heldenstatus hast Du leider wieder verloren :D

      Also noch mal ganz langsam für die Schnellmerker:
      Es geht in meinem Fall um die Beitragsbemessungsgrenze für Ehepartner, die selbst nicht berufstätig sind und deren bessere Hälfte privat versichert ist.

      Für die Beitragsrechnung werden in diesem Falle zwei verschiedene Berechnungsmodelle bei den KKs verwendet. Die "Guten" nehmen die Hälfte der Einkünfte des privat versicherten Partners, aber maximal die HÄLFTE der Bemessungsgrenze, also 3375/2 = 1687,50 € und erheben auf diesen Betrag ihren Beitragssatz.

      Die "Bösen" wie TKK und BKK für Heilberufe hingegen nehmen auch die Hälfte der Einkünfte des privat versicherten Partners, aber maximal bis zur Bemessungsgrenze, also 3375 und erheben auf diesen Betrag ihren Beitragssatz. Macht bei einem Monatseinkommen von mehr als 6.750 € also 100% Unterschied in der Beitragsbemessung. Selbstverständlich stellt die BKK für Heilberufe diese "Spezialbehandlung" nicht in den Vordergrund, aber deswegen erzähle ich hier keinen Quatsch, sondern kläre ein bisschen über das angeblich so homogene KK-System auf. Fragt doch einfach nach, wenn ihr`s nicht glaubt.
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 21:29:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      zocker.
      Danke. Hättest ja auch gleich so schreiben können, dann hätte sich alles andere erübrigt.
      Jack.
      Avatar
      schrieb am 07.05.02 15:01:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ noch-n-zocker

      Du hast gefragt, ob jemand Erfahrungen hat mit der BKK Gothaer. Ja ich, wir ( Vermögensberatung) bringen gerade alle unsere Kunden, die wechseln wollen, dorthin und sind sehr zufrieden mit der BKK. Sind glaube ich bisher ca.300 Kunden schon gewechselt. Leider stehen noch ca. 1000 aus, aber ca. 300 in 2 Monaten ist glaube ich nicht schlecht.
      Gruss
      ditto
      Avatar
      schrieb am 07.05.02 23:41:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      @zocker
      das was du meinst hat aber nichts mit der beitragsbemessungsgrenze zu tun, sondern mit einer auslegung der geltenden gesetzgebung bzw rechtsprechung.

      so ist es dem grunde nach jeder krankenkasse per satzungsregelung überlassen wie sie die einnahmen der freiwilligen mitglieder berechnet, allerdings hat sich dies im gesetzlichen rahmen zu bewegen. nach§240 sgb v sind bei freiwilligen mitgliedern die gesamte wirtschaftliche leistungsfähigkeit bei der beitragsbemessung zu berücksichtigen. also streng nach gesetz ist die variante halbe bbg nicht zulässig sondern einzig und allein halbes einkommen mit begrenzung auf die bbg, denn für alles andere gibt es keine rechtsgrundlage. nur gibt es zur zeit einige kassen die halt nach variante a verfahren bis dies endgültig vom bundesversicherungsamt oder per gerichtsurteil untersagt wird. aber dieses verbot ist absehbar, da es sich hier klar um einen verstoss gegen §240 handelt.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 08:42:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Schambach

      mein Kenntnisstand ist der, dass das Bundesversicherungsamt keine Satzungsänderungen mehr genehmigt, worin nicht die ausschließliche Begrenzung auf die BBG erwähnt wird. Die TKK mußte deswegen nach der durch die Fusion mit der Gärtner-KK notwendigen Satzungsänderung die "böse" Variante wählen. Für Altkunden gibt es aber Bestandsschutz. Dummerweise war meine Frau zum Zeitpunkt der Satzungsänderung aber noch im Mutterschutz und nicht freiwillig versichert.

      Hat mir die TKK damit ein Märchen erzählt oder kannst Du diese Darstellung des Sachverhalts bestätigen?

      Eine Erhöhung des Beitrages um 100% hätte natürlich zur Folge, dass die KKs weitere gute Risiken and die PKV verlieren. Die werden sich mit ihrem "Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" noch so weit runterwirtschaften, bis nur noch Pflichtmitglieder und Kranke in der gesetzlichen KK sind. Die dürfen dann 20% Beitragssatz zahlen. Und zwar von der BBG der Rentenversicherung, denn die 75%-Grenze fällt auch bald :(

      ditto
      wie oft schichtet ihr Eure Kunden denn um und welche Kosten entstehen dadurch? Oder ist das ein kostenloser Service?
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 19:13:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      den genauen sachstand was das aufsichtsamt noch genehmigt und was nicht kenne ich nicht. man hat mir aber gesagt das aufsichtsamt wäre an der sache dran und deshalb ist es nur eine frage der zeit bis alle kassen zu den "bösen" gehören um es in deinen worten zu sagen. satzungsgenehmigungen sind nämlich auch bei beitragssatzanpassungen oder ähnlichem erforderlich.

      bestandschutz ist richtig, rückwirkend geht natürlich nichts zu ändern, für die zukunft bleibt aber das risiko das irgendwann auf die eigentlich nach dem gesetz richtige variante umgestellt wird, denn bei den freiwillig versicherten wird grundsätzlich jährlich eine neuberechnung des beitrages vorgenommen.

      aber eins kann ich dir mit sicherheit sagen, die krankenkassen würden vieles anders machen wenn sie es DÜRFTEN und nicht durch 1000 gesetzte richtlinien und sonst noch welchem müll in allen bemühungen irgendwas zu ändern gehindert würden.
      Avatar
      schrieb am 10.05.02 08:27:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schambach

      wär schön, wenn mal jemand, der richtig Ahnung hat, uns helfen könnte. Deine letzte Darstellung deckt sich nämlich wieder nicht mit meinen Erfahrungen. Die BKK StjB, in der meine Frau im Moment noch ist, hat zum 1.1. den Beitrag erhöht, auf die Art der Beitragsberechnung hatte das keinen Einfluss. Trotzdem werde ich Deine Äusserungen mal zum Anlass nehmen, nochmals ein Angebot für eine private Versicherung einzuholen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.02 17:14:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      wurde denn seit dem eine neue beitragsbrechung durchgeführt und hast du mal nach der satzungsregelung gefragt?
      Avatar
      schrieb am 10.05.02 17:37:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wenn der Beitrag von 200 € auf 400 € gestiegen wäre, wäre selbst mir das aufgefallen. Aber ich weiß natürlich nicht, ob Neumitglieder jetzt mehr zahlen müssen. Nach der Satzung werde ich mich erkundigen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.02 08:49:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      viel spass bei der frage nach der satzung, da wirst du dann sehn was die kundenberater wirklich drauf haben oder ob da die aussage kommt geht net, darf ich net, weiss ich net etc. und dann gehts irgendwann doch.

      so eine beitragsberchnung wird im regelfall bei neuaufnahme + einmal jährlich durchgeführt.

      aber da ja offiziell noch keine regelung über diese poblematik getroffen wurde bin ich mal gespannt was du gesagt bekommst.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 15:01:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die BKK Zollern-Alb hat seit meinem letzen Beitrag zum 01.04.2002 bereits erneut den Beitragssatz angehoben. Ich habe jetzt zum 31.05.2002 gekündigt und werde vermutlich zur km-direkt wechseln, obwohl die Zollern-Alb bei einer telefoischen Nachfrage (wegen der Kündigung) bereits angekündigt hat, dass auch diese Kasse den Beitragssatz nicht mehr lange halten wird. Allerdings hat die km-direkt einen großen Zugang an neuen Mitgliedern ( so war das bei der Zollern-Alb) auch und dementsprechend wird man auch hier von einer veränderten Kosten/Beitragseinnahmestruktur ausgehen können, so dass vermutlich demnächst Erhöhungen anstehen werden.
      Zur Problematik mit der freiwilligen Versicherung bei Eheleuten (insbes. von privat versichterten Ehegatten), kann ich nur sagen, dass ich selbst seit meinem 1.Lebensmonat freiwillig Versicherter war und dass diejenigen, die sowohl Ehefrau als auch ein/mehrere Kind(er) unter einem "Verdiener" versichert haben, auch im Rahmen ihrer teilweisen hohen Ansprüche an den Staat berücksichtigen sollten, dass zusätzlich zu den staatlichen Leistungen ( Freibeträe,Kindergeld)noch der Krankenversicherungbeitrag pro Familienmitglied mit ca. 110 Euro monatlich hinzugerechnet werden muß und somit eine stattliche Summe zusammenkommt. In meiner Zeit waren Worte wie Kindergeld, Freibeträge, etc - noch Fremdworte.
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 19:38:27
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Zusammen,

      Da stellt sich mir in Bezug auf #2 doch die Frage, inwieweit man mit einer KV wie der BKK bei einem Zahnarzt (oder auch anderen Arzt) nicht gerade willkommen ist und deshalb möglicherweise geringere Leistungen (oder einfach nur längere Wartezeiten) erhält. Wie groß ist denn der Unterschied in der Erstattung für den Zahnarzt durch eine billige KV wie die `BKK-KM direkt` im Vergleich zu einer teureren KV?

      Vielen Dank

      grüsse Goldrose
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 21:47:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Goldrose.
      Soviel ich weiß, hast du als BKK- Versicherter beim Zahnarzt keine Nachteile. Die haben vielmehr Probleme mit den Ersatzkassen( Barmer,Techniker, usw.) weil die weniger Honorar an die Zahnärzte zahlen.( Die reinen Herstellungskosten für Zahnersatz müssen von allen Kassen nach ges.Regelungen gleich gezahlt werden).
      Gruß Jack.
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 13:59:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wenn Du Deinem Arzt nicht vertrauen kannst, hast Du ein Problem, ganz unabhängig vom Versicherungsschutz.

      Vor ein paar Jahren hat ein Freund von mir eine Zahnarztpraxis übernommen, die so weit entfernt ist, dass ich mir für dringende Fälle einen neuen Zahnarzt suchen mußte.

      Dieser neue Zahnarzt wollte dann gleich (nachdem ich mich als Privatpatient geoutet hatte) erstmal ein paar Wurzelbehandlungen vornehmen, da meine Schneidezähne sonst in Kürze ausfallen würden. Ich habe die Röntgenaufnahmen sicherheitshalber meinem Freund zugeschickt, um eine zweite Meinung zu hören. Der konnte auf den Bildern nichts Auffälliges finden. Auch heute, fünf Jahre später, habe ich mit diesen Zähnen keine Probleme (aber suche immer noch einen Zahnarzt, dem ich vertrauen kann).
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 19:13:21
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Zocker.
      Du hast recht, es ist nicht einfach, einen (Zahn)Arzt zu finden, dem man vertrauen kann. Man kann eigentlich nur im Bekanntenkreis herumfragen. Meist erfährt man schon, wer mit wem zufrieden ist oder nicht. Ein Tipp: Ein volles Wartezimmer ist nicht unbedingt ein Zeichen für einen "guten".
      Gruß Jack.


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