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    Versteuerung bei priv. Vermögensverwaltung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.01 00:51:05 von
    neuester Beitrag 31.12.01 13:41:20 von
    Beiträge: 3
    ID: 527.738
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      Avatar
      schrieb am 31.12.01 00:51:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Ihr Experten,
      ich habe mir über Weihnachten folgendes Modell ausgedacht:

      meine Freundin und mein Vater und vielleicht noch ein paar andere zahlen Geld an mich. Ich transferiere das Geld ins Ausland und handele von dort mit kurzfristigen Aktien und Optionstrades und zahle die entsprechenden Steuern. Die Teilhaber profitieren bis zu einem bestimmten Prozentsatz an den Geschäften, sagen wir bis zu 2% pro Monat. Alles über diesem Prozentsatz fließt in meine Tasche. Bei minus werden Sie natürlich voll beteiligt, LOL!
      Es finden für "meine Kunden" keine Einzelgeschäfte statt, Sie erfahren nur monatliche Zwischenstände, in etwa wie folgt:

      1.12.2001 10000 € Einzahlung
      1.01.2002 10195 €
      1.02.2002 10400 €
      1.02.2002 10000 € Einzahlung
      1.03.2002 20800 €
      ......
      1.12.2002 25100 €
      1.01.2003 25600 €
      1.02.2003 26100 €
      ......
      1.02.2004 33100 €


      Nun zu meiner Frage, was muß meine Freundin versteuern, wenn Sie am 1.4.2004 10000 € meiner Verwaltung entzieht?

      Spielt es eine Rolle, ob ich Finanzverwalter bin oder nicht?

      Vielen Dank für Eure Beteiligung am Gedankenspiel!

      Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 08:38:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      In Deutschland richtet sich die Steuerpflicht nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Insofern ist es unerheblich ob das Geld im Ausland oder Inland angelegt wird.
      Ansonsten ist deine Konstruktion der eines Investmentclubs vergleichbar. Frage doch mal bei einem der Investmentclubs an wie sie das steuerlich regeln, z.B SAC Stuttgarter Aktienclub.
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 13:41:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für Deine Antwort se2707, die Analogie gefällt mir. Die Auswirkungen allerdings nicht. Denn beim größten deutschen Aktienclub, unglaublicherweise aus Itzehoe, fand ich folgendes Statement in den FAQ`s:

      >>Eine Beteiligung am Gemeinschafts-Depot wird steuerlich genauso behandelt wie ein privates Aktiendepot. Da wir sämtliche Aktien normalerweise über die 12-monatige Spekulationsfrist hinaus halten, sind die Kursgewinne im Gemeinschafts-Depot steuerfrei. Die Dividenden werden automatisch versteuert, ein Freistellungsauftrag ist im Gemeinschafts-Depot nicht möglich. Sie erhalten von uns deshalb einmal jährlich eine Aufstellung über die auf Ihre Beteiligung angefallenen Dividenden bzw. Kapitalerträge. Diese werden dem Gemeinschafts-Depot gutgeschrieben und erhöhen somit die Wertentwicklung.<<

      Das würde bedeuten, ich müßte eine Aufstellung über jeden Trade an meine "Kunden" liefern und Sie müßten dann prozentual versteuern, nach der jeweiligen Auslandssteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert? Eigentlich kaum vorstellbar, oder? Gruß SR


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