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    Zerobonds vs. "normalen"-Bonds: Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.01 22:12:03 von
    neuester Beitrag 07.01.02 15:11:42 von
    Beiträge: 5
    ID: 527.908
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      schrieb am 31.12.01 22:12:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie werden "normale"-Bonds steuerlich behandelt?

      Bei Zerobonds , z.B: zu 70 gekauft und 100 verkauft,
      werden die 30%-Punkte Gewinn sozusagen als Zinseinnahmen
      angesehen; sind also nach mehr als einem Jahr NICHT
      steuerfrei.

      Wie verhält es sich mit "normalen" Bonds die unterparie
      gekauft werden?


      schoener_sonnenschein
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 22:31:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      die zinsen werden ab 3100.- versteuert(Ab morgen (1601€), die kursgewinne ab 1000.-
      Avatar
      schrieb am 01.01.02 01:33:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sofern die Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden, Steuer hierauf = leichtverdientes Geld
      Avatar
      schrieb am 02.01.02 20:02:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es stellt sich nur die Frage, welche Anleihen deutlich unter Nennwert notieren. Da die Zinsen zur Zeit niedrig sind notieren Anleihen guter Bonität derzeit eher mit mehr als 100%. Es bleiben also nur Junk-Bonds um einen Disagio steuerfrei einstreichen zu können - und das heisst Risiko !doby
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 15:11:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Sonnenschein

      Grds. sind Kursgewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Bei Zerobonds gibt es eine sog. Emissionsrendite und eine Marktrendite (Deine Rendite !!). Bei Veräusserung hast Du ein Wahlrecht welche der beiden Renditen Du steuerlich angibst. Allerdings wird bei ausgenutztem Freibetrag ZASt einbehalten (wie Dosenpfand) und zwar auf den Verkaufskurs abzgl. Emissionspreis wenn die Depotbank den EK nicht hat, ansonsten VK-EK.

      Bei Anleihen mit Disagio musst Du lediglich darauf achten, dass die Anleihen bei Emission innerhalb der steuerlich zulässigen Disagiostaffel aufgelegt wurden (Faustregel: 1% pro Laufzeitjahr). Kurse unter Pari die durch spätere Entwicklungen hervorgerufen werden (z.B. z.Zt. Argentinien) sind grds. nach einem Jahr und einem Tag steuerfrei.

      Martin


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