Frage an Juristen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.01.02 10:40:33 von
neuester Beitrag 16.01.02 09:10:28 von
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Hallo,
mir ist folgendes passiert und ich wollte fragen, ob ich da was gegen die bank unternehmen kann!
Ich wollte um ca. 16.20 eine aktie mit dem limit x online verkaufen (nicht bei einem onlinebroker sondern einer "normalen" geschäftsbank, die auch onlinebroking anbietet!), da meldete mir das system einen fehler, das das system zurzeit nicht zur verfügung stände, und die order konnte nicht ausgeführt werden. wenig später meldete ich mich per mail an die bank, da ich im ausland war und kein telefon in der nähe konnte ich das nicht telefonisch machen, die hatten aber schon wohl feierabend und die order wurde nicht eingegeben, was ich selber gegen 21 uhr machte.
Mittlerweile ist der kurs weit unter mein limit gefallen, wäre aber um uhr16.30 noch ausgeführt worden.
Nach anfrage bei der bank konnte man mir nach einiger nachforsschung mitteilen, dass deren online prüfsystem (ob ich die aktien überhaupt habe usw.) zu der zeit offline war und die order deshalb nicht ausgeführt werden konnte! Das wäre aber nicht ihr fehler und könnte immer mal passieren und deshalb wolle und könnte man da nichts machen!
Jetzt frage ich mich, muss die bank nicht online zumindest während der börsenzeiten immer erreichbar sein. Gibt es da evtl einige grundsatzurteile auf die ich berufen könnte und wie ist hier generell die rechtslage?
By the way wird das nach deutschen recht behandelt oder nach dem recht des jeweiligen landes in dem ich mich befinde??
Ich danke für eure ernstgemeinten antworten!!!
MfG
Dr Doom
mir ist folgendes passiert und ich wollte fragen, ob ich da was gegen die bank unternehmen kann!
Ich wollte um ca. 16.20 eine aktie mit dem limit x online verkaufen (nicht bei einem onlinebroker sondern einer "normalen" geschäftsbank, die auch onlinebroking anbietet!), da meldete mir das system einen fehler, das das system zurzeit nicht zur verfügung stände, und die order konnte nicht ausgeführt werden. wenig später meldete ich mich per mail an die bank, da ich im ausland war und kein telefon in der nähe konnte ich das nicht telefonisch machen, die hatten aber schon wohl feierabend und die order wurde nicht eingegeben, was ich selber gegen 21 uhr machte.
Mittlerweile ist der kurs weit unter mein limit gefallen, wäre aber um uhr16.30 noch ausgeführt worden.
Nach anfrage bei der bank konnte man mir nach einiger nachforsschung mitteilen, dass deren online prüfsystem (ob ich die aktien überhaupt habe usw.) zu der zeit offline war und die order deshalb nicht ausgeführt werden konnte! Das wäre aber nicht ihr fehler und könnte immer mal passieren und deshalb wolle und könnte man da nichts machen!
Jetzt frage ich mich, muss die bank nicht online zumindest während der börsenzeiten immer erreichbar sein. Gibt es da evtl einige grundsatzurteile auf die ich berufen könnte und wie ist hier generell die rechtslage?
By the way wird das nach deutschen recht behandelt oder nach dem recht des jeweiligen landes in dem ich mich befinde??
Ich danke für eure ernstgemeinten antworten!!!
MfG
Dr Doom
Die Sache ist nach deutschem Recht zu beurteilen.
Und ansonsten hat keiner eine einschaetzung zu meinem problem???
MfG
Dr Doom
MfG
Dr Doom
Hast du denn eine Rechtsschutz-Versicherung?
Auf eine klage kommt es mir nicht an! Ich wuerde halt gerne infos zur aktuellen rechtsprechung haben!!
MfG
Dr Doom
MfG
Dr Doom
Ist die Bank denn in Deutschland? Ich frag ja nur, weil Nataly ohne weiteres von deutschem Recht ausgeht...
In Posting #1 wird nicht ausdrücklich gesagt, dass die Bank in Deutschland ist, ich bin aber davon ausgegangen. Andernfalls käme deutsches Recht nicht in Betracht.
Die bank ist in deutschland!
MfG
Dr Doom
MfG
Dr Doom
Wenn Du in die AGB für Onlinegeschäfte nachschaust, dann wirst Du mit Sicherheit feststellen, daß sich die Bank nirgends verpflichtet hat, den Onlinedienst während bestimmter Zeiten hundertprozentig verfügungsbereit zu halten. Selbst pure Onlinebanken nicht (in der Industrie gibt es entsprechende Verträge, aber auch nur zu entsprechenden Preisen). Auch im heißesten Online-Neukundenkampf hat deshalb noch nie eine Bank mit einer x-prozentigen Verfügbarkeit geworben.
Etwas anders ist es, wenn die Onlineverbindung nicht im Einzelfall, sondern mehr oder weniger regelmäßig, zumindest sehr häufig, nicht möglich ist, z.B. weil der Server unterdimensioniert ist. Dann kann (und in der Vergangenheit hat) die Bankenaufsicht entsprechende Auflagen zur Sicherstellung einer angemessenen Verfügbarkeit erlassen.
Wenn Du im Falle eines Falles kein Telefon verfügbar hast, dann ist das Dein Problem, nicht das der Bank. Denn selbst für eine Telefonorder wird/muß keine Verfügungsbereitschaft garantiert werden, schon gar nicht, wenn ein oder mehrere Kundenbetreuer aktiv (aber zeitweise überlastet) sind und erst recht nicht für den Fall eines außergewöhnlichen Andrangs.
Etwas anders ist es, wenn die Onlineverbindung nicht im Einzelfall, sondern mehr oder weniger regelmäßig, zumindest sehr häufig, nicht möglich ist, z.B. weil der Server unterdimensioniert ist. Dann kann (und in der Vergangenheit hat) die Bankenaufsicht entsprechende Auflagen zur Sicherstellung einer angemessenen Verfügbarkeit erlassen.
Wenn Du im Falle eines Falles kein Telefon verfügbar hast, dann ist das Dein Problem, nicht das der Bank. Denn selbst für eine Telefonorder wird/muß keine Verfügungsbereitschaft garantiert werden, schon gar nicht, wenn ein oder mehrere Kundenbetreuer aktiv (aber zeitweise überlastet) sind und erst recht nicht für den Fall eines außergewöhnlichen Andrangs.
Danke fuer die gute antwort Quadratus!
MfG
Dr Doom
MfG
Dr Doom
Hat es micht in letzter Zeit einige Urteile auf Schadensersatz gegen Onlinebanken wegen genau diesem Problem gegeben !?
Gruß Czichy
Gruß Czichy
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