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    Frage zu Grunderwerbsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.02 20:34:02 von
    neuester Beitrag 06.01.02 12:19:32 von
    Beiträge: 6
    ID: 529.716
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      Avatar
      schrieb am 05.01.02 20:34:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fällt bei einem Grundbesitzübertrag (Eigentumswohnung) innerhalb der Familie (als Schenkung) Grunderwerbsteuer an?

      Für fachkundige Beantwortung wäre ich sehr dankbar :)

      Gruß Ultravox
      Avatar
      schrieb am 05.01.02 23:50:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei Verwandten 1. Grades z. B. Eltern zu Kinder oder unter Geschwistern nicht.
      Es gibt allerdings eine Schenkungssteuer, die mit den Erbschaftssteuersätzen identisch ist.
      Hier gelten idR unter Verwandten 1. Grades hohe Freibeträge. Genaueres kannst du sicherlich im Internet unter dem Begriff Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer finden.

      Oli
      Avatar
      schrieb am 06.01.02 10:30:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      @olivetty

      Danke für die Antwort :)

      Kennnst Du evtl. auch eine Seite im Internet oder einen Paragraphen wo ich das mit der Grunderwerbsteuer bei Eigentumsübertrag innerhalb der Familie nachlesen kann?

      PS: Zur Erbschafts- und Schenkungsteuer habe ich ausreichend Infos gefunden ;)

      Gruß Ultravox
      Avatar
      schrieb am 06.01.02 10:47:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habs gefunden :)

      GrEStG §3, Abs. 2 und 6
      Avatar
      schrieb am 06.01.02 11:40:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Selbst bei Kauf innerhalb dieses Verwandschaftsgrades fällt keine Grunderwerbssteuer an. Ich habs selber durch

      Gruß Micha

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      schrieb am 06.01.02 12:19:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Deine Frage beantwortet § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), das Gesetz kannst du unter folgender URL nachlesen:

      http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/grestg_1983/index.html

      Hieraus ergibt sich, dass Grunderwerbsteuer auf keinen Fall anfällt, zumal Schenkungen unter Lebenden allgemein von der Grunderwerbsteuer befreit sind, die "Lebenden" müssen nicht verwandt sein. Lediglich bei Schenkungen unter Auflage wäre dort der Wert der Auflage steuerpflichtig, wenn er bei der Schenkungsteuer abziehbar ist (§ 3 Nr.2 GrEStG).Grunderwerb unter Verwandten in gerader Linie und unter Ehegatten ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen (§ 3 Nrn. 4, 5 und 6).


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