Frage zu Grunderwerbsteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.02 20:34:02 von
neuester Beitrag 06.01.02 12:19:32 von
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Fällt bei einem Grundbesitzübertrag (Eigentumswohnung) innerhalb der Familie (als Schenkung) Grunderwerbsteuer an?
Für fachkundige Beantwortung wäre ich sehr dankbar
Gruß Ultravox
Für fachkundige Beantwortung wäre ich sehr dankbar
Gruß Ultravox
Bei Verwandten 1. Grades z. B. Eltern zu Kinder oder unter Geschwistern nicht.
Es gibt allerdings eine Schenkungssteuer, die mit den Erbschaftssteuersätzen identisch ist.
Hier gelten idR unter Verwandten 1. Grades hohe Freibeträge. Genaueres kannst du sicherlich im Internet unter dem Begriff Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer finden.
Oli
Es gibt allerdings eine Schenkungssteuer, die mit den Erbschaftssteuersätzen identisch ist.
Hier gelten idR unter Verwandten 1. Grades hohe Freibeträge. Genaueres kannst du sicherlich im Internet unter dem Begriff Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer finden.
Oli
@olivetty
Danke für die Antwort
Kennnst Du evtl. auch eine Seite im Internet oder einen Paragraphen wo ich das mit der Grunderwerbsteuer bei Eigentumsübertrag innerhalb der Familie nachlesen kann?
PS: Zur Erbschafts- und Schenkungsteuer habe ich ausreichend Infos gefunden
Gruß Ultravox
Danke für die Antwort
Kennnst Du evtl. auch eine Seite im Internet oder einen Paragraphen wo ich das mit der Grunderwerbsteuer bei Eigentumsübertrag innerhalb der Familie nachlesen kann?
PS: Zur Erbschafts- und Schenkungsteuer habe ich ausreichend Infos gefunden
Gruß Ultravox
Ich habs gefunden
GrEStG §3, Abs. 2 und 6
GrEStG §3, Abs. 2 und 6
Selbst bei Kauf innerhalb dieses Verwandschaftsgrades fällt keine Grunderwerbssteuer an. Ich habs selber durch
Gruß Micha
Gruß Micha
Deine Frage beantwortet § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), das Gesetz kannst du unter folgender URL nachlesen:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/grestg_1983/index.html
Hieraus ergibt sich, dass Grunderwerbsteuer auf keinen Fall anfällt, zumal Schenkungen unter Lebenden allgemein von der Grunderwerbsteuer befreit sind, die "Lebenden" müssen nicht verwandt sein. Lediglich bei Schenkungen unter Auflage wäre dort der Wert der Auflage steuerpflichtig, wenn er bei der Schenkungsteuer abziehbar ist (§ 3 Nr.2 GrEStG).Grunderwerb unter Verwandten in gerader Linie und unter Ehegatten ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen (§ 3 Nrn. 4, 5 und 6).
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/grestg_1983/index.html
Hieraus ergibt sich, dass Grunderwerbsteuer auf keinen Fall anfällt, zumal Schenkungen unter Lebenden allgemein von der Grunderwerbsteuer befreit sind, die "Lebenden" müssen nicht verwandt sein. Lediglich bei Schenkungen unter Auflage wäre dort der Wert der Auflage steuerpflichtig, wenn er bei der Schenkungsteuer abziehbar ist (§ 3 Nr.2 GrEStG).Grunderwerb unter Verwandten in gerader Linie und unter Ehegatten ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen (§ 3 Nrn. 4, 5 und 6).
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