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    Handhabung Broadvision - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.02 22:23:28 von
    neuester Beitrag 08.01.02 13:00:40 von
    Beiträge: 10
    ID: 530.627
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      Avatar
      schrieb am 07.01.02 22:23:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe einen großen Verlusttrade mit dieser Aktie im Jahr 2001 gehabt. An sich ist das Unternehmen ja ein amerikanisches. Gilt für diesen Verlust schon das Halbeinkünfteverfahren, oder kann ich den Verlust noch zu 100% verrechnen?

      Falls ich den Verlust nur zur Hälfte geltend machen kann, gilt dies bestimmt auch für Aktien wie EuroFins, Dialog Semiconductor etc.!?!?

      Wird dies bei einer Erträgnisaufstellung der Bank (in meinem Fall ConSors) automatisch berücksichtigt?

      Bin ein bisschen verwirrt
      Hoffe, ihr könnt mir helfen :)
      Gruß + Dank
      XTrack
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 09:33:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      @xtrack
      zu 1 wenn Du in 2001 , innerhalb der Spekulationsfrist (12 Monate) Verluste realisiert hast, kannst Du sie voll gegen evtl. Gewinne (innerhalb Spekulationsfrist) anrechnen. (Hättest Du 2002 verkauft nur die Hälfte des Verlustes, das gleiche gilt für die Gewinne.)
      Das hat nichts mit der Herkunft oder der Börse oder dem Land in dem sich Dein Depot befindet zu tun, entscheidend ist Dein Wohnsitz und/oder das Land in dem Du arbeitest.
      Falls dies, wie ich annehme good old Germany ist, herrscht hier die Regel, daß Du Dein "Welteinkommen" auch dort versteuern mußt.
      In der Erträgnisaufstellung der Bank werden Spekulationsgewinne bisher nicht ausgewiesen.
      Carpe Diem
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 11:21:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      1. Pruhonice hat recht, was die "Erträgnisaufstellung" betrifft.Die dort enthaltenen Angaben sind nur für die Anlage KAP von Bedeutung, Speku-Gewinne (-verluste) werden dort nicht ausgewiesen, diese sind in der Anlage SO zu erklären.
      Das HEV gilt bei ausländischen Aktien bereits 2001, in der Anlage KAP 2001 (die gibt es jetzt beim FA) wird in den Zeilen 23 - 26 ausdrücklich nach Dividenden und ähnlichen Erträgen -Halbeinkünfteverfahren- gefragt. Die Consors wird dies sicherlich in der Erträgnisaufstellung berücksichtigen, die dir sicherlich demnächst zugeht.
      2. Ich gehe davon aus, dass Pruhonice das Halbeinkünfteverfahren nicht bekannt ist. Insoweit ist seine Aussage zur vollen Verrechenbarkeit der BVSN-Verluste unrichtig.Jedenfalls dann, wenn BVSN ein ausländisches Unternehmen ist.
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 11:27:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich gehe davon aus, dass BVSN eine ausländische Kaptalgesellschaft ist mit Sitz in Redwood, Calif. USA
      Dann gilt sowohl für Dividenden (falls BVSN Dividenden ausschüttet)als auch für Spekugewinne (und -verluste) das HEV.
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 11:51:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Pruhonice: Wohnst du in Pruhonice oder kommst du von dort?

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      Avatar
      schrieb am 08.01.02 11:52:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      NATALY is right. Der Verlust ist nur hälftig nutzbar !!
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 11:54:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Nataly
      Man lernt nie aus,
      ich wohne in Pruhonice, woher kennst Du es ?
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 12:03:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Pruhonice: Leider kenne ich es nicht und auch nicht das Goldene Prag. Als ich Deinen Nick gelesen habe, dachte ich mir gleich, es muss ein tschechischer Name sein und habe in www.google.de recherchiert. Dort gibt es 4.500 Fundstellen zu Pruhonice.
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 12:17:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      gut recherchiert.
      Ich lebe hier (bin aber aus D)und Prag ist immer eine Reise wert.
      Carpe Diem
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 13:00:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nutze den Tag in Pruhonice.


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