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    Überweisungsauftrag trotz falscher Emfängerangaben von Bank ausgeführt... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.02 20:21:18 von
    neuester Beitrag 16.01.02 21:59:11 von
    Beiträge: 13
    ID: 531.263
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      schrieb am 08.01.02 20:21:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Online-Überweisung von einem Postbankkonto getätigt.Versehentlich habe ich eine falsche BLZ angegeben
      ( statt Deutsche Bank die der comdirect ).Jetzt sagt die Postbank die Überweisung sei ausgeführt, da es zu der richtig angegebenen Kontonummer der DB auch ein Konto bei der comdirect gibt. "Die Eintragung im Empfängerfeld spiele
      keine Rolle, wenn es unter der angegebenen BLZ auch ein Konto gibt"-so ein Mitarbeiter.Wozu muß ich dann einen Kontoinhaber angeben, wenn es doch keinen interessiert ???
      Was habt Ihr für eine Meinung ???
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 20:31:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      lass es halt zurückbuchen!
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 20:35:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo comdirect-Kunde!

      Die Emüfängerbezeichnung ist maßgebend!

      Die ständige Rechtssprechung geht deshalb davon aus, dass für die Richtigkeit einer Buchung allein der angegebene Name des Empfängers maßgeblich ist (Konto-Namensabgleich).

      Oder anders formuliert: Die Empfängerbank muss vor der Gutschrift den namen des Kontoinhabers mit dem auf der Überweisung vergleichen.

      Stell bei der comdirect (die in diesem Fall keine Schuld trägt) einen Nachforschungsauftrag und lass Dir das Geld wieder zurückbuchen.

      Viel Glück!

      Sunshine12
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 20:37:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...ist ja auch schon in Arbeit. Die Postbank verlangt dafür 21 Euro. Man wundert sich nur warum nicht der Name des Kontoinhabers verglichen wird.
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 20:43:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Postbank macht den Fehler und will für das Ausbaden noch Geld (die Verlangen ja sogar für den Wechsel von DM in Euro Gebühren)?

      Ich würde an Deiner Stelle es darauf ankommen lassen. Nimm comdirect als deinen Ansprechspartner und warte auf das Ergebnis Deines Nachforschungsauftrages.

      Am Ende der Bearbeitung wird Dir der Betrag wieder gutgeschrieben.

      Viele Grüße

      Sunshine12

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      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:12:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Sunshine12,

      habe gerade bei der comdirect angerufen. Den Empfägerabgleich hätte in diesem Fall die comdirect machen müssen. Es ist aber üblich bei "richtiger Kto-Nr. und Blz
      dies nicht zu tun. Also offensichtlich kein Fehlverhalten der Postbank!

      Viele Grüße
      comdirect-kunde
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:14:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo!

      Hab nochmal Dein Schreiben durchgelesen. Sorry, hab anscheinend alles verdreht.

      Du musst natürlich den Nachforschungsauftrag bei der Postbank aufgeben.

      Die Schuld trägt in diesem Falle doch Comdirect (bin zwar Kunde bei der comdirect aber muss sagen, dass Dein Geld nicht auf meinem Konto gelandet ist).

      Ob die Postbank die 21,- Euro Gebühren für den Nachforschungsuftrag verlangen darf oder nicht weiß ich nicht ganz genau.

      Meine Hausbank verlangt Gebühren nur wenn es mein Verschulden sein sollte. Also würde ich in diesem Fall nichts zahlen müssen.

      Sunshine12
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:18:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      ok, es ist zwar nicht üblich, doch Fehlbuchungen können doch nachträglich korrigiert werden.

      Wurde dies von comdirect nicht bestätigt?

      Sunshine12
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:20:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Rechtsprechung ist in der Tat eindeutig, wenn der Empfaengername nicht zu dem angegebenen Konto passt, dann darf die Ueberweisung nicht gebucht werden und muesste zurueckgegeben werden. Was die Richter bei der Rechstsprechung nicht beachtet haben ist die technische Moeglichkeit den NAMEN zu ueberrpuefen. Wenn das Konto auf "Christian Mayer" lautet und auf der Ueberweisung "C. Mayer" oder "Kristian Maier" oder "Herr Mayer" oder "Familie Meyer" oder "Mayer, Christian" steht, wuerde jeder Computer dieser Welt sagen, dies ist nicht der richtige Empfaenger. Somit muesste eigentlich JEDE Ueberweisung manuell geprueft werden, die Kosten dafuer wollen wir Kunden sicherlich nicht zahlen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:28:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Stocklord,

      du hast vollkommen Recht, dass der Konto-Namensabgleich nicht bei jeder einzelnen Überweisung vorgenommen werden kann und dies in der Praxis auf Grund der Preis-Risikoabschätzung auch nicht getan wird.

      Letztendlich kommt es wirklich oft nicht vor, dass eine per Fehler angegebene BLZ und Kontonummer doch noch auf ein bestehendes Konto zutrifft.

      Aber das Recht ist eindeutig auf seiner (comdirect-Kunde`s)Seite und ich sehe keine Zweifel, dass er sein Geld wieder bekommt.

      Was sagts Du zu der Gebühr von 21,00 Euro?

      Gruß!

      Sunshine12
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:30:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Sunshine12

      Fehlbuchungen (beim Onlinebanking)kann ich bei der Postbank nur an dem Tag korrigieren, an dem ich den Auftrag aufgebe.
      Den Fehler habe ich aber erst eine Woche später bemerkt. Die Gebühr für die Nachforschung begründet die Postbank mit meinem Eingabefehler.

      Gruß comdirect-kunde
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 21:39:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      ... den Überweisungsbetrag (3600 DM) bekomme ich auf jeden Fall zurück.Dies bestätigte mir die comdirect.
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 21:59:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Sunshine12 und StockLord342
      Habt Ihr irgendwelche Quellen oder Urteile zu Eurer Auffassung, dass der Empfängername maßgebend ist? Bitte schaut mal in den Thread "Hilfe! Haftung der Empfängerbank bei falschem Empfänger".

      Danke


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