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    Frage an Steuer- und sonstige Finanzfachleute - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.02 10:49:32 von
    neuester Beitrag 10.01.02 16:38:05 von
    Beiträge: 9
    ID: 532.199
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      schrieb am 10.01.02 10:49:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es irgendeine offizielle Möglichkeit Bafög zu bekommen,obwohl Eltern gemäß Steuererklärung zu hohes Bruttoeinkommen haben, aber leider gleichzeitig hohe Schulden und somit hohe monatliche Belastungen( die sich aber nicht in der Steuererklärung niederschlagen) die mir einen Zuschuß zum Studium kaum ermöglichen.
      Meine Eltern haben 0 Ahnung in Sachen Steuer und ich nicht viel mehr. :-(

      Hat wer nen Tipp ?
      Danke im Voraus !
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 11:02:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      du faule sau,such dir eine arbeit!
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 11:15:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Leg dich im studium auch mal auf die faule Haut, die Zeit kommt danach nie wieder.

      Schau mal in Buchhandlungen, da gibt es sicher einen ganz einfachen simplen Bafög-Ratgeber. da steht dann alles einfach verständlich drin.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 11:16:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hatte vor einigen Jahren als ich fürs Studium Bafög beantragt hatte das selbe Problem, aber nach Beibringung einiger Unterlagen (Hypothekenverträge, Nachweis Eigenheim, monatliche Belastug (Abtragung) u.s.w.) wurde mir Bafög bewilligt. Vielleicht nochmal mit der Bafög-Stelle über diese Möglichkeit reden.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 11:18:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hab ich schon, aber ob sie am zukünftigen Studienort gleich mit Jobs auf mich warten ist fraglich. Und unter der Brücke is es mir doch irgendwie zu ungemütlich.

      Da bin ich übrigens auch ohne Deine charmante Antwort schon vor Jahren draufgekommen !

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      schrieb am 10.01.02 11:28:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke Sumatoni !

      Du machst mir echt wieder mut !
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 11:52:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      also Herrschaften !!

      Das mit der faulen Sau ist starker Tobak!
      Aber recht hat er: A R B E I T E N
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:28:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Sonnii: Wenn sich die BAföG-Leute dumm stellen, gibt es noch eine Möglichkeit: Du machst mit deinen Eltern aus, dass sie dir keinen Unterhalt zum Studium zahlen. Dem BAföG-Amt sagst du, deine Eltern zahlen den Betrag nicht, den sie nach den BAföG-Berechnungen zahlen müssten. Dann leitet das BAföG-Amt den vermeintlichen Unterhaltsanspruch auf sich über und macht diesen zivilgerichtlich geltend. Du erhälst BAföG, bis die Unterhaltspflicht der Eltern geklärt ist. Beim Zivilgericht gelten die Maßstäbe des BGB (nicht die des BAföG) für die Unterhaltspflicht, die Eltern haben dort Chancen, dass die von dir aufgeführten Belastungen anerkannt werden.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:38:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Falls dir der Umgang mit Gesetzeskommentaren nicht zu schwer fällt: Es gibt auch Kommentare zum BAföG, in denen du diese Möglichkeit, die ich dir genannt habe, nachlesen kannst(z.B. der von Ramsauer).Dort sind einschlägige Gerichtsurteile verarbeitet und die Verwaltungsvorschriften zum BaföG sind auch enthalten.


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