Besteuerung von Futres - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.01.02 14:46:34 von
neuester Beitrag 10.01.02 21:31:47 von
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Werden Gewinne/Verluste aus Geschäften mit Futures, z.B. Dax-Kontrakte, ebenso wie Optionsscheine voll besteuert, oder nach dem Halbeinkünfteverfahren?
Danke
Danke
Aus dem letzten Jahr ist dies richtig!
Dieses Jahr sieht es anders aus ( Halbeinkuenfte-Verfahren)
Dave
Dieses Jahr sieht es anders aus ( Halbeinkuenfte-Verfahren)
Dave
Dave,
stimmt leider nicht.
Für Optionen/Futures und OS gilt das HEV nicht.
Es muß eine Dividendenerzielungsabsicht vorliegen(so
zum.die Auskunft meines Steuerberaters)
Honigbär
stimmt leider nicht.
Für Optionen/Futures und OS gilt das HEV nicht.
Es muß eine Dividendenerzielungsabsicht vorliegen(so
zum.die Auskunft meines Steuerberaters)
Honigbär
Was ist dann mit Aktien, bei denen keine Dividende gezahlt wird? Deutsche Steuerrecht, unlogische Recht!
Also bei Kontrakten volle Versteuerung?!!!
Also bei Kontrakten volle Versteuerung?!!!
Das HEV für "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" gilt ab 2002 auch bei solchen deutschen Aktien, die keine Dividenden zahlen.
Allerdings gilt das HEV auch bei Dividenden und da ist es (naturgemäß) nicht anwendbar, wenn gar keine Dividenden gezahlt werden.
Allerdings gilt das HEV auch bei Dividenden und da ist es (naturgemäß) nicht anwendbar, wenn gar keine Dividenden gezahlt werden.
Für Optionen, OS, Futures e.ä. gilt das HEV definitiv nicht, nur für Anteile (z.B. Aktien) an Kapitalgesellschaften. Im Übrigen steckt hinter dem System sehr wohl eine Logik.
HI NATALY,
Welche Logik Steckt dahinter?
Welche Logik Steckt dahinter?
Es hängt damit zusammen, dass Aktien Anteile an Kapitalgesellschaften sind, die Körperschaftssteuer zahlen. Diese Besteuerung ist umgestellt worden.
Optionen, OS, Futures etc. sind keine Anteile an Gesellschaften, die Körperschaftsteuer zahlen, daher kann sich die Änderung des Besteuerungsverfahrens hier logischerweise nicht auswirken.
Optionen, OS, Futures etc. sind keine Anteile an Gesellschaften, die Körperschaftsteuer zahlen, daher kann sich die Änderung des Besteuerungsverfahrens hier logischerweise nicht auswirken.
Übrigens ergibt sich das auch aus der Anlage SO für 2001: Dort sind Angaben bezüglich des HEV nicht bei Termingeschäften zu machen, nur bei Aktien u.ä.
NATALY
Kennst dich gut aus, bist Du Steuerberater?
Kennst dich gut aus, bist Du Steuerberater?
Das Halbeinkünfteverfahren ist in § 3 Nr. 40 EStG geregelt, nachzulesen in:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/estg/index.html
Alles, was dort nicht erwähnt wird, fällt nicht unter das Halbeinkünfteverfahren.
Da Optionen, Optionsscheine, Futures u.ä. in § 3 Nr. 40 EstG nicht erwähnt werden, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich des HEV.
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/estg/index.html
Alles, was dort nicht erwähnt wird, fällt nicht unter das Halbeinkünfteverfahren.
Da Optionen, Optionsscheine, Futures u.ä. in § 3 Nr. 40 EstG nicht erwähnt werden, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich des HEV.
Die hälftige Berücksichtigung der Veräußerungskosten oder Werbungskosten im Zusammenhang mit den durch § 3 Nr. 40 steuerbegünstigten Einkünften ist übrigens in § 3c Abs. 2 EStG geregelt. Die beiden Vorschriften sind im Zusammenhang zu lesen.
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