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    Besteuerung von Futres - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.02 14:46:34 von
    neuester Beitrag 10.01.02 21:31:47 von
    Beiträge: 12
    ID: 532.363
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      Avatar
      schrieb am 10.01.02 14:46:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werden Gewinne/Verluste aus Geschäften mit Futures, z.B. Dax-Kontrakte, ebenso wie Optionsscheine voll besteuert, oder nach dem Halbeinkünfteverfahren?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 15:17:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aus dem letzten Jahr ist dies richtig!
      Dieses Jahr sieht es anders aus ( Halbeinkuenfte-Verfahren)

      Dave
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 15:28:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dave,
      stimmt leider nicht.
      Für Optionen/Futures und OS gilt das HEV nicht.
      Es muß eine Dividendenerzielungsabsicht vorliegen(so
      zum.die Auskunft meines Steuerberaters)


      Honigbär
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 15:58:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was ist dann mit Aktien, bei denen keine Dividende gezahlt wird? Deutsche Steuerrecht, unlogische Recht!

      Also bei Kontrakten volle Versteuerung?!!!
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:06:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das HEV für "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" gilt ab 2002 auch bei solchen deutschen Aktien, die keine Dividenden zahlen.
      Allerdings gilt das HEV auch bei Dividenden und da ist es (naturgemäß) nicht anwendbar, wenn gar keine Dividenden gezahlt werden.

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      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:09:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für Optionen, OS, Futures e.ä. gilt das HEV definitiv nicht, nur für Anteile (z.B. Aktien) an Kapitalgesellschaften. Im Übrigen steckt hinter dem System sehr wohl eine Logik.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:33:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      HI NATALY,
      Welche Logik Steckt dahinter?
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:41:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es hängt damit zusammen, dass Aktien Anteile an Kapitalgesellschaften sind, die Körperschaftssteuer zahlen. Diese Besteuerung ist umgestellt worden.
      Optionen, OS, Futures etc. sind keine Anteile an Gesellschaften, die Körperschaftsteuer zahlen, daher kann sich die Änderung des Besteuerungsverfahrens hier logischerweise nicht auswirken.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:48:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Übrigens ergibt sich das auch aus der Anlage SO für 2001: Dort sind Angaben bezüglich des HEV nicht bei Termingeschäften zu machen, nur bei Aktien u.ä.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 17:21:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      NATALY
      Kennst dich gut aus, bist Du Steuerberater?
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 21:01:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das Halbeinkünfteverfahren ist in § 3 Nr. 40 EStG geregelt, nachzulesen in:
      http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/estg/index.html

      Alles, was dort nicht erwähnt wird, fällt nicht unter das Halbeinkünfteverfahren.
      Da Optionen, Optionsscheine, Futures u.ä. in § 3 Nr. 40 EstG nicht erwähnt werden, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich des HEV.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 21:31:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die hälftige Berücksichtigung der Veräußerungskosten oder Werbungskosten im Zusammenhang mit den durch § 3 Nr. 40 steuerbegünstigten Einkünften ist übrigens in § 3c Abs. 2 EStG geregelt. Die beiden Vorschriften sind im Zusammenhang zu lesen.


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