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    Unterstützungskasse - Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.02 19:44:36 von
    neuester Beitrag 12.01.02 15:47:47 von
    Beiträge: 4
    ID: 533.266
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      schrieb am 11.01.02 19:44:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      zur Gehaltsumwandlung habe ich noch einige Fragen ( werden nicht die letzten sein ):

      1. Bei Recherchen im Internet zum oben genannten Thema wurde desöfteren ein Höchstbetrag von 3408.- DM genannt ( entspricht 284 .- / monatlich ). Was passiert mit Beiträgen die über dieser Grenze liegen ?

      2. Stimmt es, daß ab 2009 für alle Beträge zur betrieblichen Altersvorsorge Sozialabgaben gezahlt werden müssen ? Wenn ja, würde doch ab diesem Zeitpunkt ein wichtiger Anreiz wegfallen !

      3. Was hat es mit der Pauschalbesteuerung von 20 % auf sich ? Betrifft diese auch die Entgeltumwandlung über eine Unterstüzungskasse, oder nur gilt dieser Steuersatz nur für die Direktversicherung ?
      Es gibt hierzu im Internet kontroverse Aussagen:
      Einmal wird im Zusammenhang mit der Unterstützungskasse eine Steuerpauschale von 20 % genannt, andere wiederum sprechen davon, daß die Beiträge zwar steuerfrei sind, diese bei Auszahlung jedoch voll einkommenssteuerpflichtig werden ( was ja dann kaum sinnvoll wäre, oder ? )

      4. Stimmt es, daß für die Erteilung einer Altersversorgungszusage über eine Unterstützungskasse ein Mindestalter von 30 Jahren vorausgesetzt wird ? Dann würden in meinem Betrieb mindestens 30 % der Mitarbeiter für eine Entgeltumwandlung nicht in Frage kommen, da diese wesentlich jünger sind und vor erreichen des Mindestalters den Betrieb meist nochmal verlassen.

      5. Gibt es berechnungsrelevante Einkommensgrenzen , die diese Art der Altersvorsorge (Unterstützungskasse) für besserverdienende möglicherweise uninteressant macht ? Dann würden weitere potentielle Interessenten wegfallen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.02 19:58:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Freefly,

      hier werden viele Fakten durcheinandergewirbelt.(Firmendirektvers. mit U-kasse bzw. Pensionszusage; dies sind 3 von mehreren Durchführungswege in der BAV)
      Holt Euch doch einen Spez. für BAV ins Haus(Firma)

      Der klärt Euch dann auf.

      Gruß GB
      Avatar
      schrieb am 11.01.02 19:59:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu3) 20% nur bei Direktversicherung
      Bei U-Kasse Nachversteuerung im Alter

      zu4)Stimmt nicht.
      Wer eine Zusage bekommt und keine 30 ist hat bei der U-kasse unverfallbare Ansprüche.

      zu5) gibt es nicht

      zu2) Bei einer Arbeitnehmer finanzierten U-Kasse fallen die vorteile weg. Kann in Pensionsfonds gewandelt werden.


      MfG
      Schmidt-NBG@t-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 15:47:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Herzlichen Dank !;)


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