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    Frage an Steuerexperten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.02 16:07:17 von
    neuester Beitrag 17.02.02 10:49:54 von
    Beiträge: 7
    ID: 535.401
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      schrieb am 16.01.02 16:07:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute,

      ich habe einmal folgende knifflige Frage, hoffentlich kann sie mir jemand beantworten:

      Ich besitze einen Bausparvertrag, bei dem mir Wohnungsbauprämie gewährt wird. Jetzt habe ich gelesen, daß Zinsen aus Bausparverträgen nicht dem Zinsabschlag unterliegen, wenn diese Wohnungsbauprämie oder eine AN-Sparzulage gewährt wird. Ich würde nämlich gerne den Freistellungsauftrag, den ich für den Vertrag habe, gerne anderweitig nutzen.

      Die Antwort, die ich bislang hierauf erhalten habe, ist, daß nur die Zinsen auf die Prämie an sich ZAST-frei sind und nicht die Zinsen auf die Bausparbeiträge (Raten).

      Wäre echt super, wenn sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen kann! Vielleicht ist hier ja ein Experte von der LBS oder so... :-)

      Ich brauche allerdings eine 100%ig verläßliche Antwort, ist wirklich wichtig!

      Danke und Gruß
      Kuki2001
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 16:24:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf alle Zinsen wird keine Zinsabschlagsteuer berechnet, aber trotzdem sind die Zinsen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig, es wird nur keine Quellensteuer erhoben.
      Avatar
      schrieb am 20.01.02 11:19:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Rheiner

      Bist du dir da sicher?

      Warum wird dann Kein Zinsabschlag vorgenommen , wenn die Zinsen auf jeden Fall steuerpflichtig sind.
      Mir hat letzstes Jahr so ne BHW Vertreterin erzählt die
      Zinsen sind steuerfrei ,wenn Wohnungsbauprämie gewährt wurde.
      Naja wen ichs mir so überlege,so gans sicher war die auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.01.02 11:27:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      alle Zinsen werden mit Zinsabschlag belegt, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Bausparprämie selbst ist aber kein Zins.
      Avatar
      schrieb am 20.01.02 11:47:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 Nein wir reden von den Guthabenzinsen die nach Jahresende
      dem BSP-Vertrag gutgeschrieben werden.Wenn im Vorjahr
      Wohn.bau.pramie gewährt wurde wird eben kein Zinsabscvhlag von den
      Zinsen erhoben.Habe selbst Bausparvertrag ohne Freistellungsauftrag von dem von den Zinsen kein Z.abschlag erhoben wird.jetz geht es halt darum ob diese Zinsen trotzdem wie normale Zinsen zu versteuern sind.

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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:34:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Zusammen!

      Zinsabschlagsteuer wird nach §43 Abs.1 Nr.7 S.4cc) nicht erhoben.".....Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn es sich um Guthaben bei einer Bausparkasse auf Grund eines Bausparvertrages handelt und wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist oder...."

      Dies ändert jedoch nichts an der Steuerpflicht von Zinsen (auch Zinsen auf Bausparverträge) nach §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen)

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 10:49:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Heißt das jetzt konkret das ich meine Bausparzinsen 2001
      in der Steuererklärung anzugeben habe.


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