Frage an Steuerexperten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.01.02 16:07:17 von
neuester Beitrag 17.02.02 10:49:54 von
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ID: 535.401
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Hi Leute,
ich habe einmal folgende knifflige Frage, hoffentlich kann sie mir jemand beantworten:
Ich besitze einen Bausparvertrag, bei dem mir Wohnungsbauprämie gewährt wird. Jetzt habe ich gelesen, daß Zinsen aus Bausparverträgen nicht dem Zinsabschlag unterliegen, wenn diese Wohnungsbauprämie oder eine AN-Sparzulage gewährt wird. Ich würde nämlich gerne den Freistellungsauftrag, den ich für den Vertrag habe, gerne anderweitig nutzen.
Die Antwort, die ich bislang hierauf erhalten habe, ist, daß nur die Zinsen auf die Prämie an sich ZAST-frei sind und nicht die Zinsen auf die Bausparbeiträge (Raten).
Wäre echt super, wenn sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen kann! Vielleicht ist hier ja ein Experte von der LBS oder so... :-)
Ich brauche allerdings eine 100%ig verläßliche Antwort, ist wirklich wichtig!
Danke und Gruß
Kuki2001
ich habe einmal folgende knifflige Frage, hoffentlich kann sie mir jemand beantworten:
Ich besitze einen Bausparvertrag, bei dem mir Wohnungsbauprämie gewährt wird. Jetzt habe ich gelesen, daß Zinsen aus Bausparverträgen nicht dem Zinsabschlag unterliegen, wenn diese Wohnungsbauprämie oder eine AN-Sparzulage gewährt wird. Ich würde nämlich gerne den Freistellungsauftrag, den ich für den Vertrag habe, gerne anderweitig nutzen.
Die Antwort, die ich bislang hierauf erhalten habe, ist, daß nur die Zinsen auf die Prämie an sich ZAST-frei sind und nicht die Zinsen auf die Bausparbeiträge (Raten).
Wäre echt super, wenn sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen kann! Vielleicht ist hier ja ein Experte von der LBS oder so... :-)
Ich brauche allerdings eine 100%ig verläßliche Antwort, ist wirklich wichtig!
Danke und Gruß
Kuki2001
Auf alle Zinsen wird keine Zinsabschlagsteuer berechnet, aber trotzdem sind die Zinsen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig, es wird nur keine Quellensteuer erhoben.
@Rheiner
Bist du dir da sicher?
Warum wird dann Kein Zinsabschlag vorgenommen , wenn die Zinsen auf jeden Fall steuerpflichtig sind.
Mir hat letzstes Jahr so ne BHW Vertreterin erzählt die
Zinsen sind steuerfrei ,wenn Wohnungsbauprämie gewährt wurde.
Naja wen ichs mir so überlege,so gans sicher war die auch nicht.
Bist du dir da sicher?
Warum wird dann Kein Zinsabschlag vorgenommen , wenn die Zinsen auf jeden Fall steuerpflichtig sind.
Mir hat letzstes Jahr so ne BHW Vertreterin erzählt die
Zinsen sind steuerfrei ,wenn Wohnungsbauprämie gewährt wurde.
Naja wen ichs mir so überlege,so gans sicher war die auch nicht.
alle Zinsen werden mit Zinsabschlag belegt, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Bausparprämie selbst ist aber kein Zins.
#4 Nein wir reden von den Guthabenzinsen die nach Jahresende
dem BSP-Vertrag gutgeschrieben werden.Wenn im Vorjahr
Wohn.bau.pramie gewährt wurde wird eben kein Zinsabscvhlag von den
Zinsen erhoben.Habe selbst Bausparvertrag ohne Freistellungsauftrag von dem von den Zinsen kein Z.abschlag erhoben wird.jetz geht es halt darum ob diese Zinsen trotzdem wie normale Zinsen zu versteuern sind.
dem BSP-Vertrag gutgeschrieben werden.Wenn im Vorjahr
Wohn.bau.pramie gewährt wurde wird eben kein Zinsabscvhlag von den
Zinsen erhoben.Habe selbst Bausparvertrag ohne Freistellungsauftrag von dem von den Zinsen kein Z.abschlag erhoben wird.jetz geht es halt darum ob diese Zinsen trotzdem wie normale Zinsen zu versteuern sind.
Hallo Zusammen!
Zinsabschlagsteuer wird nach §43 Abs.1 Nr.7 S.4cc) nicht erhoben.".....Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn es sich um Guthaben bei einer Bausparkasse auf Grund eines Bausparvertrages handelt und wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist oder...."
Dies ändert jedoch nichts an der Steuerpflicht von Zinsen (auch Zinsen auf Bausparverträge) nach §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Gruß
Zinsabschlagsteuer wird nach §43 Abs.1 Nr.7 S.4cc) nicht erhoben.".....Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn es sich um Guthaben bei einer Bausparkasse auf Grund eines Bausparvertrages handelt und wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist oder...."
Dies ändert jedoch nichts an der Steuerpflicht von Zinsen (auch Zinsen auf Bausparverträge) nach §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Gruß
Heißt das jetzt konkret das ich meine Bausparzinsen 2001
in der Steuererklärung anzugeben habe.
in der Steuererklärung anzugeben habe.
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