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    eröffnet am 21.01.02 19:54:29 von
    neuester Beitrag 22.01.02 14:16:58 von
    Beiträge: 7
    ID: 537.860
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      schrieb am 21.01.02 19:54:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn die mitteilung offiziell kommt gehts ab nach norden
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 20:16:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      welche mitteilung, dass der Insolvenzantrag zurückgezogen wurde?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 20:34:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ad-hoc Mitteilung : Wünsche Aktiengesellschaft - WKN 779810

      21.01.2002


      Hamburg. Der Vorstand der Wünsche Aktiengesellschaft, Hamburg ("WAG"), hat heute den am 21. Dezember 2001 beim Amtsgericht Hamburg - Insolvenzgericht - gestellten Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen. Diesem Antrag hat das Insolvenzgericht entsprochen. Gleichzeitig damit sind die Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Vorstands der WAG aufgehoben worden.

      Der Vorstand der WAG sah sich zur Rücknahme des Insolvenzantrags in der Lage, nachdem die in den letzten Wochen intensiv geführten Verhandlungen zum Sanierungskonzept der WAG in der Nacht von Sonntag auf Montag erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

      Die Umsetzung des Sanierungskonzepts, dessen Inhalt nachstehend erläutert wird, setzt die Zustimmung der Hauptversammlung der WAG mit qualifizierter, nämlich 75 %iger Mehrheit des Grundkapitals voraus. Daher soll zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der WAG geladen werden, sobald die hierzu erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Hierzu gehört vornehmlich eine abschließende Bewertung der WAG und damit die ihrer Beteiligungsunternehmen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, die bereits veranlaßt worden ist. Der Vorstand geht davon aus, dass die außerordentliche Hauptversammlung Ende März 2002 stattfinden kann.

      Das Sanierungskonzept hat folgenden Inhalt:

      Zunächst sind verschiedene Kapitalmaßnahmen geplant. Aufgrund der eingetretenen Verluste und der erforderlich gewordenen Wertminderungen bei Beteiligungsansätzen bedarf es einer Kapitalherabsetzung, die im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG erfolgen soll, nämlich zum Ausgleich der Wertminderungen und zur Deckung der Verluste. Die hierzu vom Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrats unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Vorsicht erstellte Planbilanz zeigt, dass eine Kapitalherabsetzung auf Null nicht ausreichen würde, um die Verluste und Wertminderungen vollständig auszugleichen. Die am Sanierungskonzept beteiligten Parteien, die sogleich erläutert werden, haben sich ungeachtet dessen entschlossen, der Hauptversammlung der WAG eine derart totale Kapitalherabsetzung nicht vorzuschlagen. Vielmehr sieht das Konzept vor, dass die gegenwärtig beteiligten Altaktionäre auch noch nach der Kapitalherabsetzung samt der anschließenden Kapitalerhöhung an der WAG beteiligt bleiben können.

      Das Grundkapital der WAG ist gegenwärtig noch notiert in DM und beträgt 220.944.215,00 DM. Es ist eingeteilt in Stück 44.188.843 Stückaktien. Anläßlich der Kapitalmaßnahmen ist es umzustellen auf Euro, so daß es vor Kapitalherabsetzung zunächst beträgt € 112.966.983,30; davon entfällt auf jede einzelne Stückaktie nach dem gegenwärtigen Stand ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von rund € 2,56. Im ersten Schritt soll das Grundkapital der WAG dadurch herabgesetzt werden, dass der auf jede einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals auf den gesetzlichen Mindestwert herabgesetzt wird, nämlich auf € 1,00, womit das Grundkapital nach diesem ersten Zwischenschritt herabgesetzt würde auf € 44.188.843,00. Sodann soll es im Wege der Zusammenlegung weiter herabgesetzt werden, nämlich im Verhältnis 33:1, mithin auf € 1.339.056,00.

      Dieses Schnittverhältnis ist der gegenwärtige Plan, es basiert auf der unter Einbeziehung der herangezogenen Berater erstellten Planbilanz des Vorstands der WAG. Wesentliche Bedeutung haben darin die auf die Beteiligungsansätze vorgenommenen Abschreibungen. Betroffen sind die Beteiligungsunternehmen JOOP! GmbH, ferner Miles Handelsgesellschaft International GmbH und Jansen Textil GmbH, bei denen es sich jeweils um 100 %ige Tochtergesellschaften der WAG handelt, wie ferner die Cinque Modevertriebsgesellschaft mbH, an der die WAG zu 62 % beteiligt ist. Auf sämtliche dieser Beteiligungen sind Wertabschreibungen vorgenommen worden. Zur Vorbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Verifizierung der angesetzten Werte hat die WAG eine nicht nur von der WAG, sondern auch von allen Sanierungsbeteiligten unabhängige renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den angesetzten Wert der Beteiligungen zu überprüfen. Sollte der Wirtschaftsprüfer zu wesentlichen Abweichungen bei den Beteiligungswertansätzen kommen, wäre der Kapitalschnitt vor Ladung zur außerordentlichen Hauptversammlung anzupassen, der Vorstand erwartet dies allerdings nicht.

      Sodann soll das Kapital in verschiedener Form erhöht werden. Zunächst ist eine Barkapitalerhöhung um € 25.032.849,00 vorgesehen. Diese Barkapitalerhöhung soll unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt werden. Zum Bezug soll einerseits zugelassen werden die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, Hamburg ("MPC Holding"), die wesentlicher Sanierungsbeteiligter ist. Sie wird zum Bezug eines Teilbetrags hiervon in Höhe von nominell € 15.338.756,00 zugelassen. Der verbleibende nominelle Differenzbetrag zu diesem Teil der Barkapitalerhöhung in Höhe von € 9.694.093,00 wird gezeichnet werden von einer Investorengruppe, zu der unter anderem auch bereits beteiligte Aktionäre der WAG zählen und die schon in der Vergangenheit die WAG durch Gewährung umfangreicher Darlehen unterstützt haben. Diese Investorengruppe wird im Zuge der Sanierung auf ihre der WAG gewährten Darlehen unter der Voraussetzung verzichten, dass die Hauptversammlung dem Sanierungsplan zustimmt und die im Zuge dessen vorgesehenen Kapitalmaßnahmen im Handelsregister eingetragen werden.

      Da, wie dargestellt, die Kapitalherabsetzung nicht genügt, um die Verluste und Wertminderungen vollständig auszugleichen, ist geplant, diese Barkapitalerhöhung zu einem Kurs von 125 % durchzuführen. Dies ist ein wesentliches Entgegenkommen zugunsten der gegenwärtig beteiligten Altaktionäre. Das 25 %ige Agio soll anläßlich dessen in die Kapitalrücklage eingestellt und dort mit den Verlusten verrechnet werden. Tatsächlich werden hierdurch der WAG also insgesamt Mittel zufließen von € 31.291.065,00.

      Der vorgenannte Ausgabekurs von 125 % ist auch für die folgenden unmittelbar durchzuführenden Kapitalerhöhungen maßgeblich:

      Ferner soll bei der WAG gleichzeitig eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt werden, nämlich in Höhe von nominell € 9.816.804,00. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Agios fließt der WAG damit nach dem gegenwärtigen Planungsstand ein Wert in Höhe von € 12.271.005,00 zu. Allein bezugsberechtigt soll die MPC Holding sein, die sich verpflichtet hat, anläßlich dessen ihre 100 %ige Beteiligung an der Siemssen & Co. GmbH, Hamburg, einzubringen. Die vorgenannten Werte basieren auf den gegenwärtigen Planansätzen, sie sollen ebenfalls vor Ladung zur außerordentlichen Hauptversammlung von dem beauftragten neutralen Wirtschaftsprüfer verifiziert werden. Sollte er zu wesentlichen Abweichungen kommen, wäre das Ausmaß dieser Sachkapitalerhöhung entsprechend anzupassen.

      Nach Durchführung dieser Kapitalmaßnahmen wären diejenigen der Altaktionäre der WAG, die im Rahmen der vorgenannten Kapitalmaßnahmen wegen des damit verknüpften Ausschlusses des Bezugsrechts nicht berechtigt wären, daran teilzunehmen, im Ergebnis mit weniger als 5 % an der WAG beteiligt. Nach Überzeugung aller am Sanierungskonzept Beteiligten, mithin auch der die WAG begleitenden und in das Sanierungskonzept eingebundenen Banken und schließlich ihres Aufsichtsrats kann es im Interesse dieser Gruppe der Altaktionäre der WAG liegen, die Möglichkeit zu erhalten, ihre Beteiligungen auf insgesamt über 5 % zu erhöhen, um davor geschützt zu sein, aufgrund der neuen Regelungen zum Wertpapierübernahmegesetz gegen den eigenen Willen von einem zukünftigen Großaktionär aus der WAG herausgedrängt zu werden. Sie sollen also in der Lage sein, vor einem Squeeze-out gemäß § 327 a AktG geschützt zu sein. Infolgedessen sieht das Konzept ferner vor, dass eine ergänzende Barkapitalerhöhung in der schließlich rechnerisch erforderlichen Höhe durchgeführt wird, in deren Rahmen nur diese Gruppe von Altaktionären bezugsberechtigt sein wird. Auch diese Kapitalerhöhung soll zu einem Ausgabekurs von 125 % erfolgen, um alle Aktionäre gleich zu behandeln.

      Schließlich soll bei der WAG ein genehmigtes Kapital geschaffen werden, und zwar in maximal zulässiger Höhe und auf die höchstzulässige Dauer von fünf Jahren. Nach dem Planungsstand wird dieses genehmigte Kapital € 18.503.389,00 betragen. Dieses genehmigte Kapital soll zwei Zwecken dienen:

      Zum einen ist vorgesehen, dass die MPC Holding bzw. ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein weiteres Unternehmen in die WAG im Wege der Sachkapitalerhöhung einbringt. Es handelt sich hierbei um die Euro Allianz Pharma GmbH, Kamen, die gegenwärtig eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Pharma Impuls GmbH, Kamen, ist, an der die MPC Holding gegenwärtig zu 50 % beteiligt ist.

      Im übrigen soll das genehmigte Kapital die WAG in die Lage versetzen, Wandel-Genußscheine zu bedienen, die zwei die WAG finanzierenden Banken aus folgendem Grund eingeräumt werden soll:

      Die Hamburgische Landesbank - Girozentrale -, Hamburg, und die BHF-Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, haben sich bereit erklärt, auf der WAG gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 25,4 Mio. DM unter der Bedingung zu verzichten, dass das Sanierungskonzept von der Hauptversammlung akzeptiert und die Kapitalmaßnahmen im Handelsregister eingetragen werden; die übrigen Bedingungen, die hierzu gestellt worden sind, sind nach den bereits vorliegenden ergänzenden Absprachen mit dritten Parteien erfüllbar. Im Gegenzug sollen beide Banken Besserungsscheine in Form von Wandel-Genußscheinen oder ähnlichen Instrumenten, die noch rechtlich festzulegen sein werden, erhalten, um diese primär in Aktien der WAG zu wandeln. Sekundär verbriefen die Besserungsscheine zugunsten beider Banken das Recht, eine Rückzahlung der Verzichtsbeträge zuzüglich Zinsen für den Fall zu verlangen, dass zukünftig der Konzernabschluß der WAG einen Jahresüberschuss abzüglich Ergebnisanteile konzernfremder Dritter in Höhe von € 15.338.760,00 (30 Mio. DM) ausweist. Tritt dieser Fall ein, sind für das betroffene Geschäftsjahr und in den folgenden fünf Geschäftsjahren jeweils 20 % des tatsächlich erzielten Jahresüberschusses zur Reduzierung der Summe der Verzichtsbeträge der Banken zu verwenden.

      Einen korrespondierenden Besserungsschein soll diejenige Investorengruppe erhalten, die, wie oben dargestellt, im Zuge dessen auf der WAG gewährte Darlehen verzichtet, allerdings mit der Maßgabe, dass sich bei ihnen der Besserungsschein nicht auf die vollständigen Verzichtsbeträge bezieht, sondern nur auf 50 % dessen.

      Das Sanierungskonzept bindet zahlreiche weitere Gläubiger der WAG ein, die im Vorfeld entweder auf Forderungen vollständig verzichtet oder aber - insbesondere in den Fällen, in denen teilweise valutierende Sicherheiten bestanden - Vergleiche mit der WAG abgeschlossen haben, die im Ergebnis dazu geführt haben, dass die WAG erheblich von Verbindlichkeiten entlastet werden wird. Diese Verzichtserklärungen und Vergleiche stehen allerdings ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieses Sanierungskonzept von der Hauptversammlung der WAG gebilligt und die Kapitalmaßnahmen im Handelsregister eingetragen werden.

      Durch diese Maßnahmen wird die MPC Holding zukünftig wesentlicher Aktionär der WAG sein. Die Integration der von ihr einzubringenden Unternehmen und die damit geplante Fokussierung der geschäftlichen Aktivitäten der WAG auf ein wirtschaftlich tragfähiges Dienstleistungskonzept für den Handel (vgl. hierzu die Pressenotiz der MPC Holding vom 16.01.2001) führt zu der Notwendigkeit, dass die WAG sich im Zuge dessen von nicht mehr in das Beteiligungsportfolio passende Aktivitäten trennt. Hierzu zählt insbesondere die 100 %ige Beteiligung an der JOOP! GmbH. Dieses Unternehmen soll also verkauft werden. Die Sanierungsbeteiligten wollen sich im Interesse der WAG und ihrer Aktionäre hierbei allerdings nicht unter zeitlichen Druck setzen lassen, umgekehrt ist es allerdings erforderlich, bereits zum Beginn der Sanierung die WAG von denjenigen Kreditverbindlichkeiten zu befreien, die zur Akquisition der JOOP! GmbH in erheblichem Umfang aufgenommen wurden (JOOP!-Akquisitionskredit), nämlich von der BHF-Bank als Konsortialführerin eines von ihr und der Hamburgische Landesbank - Girozentrale - gewährten Konsortialkredits. Hierzu ist folgendes geplant:

      Mit Zustimmung der Hauptversammlung soll die JOOP!-Beteiligung gegen schuldbefreiende Übernahme JOOP!-Akquisitionsfinanzierung eingebracht werden in eine von der WAG und der BHF-Bank als Konsortialführerin (und damit wirtschaftlich zugleich auch im Interesse ihres Konsortialpartners Hamburgische Landesbank - Girozentrale -) hierzu neu zu gründende Holding-GmbH, an der die WAG und die BHF-Bank zu je 50 % beteiligt sein werden. Das Stammkapital dieser Holding soll € 25.000,00 betragen. Zusätzlich soll die WAG verpflichtet sein, in die Kapitalrücklage dieser neuen Holding einen Betrag in Höhe von € 2.556.460,00 ( 5,0 Mio. DM) einzuzahlen, nämlich aus denjenigen Mitteln, die ihr im Zuge der Barkapitalerhöhung zufließen werden. Dieser Betrag soll unmittelbar Verwendung finden zur Reduzierung des seitens der BHF-Bank gewährten JOOP!-Akquisitionskredits. Die WAG hat bestimmte Risiken, von denen die Sanierungsbeteiligten gegenwärtig noch nicht vorhersagen können, ob sie eintreten werden. Wenn und soweit sie nicht eintreten, soll die WAG in diesem Zusammenhang zusätzlich verpflichtet sein, den hierdurch ersparten Aufwand bis zur Höhe von € 2.556.460,00 ( 5 Mio. DM) in gleicher Weise zu verwenden, also in die Kapitalrücklage dieser neuen Holding einzuzahlen, um hieraus den JOOP!-Akquisitionskredit der BHF-Bank zu tilgen.

      Sobald die JOOP! GmbH von dieser neuen Holding veräußert sein wird, soll diese Holding liquidiert werden. Nach Bedienung des dann noch offenen Rests des JOOP!-Akquisitionskredits und aller sonstigen im Zusammenhang hiermit stehenden Kosten und Abgaben soll der verbleibende Liquidationsüberschuß hälftig zwischen der BHF-Bank und der WAG geteilt werden. Der hieraus etwa der WAG zufließende Liquidationsanteil soll unmittelbare Verwendung finden zur Tilgung der durch oben genannte Verzichte der Hamburgische Landesbank - Girozentrale - und der BHF-Bank insgesamt um 25,4 Mio. DM reduzierten Kredite.

      Wenn in diesem Zusammenhang die BHF-Bank als Konsortialführerin vorrangig eingebunden wird, so haben die Sanierungsbeteiligten berücksichtigt, daß die gesamte JOOP!-Beteiligung im Rahmen des JOOP!-Akquisitionskredits verpfändet worden ist an die BHF-Bank.

      Durch diese Maßnahmen wird die Überschuldung der WAG beseitigt werden können. Die WAG hatte allerdings nicht nur wegen Überschuldung, sondern auch wegen Illiquidität Insolvenzantrag gestellt. Zur Rücknahme des Insolvenzantrags war daher die Sicherstellung der Liquidität bis zur Ende März 2002 anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung der WAG und der anschließenden Umsetzung der dort zu fassenden Beschlüsse zu den Kapitalmaßnahmen erforderlich. Die MPC Holding einerseits sowie andererseits diejenigen Aktionäre der WAG, die, wie oben erwähnt, die Sanierung durch Darlehensverzichte fördern, haben sich hierzu bereit erklärt, der WAG die nach dem gegenwärtigen Liquiditätsplanungsstand etwa zusätzlich erforderlichen, nämlich durch den eigenen Liquiditätsbestand womöglich nicht gedeckten Mittel von ca. € 500.000,00 zur Verfügung zu stellen.

      Der Vorstand hofft, die vorbereitenden Arbeiten zur außerordentlichen Hauptversammlung baldmöglichst abschließen zu können, um noch vor Ablauf März 2002 die außerordentliche Hauptversammlung durchführen zu können. Er ist gemeinsam mit allen Sanierungsbeteiligten einschließlich derjenigen Gläubiger, die durch Verzichte und Vergleiche erhebliche Sanierungsbeiträge geleistet haben, der Überzeugung, da hiermit im Bereich des Machbaren ein Sanierungskonzept vorbereitet worden ist, das die erforderliche qualifizierte Zustimmung der Hauptversammlung finden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte also mangels Mitwirkungsbereitschaft der Aktionärs-schaft dieser Sanierungsplan scheitern, wäre der Vorstand gezwungen, unmittelbar erneut Insolvenzantrag zu stellen, der unverzüglich zur Eröffnung des Verfahrens führen würde. Das Schicksal der WAG wäre in diesem Falle endgültig.

      Wünsche Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
      Wünsche AG


      Gerhard Janetzky
      Sprecher des Vorstands


      Telefon: 040-41 91 78 20
      Telefax: 040-41 91 78 23
      E-Mail: g.janetzky@wuensche.de
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 21:22:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      da bleib ich dran das kann noch was werden
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 23:18:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich würde die Finger davon lassen und sogar so schnell wie möglich raus aus dieser Aktie.
      Nach der Ad - Hoc - Mitteilung sehe ich keinen Grund, warum diese Aktie für einen Privatanleger interessant sein sollte.
      Dann doch lieber Gerry Weber, Hucke oder Hirsch kaufen, wenn man denn unbedingt in der Textilbranche bleiben will.
      Nach meiner groben Berechnung werden aus 330 Altaktien (Wert = 99 Euro) ca. 10 neue Aktien mit dem Norminalwert von je 1 Euro.
      Hinzu kommen noch 3,7 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung für die Altaktionäre zu je 1,25 Euro(damit die 5% erhalten bleiben).
      Also hat man am Ende ca. 14 neue Aktien und hat dafür 103,63 Euro bezahlt. Dies ergibt also ein Wert von ca 7,56 Euro je Aktie. (=Umsatzbewertung >1 mit Joop)
      Wenn ich mir die Aktienanzahl anschaue, die Menge an Aktien, die die Altaktionäre und die MPC für jeweils 1,25 Euro bekommen haben und die Besserungsscheine, die vergeben werden, sowie weitere Verwässerungseffekte die durch die Einbindung der Euro Allianz Pharma GmbH enstehen, kann ich mir schwerlich vorstellen diesen Kurs in näherer Zeit jemals zu erreichen.
      Abgesehen davon ist der HAKA - Bereich mit Miles und Cinque alles andere als hochprofitabel, vorallem in diesen Zeiten.
      Bei dieser Betrachtung sind die Unternehmenswerte, die die MPC mit einbringt nicht berücksichtigt worden, da mir zur Zeit keine Daten über die profitabilität dieser Teile vorliegen.
      Sollte ich hier etwas gravierended übersehen haben, so wäre ich um eine Richtigstellung dankbar.
      Fundamental_a

      P.S. Ich selber besitze keine Wünsche Aktien.

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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 09:53:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Überschrift müßte lauten: Jetzt Wünsche verkaufen!

      Wesentliches Merkmal des Sanierungsplanes ist, dass die "kleinen" Altaktionäre einen weiteren erheblichen Wertverlust erwarten können. Geplant ist ein Kapitalschnitt von 33:1. D.h. aus 33 alten Aktien wird 1 neue Aktie. Für diese "neue" Aktie müßte man nach aktuellen Kursen 33 x 0,30 € zahlen, also 9,90 €.
      Das Problem kommt aber bei der anschließenden Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. Hier muss MPC nämlich nur 125% des Nennwertes für eine neue Aktie zahlen, also 1,25€.
      Unterstellt, dass MPC und die anderen zum Bezug berechtigten Neuaktionäre einen angemessenen Preis zahlen (hiervon gehe ich aus, da viele unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen waren), bedeutet das für die jetzt gehandelten Aktien einen Wert von 1,25€ durch 33, also ca. 0,04 € oder. Dies dürfte auch das mittelfristige Kursziel sein.

      Bitte nehmt mir das Posting nicht übel. Ich habe in den vergangenen Wochen selbst mit Wünsche gezockt, bin allerdings rechtzeitig ausgestiegen. Jetzt ist es Zeit, Realitäten anzuerkennen.

      mfg Auditor2000
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 14:16:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      @GENIOS HACKFRESSE


      ... na Hack, bist Du immer noch der Meinung, daß Janetzky nicht über den Tisch gezogen wurde??? Du Schlaumichel.




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