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    Skandal beim NPD-Verbotsprozeß - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.02 21:09:41 von
    neuester Beitrag 26.01.02 12:40:37 von
    Beiträge: 9
    ID: 538.562
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      schrieb am 22.01.02 21:09:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dienstag 22. Januar 2002, 19:53 Uhr
      NPD-Verbotsprozess droht zu platzen

      Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die mündliche Verhandlung im NPD- Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht ist vorerst geplatzt. Weil einer der vorgeladenen NPD-Vertreter Verbindungsmann (V-Mann) des Verfassungsschutzes war, hob das Karlsruher Gericht nach Mitteilung vom Dienstag die fünf für Anfang Februar geplanten Prozesstermine auf.

      Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bedauerte die Entscheidung. Der Kontakt des Mannes sei «vor vielen Jahren» beendet worden. Union, Grüne und PDS forderten Aufklärung von Schily.

      Hintergrund der Entscheidung ist offenbar, dass die bisher der rechtsextremen NPD zugerechneten Äußerungen des V-Mannes nun in einem neuen Licht erscheinen und nicht mehr in vollem Umfang gegen die Partei verwendet werden können. Äußerungen dieser Person seien in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden, teilte das Verfassungsgericht mit.



      Wer weiß wer noch alles V-Mann vom Verfassungsschutz ist. Bin Laden soll ja auch gute Kontakte zur CIA gehabt haben.
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      schrieb am 22.01.02 21:23:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...sind die so blöd oder isses absicht???
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      schrieb am 22.01.02 21:25:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      @tucson:

      Warum blöd? Ist doch beruhigend zu wissen, dass der Verfassungsschutz die NPD so gut im Griff hat. Meine ich jetzt gar nicht ironisch.
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      schrieb am 22.01.02 21:29:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...hast recht. kann man auch so sehen...
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 21:31:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Paßt `mal auf, am Ende ist die ganze rechtsradikale Ideologie nur ein Planspiel der Geheimdienste.
      Das meine ich jetzt gar nicht ironisch.

      B.

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      schrieb am 22.01.02 21:34:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau. Alle Skinheads sind in Wirklichkeit Beamte der Besoldungsstufe A 13.
      Aber dann wäre das Problem des Rechtsextremismus ja unlösbar, denn Beamte sind unkündbar. :laugh:

      Eigentlich zu traurig, um darüber Witze zu machen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:58:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das ist unglaublich: Der Staat führt die Äuerungen seines eigenen Mitarbeiters als Grund für den Verbotsantag gegen die NPD an ...


      Verfassungsgericht

      NPD-Verbotsprozess vorerst geplatzt

      22. Jan. 2002 Die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren ist ausgesetzt worden, weil einer der vorgeladenen NPD-Vertreter offenbar Verbindungsmann (V-Mann) des Verfassungsschutzes ist. Über den Namen wurde noch spekuliert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit, dass die fünf für Anfang Februar geplanten Termine aufgehoben werden.

      Zur Begründung hieß es, ein Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums habe den Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch, telefonisch darüber unterrichtet, dass eine der geladenen Anhörungspersonen „eine Aussagegenehmigung eines Landesamtes für Verfassungsschutz vorlegen werde“.

      Äußerungen als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD

      Es handle sich „um ein langjähriges Mitglied des Bundesvorstandes und des Vorstandes eines Landesverbandes“ der NPD. Äußerungen dieser Person seien von den Antragstellern - Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - „mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit“ der NPD angeführt worden. Um wen es sich handelt, wollte das Gericht nicht mitteilen.

      Nach Angaben des Berliner „Tagesspiegel“ war NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna für den Verfassungsschutz tätig. Kemna werde vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen als „Vertrauensperson“ geführt. Dies habe die Zeitung "aus Sicherheitskreisen" erfahren, hieß es. Kemna ist Mitglied des NPD-Bundesvorstands und des Landesvorstands in Nordrhein-Westfalen.

      Die Verhandlung zu den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollte ursprünglich am 5. Februar beginnen. Weitere Termine waren der 6., 7., 19. und 20. Februar. Den Beschluss, die Termine aufzuheben, fasste der Zweite Senat einstimmig (Az. 2 BvB 1/01 u. a.)

      Insgesamt sind 14 Rechtsextreme als „Auskunftspersonen“ zur mündlichen Verhandlung geladen, darunter neben Kemna der stellvertretende NPD-Vorsitzende Holger Apfel, das ehemalige Mitglied der inzwischen verbotenen Nationalistischen Front, Jens Pühse, der Chef der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), Sascha Roßmüller, der ehemalige JN-Funktionär Jürgen Distler, der Landesvorsitzende von Thüringen und Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt sowie die Funktionärin Doris Zutt.

      Mündliche Verhandlung noch möglich?

      Das Gericht deutete an, dass nun möglicherweise erneut geprüft werden muss, ob es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann. Die Mitteilung des Innenministeriums werfe „prozessuale und materielle Rechtsfragen auch hinsichtlich des Beschlusses vom 1. Oktober 2001“ auf.

      Damals hatte der Zweite Senat in Karlsruhe die Zulassung der mündlichen Verhandlung beschlossen und entschieden, dass die NPD-Verbots-Anträge weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet seien. Diese Rechtsfragen könnten bis zum geplanten Verhandlungstermin im Februar nicht geklärt werden, hieß es nun. Wann die Verhandlung stattfinden kann, blieb am Dienstag offen.

      Quelle: http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=upt…

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.germany-pool.com
      Avatar
      schrieb am 25.01.02 23:07:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zweiter V-Mann in NPD-Verbotsverfahren

      Bundesinnenminister Otto Schily gerät durch den V-Mann-Skandal im NPD-Verbotsverfahren immer mehr in Bedrängnis. Eine Untersuchung der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste (PKK) ergab, dass im Beweismaterial zum NPD-Verbotsverfahren ein weiterer NPD-Funktionär als Quelle aufgeführt wird, der zugleich auch für den Verfassungsschutz gearbeitet hat.

      Bei dem Mann handele es sich um einen Informanten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln, hieß es nach der Sitzung der Kontrollkommission. Er sei aber nicht als Zeuge beim NPD-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgesehen. Das Gericht hatte nach der Enttarnung des ersten V- Mannes am Dienstag alle für Februar geplanten Verhandlungstermine aufgehoben.

      Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID510622,…
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      schrieb am 26.01.02 12:40:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was bei dem Prozeß abgeht ist ja unglaublich.

      Das steht heute bei web.de:
      "...
      Nach Angaben der «Frankfurter Rundschau» (Samstag) hat der CDU- Innenexperte Wolfgang Bosbach Kenntnis von vier NPD-Funktionären aus Nordrhein-Westfalen, die für den Verfassungsschutz gearbeitet haben sollen und im Verbotsverfahren eine Rolle spielen. Neben Frenz habe er den NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna und die ehemals führenden Funktionäre der NPD-Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten, Thorsten Crämer und Nico Wedding, genannt. Ein Überfall Crämers und Weddings auf eine KZ-Gedenkstätte werde in den Verbotsanträgen als Beleg für die Gewalttätigkeit der NPD aufgeführt.
      ..."

      Vorgestern kam eine Reportage über einen Aussteiger aus der rechten Szene, der an dem Überfall beteiligt war und aufgrund seiner Aussage und Kooperation mit den Ermittlern diesen Hr. Crämer der Rädelsführerschaft überführte!!! Dieser Überfall war lt. der Reportage eine entscheidende Grundlage für das Verbotsverfahren gegen die NPD in NRW, da hier erstmals die Verbindung zwischen NPD und Gewaltausübung nachgewiesen wurde.

      Und die ganze Aktion wurde von einem angeblichen V-Mann (Crämer) organisiert und geleitet. Unfaßbar. :mad:


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