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    Betriebsverlust : ja oder nein - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.01.02 14:51:59 von
    neuester Beitrag 25.01.02 16:01:22 von
    Beiträge: 2
    ID: 540.566
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      Avatar
      schrieb am 25.01.02 14:51:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe derzeit mit meinem Finanzamt ein Problem, dass mich bei negativem Ausgang in der Ruin treiben könnte. Ich schildere nachfolgend wie es dazu kam, vielleicht kann mir jemand helfen :
      Ich betreibe eine Unternehmensberatung. 1998 habe bin ich bei einem Unternehmen eine stille Beteiligung eingegangen mit der Massgabe auch dort beratend tätig sein zu können.
      Nach Ablauf der Beteiligung verweigerte die Bank trotz schriftlicher Zusage die Rückzahlungen des Geldes. Es kam zu einem Prozess, der durch einen Fehler verloren ging. Nun verlangt das Finanzamt den Nachweis, dass die damalige Beteiligung dem Betrieb zugeordnet war. Andernfalls müssen der Verlust und die Rechtskosten privat gezahlt werden.
      Leider bestanden zu dieser Zeit 2 Bankkonten, die privat und geschäftlich genutzt wurden, so dass der Geldausgang damals nicht klar dem Geschäftskonto zugeordnet werden konnte.
      Ich würde mich über Ratschläge freuen.
      mfg
      Toskana5
      Avatar
      schrieb am 25.01.02 16:01:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zunächst: Kannst Du Dir keinen Steuerberater leisten?

      Den Zusammenhang zwischen der Bank und der stillen Beteiligung habe ich nicht verstanden. Warum verweigert eine Bank die Rückzahlung von Mitteln, die Du in ein Unternehmen als stiller Gesellschafter eingebracht hast? Oder hast Du Dich an der Bank als Stiller beteiligt? Bitte noch mehr Infos dazu.

      Gibt es (schriftliche) Vereinbarungen, die den Zusammenhang zwischen Deiner Beratungstätigkeit und der st.Bet. belegen? Oder kannst Du wenigstens nachweisen, wieviel Einnahmen Du aus der Beratung bei diesem Unternehmen erzielt hast?


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