checkAd

    +++Neue Sturzfahrt für Post-Aktionäre+++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.02 12:29:06 von
    neuester Beitrag 01.02.02 08:46:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 541.104
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 544
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0005552004 · WKN: 555200 · Symbol: DHL
    38,51
     
    EUR
    +0,03 %
    +0,01 EUR
    Letzter Kurs 08:06:34 Tradegate

    Werte aus der Branche Verkehr

    WertpapierKursPerf. %
    35,45-11,38
    1,2600-11,89
    0,9100-12,50
    0,6000-15,25
    8,2702-49,26

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 12:29:06
      Beitrag Nr. 1 ()

      26.01.2002 18:03 Uhr: Meinung von Frank Lansky



      +++Neue Sturzfahrt für Post-Aktionäre+++


      Auf und ab bei der Deutschen Post: Wie die "Berliner Zeitung" am Samstag berichtet, ist die Umsatzsteuer-Nachzahlung für den Briefzusteller noch nicht vom Tisch. Für die Jahre nach 1998 drohe eine Rechnung über eine Milliarde Euro. Das Blatt beruft sich auf Regierungskreise. Das Ganze werde hier als "ein heikles Thema" gesehen. Für die Post-Aktie heißt das nichts Gutes: Schon nach den ersten Spekulationen in der vergangenen Woche war die Aktie kräftig gefallen. Die Achterbahnfahrt geht weiter, Tendenz: abwärts.


      Das Thema dürfte noch eine Weile brodeln, denn die Debatte um die Post ist Munition für die Union im beginnenden Bundestagswahlkampf. CSU-Kandidat Edmund Stoiber (CSU) könnte die Post als Beispiel in seiner Argumentation benutzen, die Bundesregierung benachteilige den Mittelstand zugunsten der Großkonzerne.

      Der Knackpunkt: Das Bundesfinanzministerium begründetet die Steuerbefreiung für die Post mit der Zulieferung auch in strukturschwachen Gebieten. Kein Wettbewerber sei dazu bereit, daher übernehme die Post für den Bund wichtige Dienste. Mit dem fehlenden Wettbewerb müsse auch keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

      Doch regt sich laut "Berliner Zeitung" Widerstand gegen diese Argumentation: Der Rechnungshof kritisiere, dass die Post das Steuerprivileg auch für die flächendeckende Beförderung von Briefen und Paketen erhalte. Hier konkurriere sie auch mit Wettbewerbern, der Vorteil müsse daher fallen.

      Belastender Nebeneffekt der Angelegenheit: Der Deutschen Post drohen Klagen, weil die Angaben beim Börsengang möglicherweise fehlerhaft oder unvollständig waren. Unter diesem Aspekt prüfen Aktionärsschützer den Börsenprospekt des Konzerns.


      Fazit: Für die Aktie der Deutschen Post verheißt die neue Entwicklung nichts Gutes.] Nicht nur würde eine Nachzahlung ein Loch in die Bilanz reißen. Vielmehr drohen auch Klagen, da sich Anleger wegen unvollständiger Informationen beim Börsengang in die Irre geführt sehen könnten. Und in Zeiten fallender Kurse könnte manch Anleger die Chance sehen, sein Geld so zurück zu erhalten.


      © 2002 sharper.de
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 13:09:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Wolle4
      Die Jahre nach 1998 bis jetzt stehen nicht zur Debatte, die teilweise Steuerbefreiung kann nicht rückwirkend aufgehoben werden. Klagen von Aktionärsverbände können erst erfolgen wenn die Steuerbefreiung gekippt wird, bzw. wenn sie Gekippt wird, bevor das Briefmonopol fällt, denn dieses ist in dem Emissionsprospekt aufgeführt.
      Irgendwie verstehe ich die ganze Debatte nicht, haben die Schreiberlinge nichts besseres zu tun, als die Anleger zu verunsichern, oder sind wir jetzt schon im Sommerloch?
      Etwas Positives hat das ganze dabei sogar noch, die Post-Aktie kommt mal wieder etwas in den Fokus der Anleger, und damit etwas Bewegung in die Aktie.

      Hier noch was für alle, die jetzt zu verkaufen wollen, es gibt Anleger die jetzt kaufen wollen:
      DEUTSCHE POST

      Trotz der Debatte über Steuervergünstigungen für die Deutsche Post (Frankfurt: 555200.F, Nachrichten) World Net AG hat das Bankhaus Merck, Finck & Co. deren Aktien auf "Outperformer" belassen. Die Befreiung der Post von der Umsatzsteuer gelte nur für den Briefdienst, hieß es in einer am Freitag herausgegebenen Kurzstudie. Diese Art der steuerlichen Begünstigung sei gerechtfertigt auf Grund der Verpflichtung der Post, auch nicht kostendeckende Gebiete beliefern zu müssen (Universaldienst).
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 17:40:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      test :-?
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:46:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Bild" - Post kassierte zu Unrecht Mehrwertsteuer von Kunden

      Berlin, 01. Feb (Reuters) - Die Deutsche Post AG soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung Mehrwertsteuer von Kunden kassiert haben, von der das Unternehmen befreit war. Die Zeitung berichtet in ihrer Freitagausgabe unter Berufung auf den Bundesrechnungshof (BRH), die Post habe auf diesem Wege bis zu 45 Millionen Mark pro Monat eingenommen. Die Post solle Geschäftskunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl es durch Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Börsengang durch eine Sonderregelung von der Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen befreit worden sei. Von dem Unternehmen war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Am Freitag wird sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union dringt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage. Nach früheren Angaben hatte der BRH gerügt, dass das Finanzministerium die Post vor dem Börsengang im November 2000 in einigen Wettbewerbsbereichen von der Umsatzsteuerpflicht befreit hatte. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.

      Ferner hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanz-Staatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.

      bus/rin
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:46:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Bild" - Post kassierte zu Unrecht Mehrwertsteuer von Kunden

      Berlin, 01. Feb (Reuters) - Die Deutsche Post AG soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung Mehrwertsteuer von Kunden kassiert haben, von der das Unternehmen befreit war. Die Zeitung berichtet in ihrer Freitagausgabe unter Berufung auf den Bundesrechnungshof (BRH), die Post habe auf diesem Wege bis zu 45 Millionen Mark pro Monat eingenommen. Die Post solle Geschäftskunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl es durch Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Börsengang durch eine Sonderregelung von der Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen befreit worden sei. Von dem Unternehmen war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Am Freitag wird sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union dringt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage. Nach früheren Angaben hatte der BRH gerügt, dass das Finanzministerium die Post vor dem Börsengang im November 2000 in einigen Wettbewerbsbereichen von der Umsatzsteuerpflicht befreit hatte. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.

      Ferner hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanz-Staatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.

      bus/rin

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Hat Innocan Pharma die ungefährliche Alternative?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:46:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Bild" - Post kassierte zu Unrecht Mehrwertsteuer von Kunden

      Berlin, 01. Feb (Reuters) - Die Deutsche Post AG soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung Mehrwertsteuer von Kunden kassiert haben, von der das Unternehmen befreit war. Die Zeitung berichtet in ihrer Freitagausgabe unter Berufung auf den Bundesrechnungshof (BRH), die Post habe auf diesem Wege bis zu 45 Millionen Mark pro Monat eingenommen. Die Post solle Geschäftskunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl es durch Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Börsengang durch eine Sonderregelung von der Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen befreit worden sei. Von dem Unternehmen war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Am Freitag wird sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union dringt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage. Nach früheren Angaben hatte der BRH gerügt, dass das Finanzministerium die Post vor dem Börsengang im November 2000 in einigen Wettbewerbsbereichen von der Umsatzsteuerpflicht befreit hatte. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.

      Ferner hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanz-Staatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.

      bus/rin
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:46:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Bild" - Post kassierte zu Unrecht Mehrwertsteuer von Kunden

      Berlin, 01. Feb (Reuters) - Die Deutsche Post AG soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung Mehrwertsteuer von Kunden kassiert haben, von der das Unternehmen befreit war. Die Zeitung berichtet in ihrer Freitagausgabe unter Berufung auf den Bundesrechnungshof (BRH), die Post habe auf diesem Wege bis zu 45 Millionen Mark pro Monat eingenommen. Die Post solle Geschäftskunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl es durch Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Börsengang durch eine Sonderregelung von der Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen befreit worden sei. Von dem Unternehmen war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Am Freitag wird sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union dringt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage. Nach früheren Angaben hatte der BRH gerügt, dass das Finanzministerium die Post vor dem Börsengang im November 2000 in einigen Wettbewerbsbereichen von der Umsatzsteuerpflicht befreit hatte. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.

      Ferner hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanz-Staatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.

      bus/rin
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:46:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Bild" - Post kassierte zu Unrecht Mehrwertsteuer von Kunden

      Berlin, 01. Feb (Reuters) - Die Deutsche Post AG soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung Mehrwertsteuer von Kunden kassiert haben, von der das Unternehmen befreit war. Die Zeitung berichtet in ihrer Freitagausgabe unter Berufung auf den Bundesrechnungshof (BRH), die Post habe auf diesem Wege bis zu 45 Millionen Mark pro Monat eingenommen. Die Post solle Geschäftskunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, obwohl es durch Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Börsengang durch eine Sonderregelung von der Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen befreit worden sei. Von dem Unternehmen war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Am Freitag wird sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union dringt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage. Nach früheren Angaben hatte der BRH gerügt, dass das Finanzministerium die Post vor dem Börsengang im November 2000 in einigen Wettbewerbsbereichen von der Umsatzsteuerpflicht befreit hatte. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.

      Ferner hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanz-Staatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.

      bus/rin


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -0,02
      0,00
      0,00
      +0,15
      0,00
      0,00
      0,00
      0,00
      0,00
      0,00
      23.04.24 · wallstreetONLINE Redaktion · DHL Group
      23.04.24 · dpa-AFX · DHL Group
      18.04.24 · BörsenNEWS.de · DHL Group
      17.04.24 · BNP Paribas · BaiduAnzeige
      11.04.24 · BörsenNEWS.de · DHL Group
      04.04.24 · EQS Group AG · DHL Group
      04.04.24 · EQS Group AG · DHL Group
      04.04.24 · EQS Group AG · DHL Group
      04.04.24 · EQS Group AG · DHL Group
      04.04.24 · EQS Group AG · DHL Group
      +++Neue Sturzfahrt für Post-Aktionäre+++