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    Thesaurierung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.02 15:49:35 von
    neuester Beitrag 03.02.02 19:48:32 von
    Beiträge: 4
    ID: 541.635
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      Avatar
      schrieb am 28.01.02 15:49:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Steuerexperten,

      kann mir jemand bitte einmal ausführlich die Besteuerung von thesaurierenden Fonds erklären? Soweit ich richtig informiert bin, brauche ich doch für die Erträge einen Freistellungsauftrag, oder? Werden nur die Zwischengewinne bis zur Thesaurierung versteuert? Oder wird erst bei Verkauf der Fondsanteile für die komplette Zeit, in der sich der Fonds im Anlegerdepot befand, eine Besteuerung vorgenommen (Kumulierung wie beim Bundesschatzbrief Typ B)?

      Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte!

      Danke und bis dann
      Kuki2001
      Avatar
      schrieb am 28.01.02 16:08:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kumuliert wie beim Bundesschatzbrief typ B
      Avatar
      schrieb am 28.01.02 16:12:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Besteuerung von Investmentfonds

      Die Steuerreform wirkt sich auch auf die Besteuerung inländischer Investmentfonds aus, die Dividenden aus Aktien beziehen, z.B. Aktienfonds, Mischfonds mit Aktienanteil und AS-Fonds.

      So sind für Privatpersonen bei Ausschüttung oder Thesaurierung die in- und ausländischen Dividendenerträge nur zur Hälfte steuerpflichtig. Die andere Hälfte bleibt aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens steuerfrei. Ebenso unterliegen die Dividenden dieser Fonds nur noch einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 20 Prozent. Weil die Körperschaftsteuer nicht mehr auf die persönliche Steuerschuld anrechenbar ist, entfällt die Bescheinigung des Körperschaftsteuerguthabens.

      Die Besteuerung von Zinserträgen und Mieterträgen bleibt unverändert. Der Anleger versteuert diese Einkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz.

      Kursgewinne sind auch weiterhin im Privatvermögen unter der Voraussetzung steuerfrei, dass zwischen Kauf und Verkauf der Investmentfondsanteile mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist). Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, sind Kursgewinne in vollem Umfang steuerpflichtig, sofern sie im Kalenderjahr 1.000,00 DM (Freigrenze) oder mehr betragen. Innerhalb der Spekulationsfrist findet das Halbeinkünfteverfahren also KEINE Anwendung.

      Außerordentliche Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Schulverschreibungen, etc. durch den Investmentfonds bleiben für den Anteilscheininhaber steuerfrei.

      Die Kapitalertragssteuer auf inländische Dividenden wird von 25 % auf 20 % gesenkt. Die Zinsabschlagssteuer bleibt unverändert bei 30 %.

      Beispiel zur Besteuerung inländischer Investmentfonds

      Der Beispielrechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:

      Die Gesamtausschüttung besteht ausschließlich aus inländischen Dividendenerträgen,
      der Freistellungsauftrag ist ausgeschöpft,
      der Steuersatz beträgt 40 %,
      der Solidaritätszuschlag von 5,5 % bleibt unberücksichtigt.

      Anrechnungsverfahren: Halbeinkünfteverfahren:
      Gesamtausschüttung 10,00 10,00
      Körperschaftssteuer (30%) 3,00 (25%) 2,50
      Kapitalertragssteuer (25%) 1,75 (20%) 1,50
      Barausschüttung 5,25 6,00


      Besteuerung beim Anleger


      Anrechnungsverfahren: Halbeinkünfteverfahren:
      Ausschüttung 10,00 7,50
      steuerpflichtige Erträge 10,00 3,75
      40% Einkommensteuer 4,00 1,50
      Ertrag nach Steuern 6,00 6,00


      Anhang


      Anrechnungsverfahren: Halbeinkünfteverfahren:
      Anrechenbare KSt 3,00 -
      Anrechenbare KESt 1,75 1,50
      = Steuervorauszahlung 4,75 1,50
      Erstattung Einkommensteuer 0,75 0,00


      Besteuerung von ausländischen Investmentfonds:

      Bei ausländischen Investmentfonds finden die genannten Änderungen wegen der unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen keine Anwendung.

      Der Beispielrechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:

      Die Gesamtausschüttung besteht ausschließlich aus Dividendenerträgen,
      der Freibetrag ist ausgeschöpft,
      der Steuersatz beträgt 40 %,
      der Soli bleibt unberücksichtigt.

      Steuerpfl. Ertrag der Gesamtausschüttung 10,00
      Berechnungsgrundlage zur Einkommensteuer 10,00
      40 % Einkommensteuer 4,00
      Ertrag nach Steuern der Gesamtausschüttung 6,00


      Besteuerung von Investmentfonds im Überblick:

      Inländische Investmentfonds:


      Dividenden Halbeinkünfteverfahren:
      Dividendenerträge nur zur Hälfte steuerpflichtig,
      Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
      Grundsätzlich erstmals in der Steuererklärung 2002

      Kapitalertragsteuer auf
      inländische Dividenden 20% auf Bardividende (bisher 25%) zzgl. 5,5% Soli (insgesamt 21,1%)
      Kapitalertragssteuer auf
      ausländische Dividenden Besteuerung im Ursprungsland und in der Regel
      Anrechnung auf individuelle Einkommensteuer
      Zins- und Mieterträge Besteuerung nach persönlichem Einkommensteuersatz
      30% Zinsabschlagssteuer

      Außerordentliche Erträge
      bei Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
      Außerordentliche Erträge
      bei Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist Keine Besteuerung


      Ausländische Investmentfonds (Verwahrung im Inland):


      Dividenden Besteuerung nach persönlichem Einkommensteuersatz
      Kapitalertragsteuer auf
      inländische Dividenden 30% auf Bardividende zzgl. 5,5% Soli (insgesamt 31,65%)
      Kapitalertragssteuer auf
      ausländische Dividenden 30% auf Bardividende zzgl. 5,5% Soli (insgesamt 31,65%)
      Zinserträge Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
      30% Zinsabschlagsteuer

      Außerordentliche Erträge
      bei Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
      Außerordentliche Erträge
      bei Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist Keine Besteuerung
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 19:48:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für Deine Mühe Imp109!

      Was mich nun noch interessieren würde, ist, wie es sich mit der Beanspruchung meines Freistellungsauftrages verhält, wenn z.B. aufgrund der Thesaurierung für 800 EUR 43,29 neue Fondsanteile "gekauft" werden. Wird hierbei mein Freistellungsauftrag mit 800 EUR belastet? Wohl kaum, oder?
      Aber in welcher Höhe erfolgt dann die Beanspruchung?

      Kannst Du hierbei vielleicht auch ein bißchen Licht ins Dunkel bringen??? Wäre echt nett von Dir!

      Danke und bis dann
      Kuki2001


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