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    Wechsel PKV zu GKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.02 22:47:34 von
    neuester Beitrag 29.01.02 22:49:13 von
    Beiträge: 8
    ID: 541.899
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      schrieb am 28.01.02 22:47:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Bekannter von mit (bisher Daytrader und privat krankenversichert) möchte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

      Das will er durch Neuanstellung als Arbeitnehmer (und sei es nur pro forma) bewerkstelligen. Ich habe Zweifel, ob das so einfach geht - 630-Mark (bzw. 325-Euro)-Jobs reichen meines Wissens nicht dafür aus; außerdem spielt glaube ich die Dauer der Anstellung eine Rolle.

      Weiß jemand vielleicht Genaueres bzw. hat eigene Erfahrungen dazu?

      Oder kennt jemand einen anderen Weg, auf dem mein Freund ebenfalls sein Ziel erreichen kann?

      Danke für Antworten!
      Avatar
      schrieb am 28.01.02 22:58:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Arbeitslos melden. Da wird man dann automatisch wieder in der GKV Pflichtversichert.

      Gruss
      JD
      Avatar
      schrieb am 28.01.02 23:29:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      @jack
      ja unter bestimmten umständen wenn man glück hat, aber dann nur so lang wie der status arbeitslos gilt und man auch leistungen vom aa bezieht z.b. arbeitslosengeld.

      ansonsten sind soweit alle möglichkeiten vom gesetzgeber dicht gemacht worden.
      aufnahme einer versicherungspflichtigen beschäftigung wäre evtl eine möglichkeit, allerdings reciht hier ein 630 dm kob nicht aus und die beschäftigung muss dann mindestens ununterbrochen ein jahr bestehen sonst ist später wieder essig. ach ja und natürlich darf er nicht älter als 55 sein sonst wird das auch nix mehr.

      und noch so eine kleinigkeit wenn er hauptberuflich selbständig ist, kann ja sein als daytrader, dann nutzt das alles nix und der spruch einmal pkv immer pkv hat wie so oft seine gültigkeit.
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 00:08:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Schambach

      Wieso soll die Tür zur GKV für immer zugeschlagen sein, wenn man während seines Lebens einmal hauptberuflich selbständig war?

      Welche Gesetze bestimmen das?

      Wieso soll jemand, der einmal hauptberuflich selbständig war, nicht mehr die Möglichkeit haben, sich wieder als Arbeitnehmer einstellen zu lassen und sich über die GKV zu versichern?

      Trifft zwar im konkreten Fall meines Bekannten nicht zu, aber das würde mich jetzt schon sehr interessieren.
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 08:08:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jeder Selbständige kann sich freiwillig in einer GKV versichern!
      Wer jedoch privat versichert war, hat im Regelfall keine Möglichkeit mehr, in die GKV zurückzukommen.
      Warum? Weil es Leute gibt, die sich preiswert in der Jugend versichern, und wenn sie Familie haben, in die dann preiswertere GKV wechseln, zum Schaden der Allgemeinheit.

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      Avatar
      schrieb am 29.01.02 10:27:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schon klar, daß es nicht ganz koscher ist, im Alter schmarotzend in den Schoß der Solidargemeinschaft zurückzukehren.

      Aber konkret:
      Welche Gesetze regeln das explizit?
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 11:05:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:49:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      wer hauptberuflich selbständiog IST ist gleichzeitig versicherungsfrei in abhänigen beschäftigungsverhältnissen.
      um wieder in die gkv zu kommen ist es aber erforderlich das wieder versciherungspflciht eintritt.
      bei aussscheiden aus der versicherungspflicht wird dann geprüft ob gewisse vorversicherungszeiten erfüllt sind um die versicherung als freiwillige mitgliedschaft fortzuführen. und die altersgrenzze von 55 gibt es da auch noch.
      es ist bewusst auch von der jetzigen regierung die strategie allen personen die einmal der gkv den rücken gekehrt haben die tür für immer zu schliessen, das warum hat walwal schon genannt.

      als grundsätzliche rechtsgrundlage kannst du dir die §§5,6 und 9 sgb v anschauen


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