Wechsel PKV zu GKV - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.01.02 22:47:34 von
neuester Beitrag 29.01.02 22:49:13 von
neuester Beitrag 29.01.02 22:49:13 von
Beiträge: 8
ID: 541.899
ID: 541.899
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 486
Gesamt: 486
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 38 Minuten | 3643 | |
vor 26 Minuten | 3574 | |
vor 20 Minuten | 2643 | |
heute 10:01 | 2215 | |
vor 25 Minuten | 1465 | |
vor 16 Minuten | 1214 | |
vor 1 Stunde | 1136 | |
vor 17 Minuten | 901 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.032,78 | +0,54 | 189 | |||
2. | 2. | 133,24 | -0,02 | 126 | |||
3. | 3. | 2.302,62 | -1,06 | 86 | |||
4. | 19. | 0,2040 | +12,09 | 73 | |||
5. | 4. | 6,8800 | -0,26 | 57 | |||
6. | 9. | 44,80 | -0,88 | 48 | |||
7. | 5. | 683,10 | +1,41 | 40 | |||
8. | 8. | 2,3580 | +1,07 | 30 |
Ein Bekannter von mit (bisher Daytrader und privat krankenversichert) möchte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Das will er durch Neuanstellung als Arbeitnehmer (und sei es nur pro forma) bewerkstelligen. Ich habe Zweifel, ob das so einfach geht - 630-Mark (bzw. 325-Euro)-Jobs reichen meines Wissens nicht dafür aus; außerdem spielt glaube ich die Dauer der Anstellung eine Rolle.
Weiß jemand vielleicht Genaueres bzw. hat eigene Erfahrungen dazu?
Oder kennt jemand einen anderen Weg, auf dem mein Freund ebenfalls sein Ziel erreichen kann?
Danke für Antworten!
Das will er durch Neuanstellung als Arbeitnehmer (und sei es nur pro forma) bewerkstelligen. Ich habe Zweifel, ob das so einfach geht - 630-Mark (bzw. 325-Euro)-Jobs reichen meines Wissens nicht dafür aus; außerdem spielt glaube ich die Dauer der Anstellung eine Rolle.
Weiß jemand vielleicht Genaueres bzw. hat eigene Erfahrungen dazu?
Oder kennt jemand einen anderen Weg, auf dem mein Freund ebenfalls sein Ziel erreichen kann?
Danke für Antworten!
Arbeitslos melden. Da wird man dann automatisch wieder in der GKV Pflichtversichert.
Gruss
JD
Gruss
JD
@jack
ja unter bestimmten umständen wenn man glück hat, aber dann nur so lang wie der status arbeitslos gilt und man auch leistungen vom aa bezieht z.b. arbeitslosengeld.
ansonsten sind soweit alle möglichkeiten vom gesetzgeber dicht gemacht worden.
aufnahme einer versicherungspflichtigen beschäftigung wäre evtl eine möglichkeit, allerdings reciht hier ein 630 dm kob nicht aus und die beschäftigung muss dann mindestens ununterbrochen ein jahr bestehen sonst ist später wieder essig. ach ja und natürlich darf er nicht älter als 55 sein sonst wird das auch nix mehr.
und noch so eine kleinigkeit wenn er hauptberuflich selbständig ist, kann ja sein als daytrader, dann nutzt das alles nix und der spruch einmal pkv immer pkv hat wie so oft seine gültigkeit.
ja unter bestimmten umständen wenn man glück hat, aber dann nur so lang wie der status arbeitslos gilt und man auch leistungen vom aa bezieht z.b. arbeitslosengeld.
ansonsten sind soweit alle möglichkeiten vom gesetzgeber dicht gemacht worden.
aufnahme einer versicherungspflichtigen beschäftigung wäre evtl eine möglichkeit, allerdings reciht hier ein 630 dm kob nicht aus und die beschäftigung muss dann mindestens ununterbrochen ein jahr bestehen sonst ist später wieder essig. ach ja und natürlich darf er nicht älter als 55 sein sonst wird das auch nix mehr.
und noch so eine kleinigkeit wenn er hauptberuflich selbständig ist, kann ja sein als daytrader, dann nutzt das alles nix und der spruch einmal pkv immer pkv hat wie so oft seine gültigkeit.
@Schambach
Wieso soll die Tür zur GKV für immer zugeschlagen sein, wenn man während seines Lebens einmal hauptberuflich selbständig war?
Welche Gesetze bestimmen das?
Wieso soll jemand, der einmal hauptberuflich selbständig war, nicht mehr die Möglichkeit haben, sich wieder als Arbeitnehmer einstellen zu lassen und sich über die GKV zu versichern?
Trifft zwar im konkreten Fall meines Bekannten nicht zu, aber das würde mich jetzt schon sehr interessieren.
Wieso soll die Tür zur GKV für immer zugeschlagen sein, wenn man während seines Lebens einmal hauptberuflich selbständig war?
Welche Gesetze bestimmen das?
Wieso soll jemand, der einmal hauptberuflich selbständig war, nicht mehr die Möglichkeit haben, sich wieder als Arbeitnehmer einstellen zu lassen und sich über die GKV zu versichern?
Trifft zwar im konkreten Fall meines Bekannten nicht zu, aber das würde mich jetzt schon sehr interessieren.
Jeder Selbständige kann sich freiwillig in einer GKV versichern!
Wer jedoch privat versichert war, hat im Regelfall keine Möglichkeit mehr, in die GKV zurückzukommen.
Warum? Weil es Leute gibt, die sich preiswert in der Jugend versichern, und wenn sie Familie haben, in die dann preiswertere GKV wechseln, zum Schaden der Allgemeinheit.
Wer jedoch privat versichert war, hat im Regelfall keine Möglichkeit mehr, in die GKV zurückzukommen.
Warum? Weil es Leute gibt, die sich preiswert in der Jugend versichern, und wenn sie Familie haben, in die dann preiswertere GKV wechseln, zum Schaden der Allgemeinheit.
Schon klar, daß es nicht ganz koscher ist, im Alter schmarotzend in den Schoß der Solidargemeinschaft zurückzukehren.
Aber konkret:
Welche Gesetze regeln das explizit?
Aber konkret:
Welche Gesetze regeln das explizit?
wer hauptberuflich selbständiog IST ist gleichzeitig versicherungsfrei in abhänigen beschäftigungsverhältnissen.
um wieder in die gkv zu kommen ist es aber erforderlich das wieder versciherungspflciht eintritt.
bei aussscheiden aus der versicherungspflicht wird dann geprüft ob gewisse vorversicherungszeiten erfüllt sind um die versicherung als freiwillige mitgliedschaft fortzuführen. und die altersgrenzze von 55 gibt es da auch noch.
es ist bewusst auch von der jetzigen regierung die strategie allen personen die einmal der gkv den rücken gekehrt haben die tür für immer zu schliessen, das warum hat walwal schon genannt.
als grundsätzliche rechtsgrundlage kannst du dir die §§5,6 und 9 sgb v anschauen
um wieder in die gkv zu kommen ist es aber erforderlich das wieder versciherungspflciht eintritt.
bei aussscheiden aus der versicherungspflicht wird dann geprüft ob gewisse vorversicherungszeiten erfüllt sind um die versicherung als freiwillige mitgliedschaft fortzuführen. und die altersgrenzze von 55 gibt es da auch noch.
es ist bewusst auch von der jetzigen regierung die strategie allen personen die einmal der gkv den rücken gekehrt haben die tür für immer zu schliessen, das warum hat walwal schon genannt.
als grundsätzliche rechtsgrundlage kannst du dir die §§5,6 und 9 sgb v anschauen
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
189 | ||
126 | ||
86 | ||
73 | ||
57 | ||
48 | ||
40 | ||
30 | ||
30 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
26 | ||
26 | ||
24 | ||
23 | ||
20 | ||
19 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
17 |