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    Händlerprüfung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.02 17:56:45 von
    neuester Beitrag 04.02.02 16:33:24 von
    Beiträge: 11
    ID: 542.400
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      schrieb am 29.01.02 17:56:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      1.Kann mir jemand von euch erklären, ob die Händlerprüfung auch nach 2 Jahren verfällt (analog der Eurexprüfung), wenn man in dieser Zeit nicht für ein Mitglied der Dt. Börse zugelassen ist?
      2. Kann man die Händlerprüfung auch ohne Vorbereitungslehrgang ablegen? (z. B. wenn man glaubhaft machen kann, sich mit den Themen beschäftigt zu haben)
      Wenn ja, kann man die Unterlagen zur Prüfung direkt bei der Dt. Börse bestellen und wieviel kosten diese in etwa?

      Thx im voraus.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 15:27:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Servus,

      mache im moment die händlerprüfung. das seminar ist verbindlich, und du musst daran teilnehmen!
      erst nach dem seminar erhälst du nämlich ein zertifikat, mit dem du dich dann entsprechend an der börsenhändlerprüfung anmelden kannst.

      ausserdem benötigst du zusätzlich einen nachweis deines arbeitgebers, dass du dich mind. 6 monate im wertpapierbereich betätigt hast.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 15:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      ACh ja. nach 3 Jahren verfällt die Prüfung, unter der Bedingung, dass du zwischendurch an keiner börse gemeldet warst. ausnahmeregelungen sind individuell mit der börse abzusprechen...
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 19:29:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nur mal so zur Information:
      Welche Voraussetzungen benötigt man, um zur Händlerprüfung zugelassen zu werden?
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 16:51:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo.
      Reicht bei diesen 6 Monaten im WP-Bereich auch das Back-Office?

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      schrieb am 04.02.02 10:23:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      6 Monate sind auch im Backoffice möglich. allerdings fehlen dir wichtige kenntnisse, was die handelssysteme betrifft, so dass du dich schon mal zumindest an den händlerschirm setzen solltest um xontro trade und andere handelsschirme kennenlernst.

      voraussetzung ist ansonsten nur der vorschlag und der antrag deines arbeitgebers. bankausbildung bzw. bwl studium ist nice to have aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, so weit ich weiss. man muss nur seine berufliche eignung nachweisen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 10:26:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      @boxenluder:
      Wie lange dauert die Händlerprüfung dann insgesamt?

      Kann die Prüfung berufsbegleitend abgelegt werden?

      Fragen über Fragen....

      DANKE!

      no_qualm
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:03:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      die prüfung läuft parallel zu deinem beruf ab.
      bedeutet also: teilnahme an dem seminar welches zwingend besucht werden muss. ablegen der schriftl. prüfung und wenn die bestanden ist kommt noch ein mündlicher test hinzu. zeitraum ca. 2 monate. (von der teilnahme am seminar bis hin zur mdl. prüfung) dazwischen ist wirklich VIIIIIEEEL lernen angesagt.

      du erhälst auf dem seminar einen ordner, welcher beidseitig bedruckte seiten mit dem wichtigsten inhalt des händlerberufes innehat. den zu lernen ist quasi deine vorbereitung auf die prüfung.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:15:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      @BL:
      Aber ich denke mal, das dieser Lehrgang von meinem Arbeitgeber genehmigt werden muss, oder?
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 13:54:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Genau,

      er muss zumindest genehmigt werden, da das seminar während der normalen arbeitszeit stattfindet.
      versuch es doch evtl. als fortbildungsmassnahme. über die finanzierung kann man dann verhandeln. von der eigenfinanzierung bis hin zur vollfinanzierung (mit evtl. bindefrist an das unternhmenen) durch den arbeitgeber kann dabei alles drin sein.
      wichtig: du kannst die händlerprüfung nur dann ablegen, wenn dein arbeitgeber an einer börse in deutschland gemeldet ist, um dich dort dann nach erfolgreich abgelegter prüfung als händler zu melden, damit deine lizenz nicht verfällt. s.o.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 16:33:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für die schnellen Antworten :)


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