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    Der Medienredakteur : "H5B5 startet Spartenkanal" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.02 20:33:47 von
    neuester Beitrag 30.01.02 14:53:17 von
    Beiträge: 17
    ID: 542.504
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      schrieb am 29.01.02 20:33:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die H5B5 Media AG plant den Start eines Spartenkanals für Wissenschafts- und Industriethemen. Hendrik Hey, Vorstandsmitglied bei H5B5, erläuterte auf Einladung der PRIBAG TV GmbH vor fachkundigen Vertretern aus Wirtschaft und Medien das Konzept des neuen Senders "Technology & Science Network" (TSN).

      Der Sender, dessen Name "Technology & Science Network" (TSN) noch Arbeitstitel ist, soll im Januar 2002 auf Sendung gehen. Die in München ansässige H5B5 Digital GmbH, hundertprozentige Tochter der H5B5 Media AG, hat bereits im vergangenen Jahr von der Bayerischen Landesmedienanstalt eine Sendelizenz erhalten. Sie gilt für die analoge und digitale Verbreitung und ist, wie üblich bei Lizenzvergaben, zunächst auf acht Jahre befristet. Gleichzeitig zur Verbreitung via Satellit soll die Einspeisung in regionale Kabelnetze erfolgen.

      Die Entscheidung weiterer Landesmedienanstalten steht noch aus. "Wir haben von den Anstalten bislang ein durchweg positives Echo erhalten. In einigen Fällen wäre sogar eine sofortige Aufschaltung möglich", so Hendrik Hey, Vorstandsmitglied bei H5B5. Die Macher rechnen mit einer Aufbauphase von sieben bis zehn Jahren. "Danach wollen wir der größte unter den kleinen Sendern im Kabelnetz werden", formuliert Hey das ehrgeizige Ziel. Inhaltlich möchten die Fernsehmacher ein möglichst breites Feld beackern, das neben Technologie und Wirtschaft auch Bereiche wie Medizin, Geschichte, Gesellschaft, Kultur und Natur abdeckt. "Wir verstehen uns ein wenig als Antwort auf den amerikanischen `Discovery Channel` mit dem Unterschied, daß wir unsere Themen und ihre Gestaltung gezielt auf den deutschen Markt hin ausrichten. Wir sprechen auch im Rahmen von internationalen Themen mit hiesigen Experten, um so eine deutsche Perspektive auf Fragestellungen zu geben und dem Zuschauer einen direkten Zugang zu den Inhalten zu bieten. Neben dem erläuternden Ansatz unseres Programms stellt die Unterhaltung einen wichtigen Aspekt dar", erklärt Hey die Konzeption.
      22. Oktober 2001

      Ob das noch Gültigkeit hat??
      MfG :cool: Nuukman
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 20:40:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      im frühling kommt ein neuer PM-World kanal dazu, es steht aber noch keine bezeichnung auf dem programmplatz.
      der vergleichbare discover, auf dem timeslot z.B. läuft, ist ja sehr erfolgreich.
      der kurs wird es uns verraten.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 20:45:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stellt sich die Frage ob man damit nen Euro verdienen kann und wie es mit Premiere weitergeht?

      :cool: Nuukman
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 20:48:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hy Nuukman

      Schon lange nichts mehr von dir gehoert. Frueher wurden wir hier immer von dir versorgt. Egal ob Ocean Men in die Tiefe rauschte, oder der Kurs von H5B5....
      Hast du dich jetzt mehr auf Satire verlegt?
      Oder noch mal was von dem Spartenkanal gehoert? Uebrigens was macht eigentlich die Zeitung? Ich hoffe sie haben sie eingestampft. Fuer solche Spaesse gibt es hoffentlich kein Geld mehr.
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 20:48:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hy Nuukman

      Schon lange nichts mehr von dir gehoert. Frueher wurden wir hier immer von dir versorgt. Egal ob Ocean Men in die Tiefe rauschte, oder der Kurs von H5B5....
      Hast du dich jetzt mehr auf Satire verlegt?
      Oder noch mal was von dem Spartenkanal gehoert? Uebrigens was macht eigentlich die Zeitung? Ich hoffe sie haben sie eingestampft. Fuer solche Spaesse gibt es hoffentlich kein Geld mehr.

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      Avatar
      schrieb am 29.01.02 21:00:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi coco,
      lese regelmäßig was hier so los ist, aber in letzter Zeit war es leider fast nur peinlich..........:(

      Mal sehen was sich noch so Neues finden läßt.............am 29.03. gibt es ja Zahlen.......bin gespannt!

      Gruß:cool: Nuukman
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 21:17:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier ist der zuständige Antrag von der H5B5 Digital GmbH:
      (ist nicht so leserlich...)

      Zulassungsantrag der H5B5 Digital GmbH i.G.
      Aktenzeichen: KEK 083
      Beschluss
      In der Rundfunkangelegenheit
      der H5B5 Digital GmbH i.G., Rosenheimer Str. 145 f, 81671 München, vertreten
      durch den Geschäftsführer Jan Herrmann,
      - Antragstellerin -
      wegen
      Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms
      „TS Technology & Science Channel“
      hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage
      der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) aufgrund der Sitzung am
      19.12.2000 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dr. h. c. Mestmäcker (Vorsitzender),
      Prof. Dr. Dörr, Prof. Dr. Kübler, Prof. Dr. Lerche, Dr. Lübbert und Prof. Dr. Mailänder
      entschieden:
      Der von der H5B5 Digital GmbH i.G. mit Schreiben an die Bayerische
      Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 29.05.2000 beantragten
      Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten
      Fernsehspartenprogramms „TS Technology & Science Channel“ stehen
      Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.
      Unberührt bleibt die Überprüfung unter Berücksichtigung des Plattform-
      und Vermarktungsvertrages, dessen Vorlage die BLM der Antragstellerin
      zur Auflage machen wird.
      2
      Begründung
      I Sachverhalt
      1 Antragstellung
      Mit Schreiben vom 29.05.2000, eingegangen bei der BLM am 30.05.2000, hat die
      Antragstellerin die Zulassung (§ 20 RStV) für ein Spartenprogramm (§ 2 Abs. 2. Nr. 2
      RStV) „TS Technology & Science Channel“ (TS) beantragt. Der notarielle Gesellschaftsvertrag
      der Antragstellerin liegt vor.
      2 Programmstruktur
      Das Programm soll bundesweit digital ausgestrahlt und als Bezahlfernsehen finanziert
      werden. Es ist beabsichtigt, das Programm als Teil eines Dokumentationskanal-
      Paketes auf der digitalen Plattform Premiere World (vgl. dazu das Verfahren Az.: KEK
      070) auszustrahlen. Angaben über vertragliche Bindungen mit der PREMIERE
      Medien GmbH & Co. KG liegen nicht vor. Die technische Sendeabwicklung soll das
      Unternehmen Beta Digital, Unterföhring, übernehmen.
      Inhaltlich bezieht sich das geplante Programm auf Themen aus den Bereichen Technologie
      und Wissenschaft im weitverstandenen Sinn. Es ist geplant, einen Programmbeirat
      zu errichten, der mit Vertretern aus Politik, Forschung und Medien besetzt
      werden soll.
      3 Beteiligungsstruktur
      Die Antragstellerin ist 100%ige Tochter der H5B5 Media AG, München. xxx ...
      Nach den vorgelegten Angaben stellen sich die derzeitigen Beteiligungen an der
      H5B5 Media AG wie folgt dar:
      - Jan Herrmann 27,04 %
      - Hendrik Hey 27,04 %
      - Andrea Herrmann 4,90 %
      - Roswitha Ernst-Hey 4,90 %
      3
      - AuditJurTax GmbH 2,12 %
      - Streubesitz 34,00 %
      Die genannten Gesellschafter, abgesehen vom Streubesitz (gestreute, börsennotierte
      Inhaberaktien), halten nach den vorliegenden Erklärungen keine weiteren Sender-
      bzw. Verlagsbeteiligungen.
      Die Muttergesellschaft H5B5 Media AG wird als „unabhängiger Film- und Fernsehproduzent“
      angegeben. Sie tätige „Geschäfte mit einer Vielzahl von Unternehmen im
      In- und Ausland, beispielsweise auch mit der KirchGruppe“ (vgl. Antragsschrift sub
      8.11.). Sie produziere die wöchentliche Sendung „Welt der Wunder“ für ProSieben
      „einschließlich der Zurverfügungstellung des Moderators Hendrik Hey“. Insbesondere
      wird erklärt, dass neben den dadurch entstandenen geschäftlichen Verbindungen sowie
      den Kontakten „bezüglich dem Verkauf weiterer Formate“ keine Beteiligungen der
      KirchGruppe bestünden (Antragsschrift a.a.O.).
      II Verfahren
      Mit Schreiben vom 06.06.2000 hat die BLM den Zulassungsantrag sowie die Unterlagen
      (§ 21 Abs. 1, 2 RStV) einschließlich des Gesellschaftsvertrages sowie der Vollständigkeitserklärung
      (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 RStV) der KEK vorgelegt.
      Vor der Entscheidung der Kommission wurde einem Vertreter der BLM Gelegenheit
      zur Stellungnahme gegeben. „Nach erster Prüfung“ (so die Feststellung der BLM vom
      06.06.2000) sieht die BLM keine grundsätzlichen Genehmigungshindernisse, insbesondere
      in Bezug auf Jugendschutz (§ 3 RStV) und chancengleichen Zugang
      (§ 53 RStV). Demnach kann im Sinne zügiger und zweckmäßiger Verfahrensgestaltung
      angenommen werden, dass die Voraussetzung des § 37 Abs. 1 Satz 1 RStV ( es
      dürfen „nicht schon andere Gründe als solche der Sicherung der Meinungsvielfalt zur
      Ablehnung führen“) als erfüllt zu betrachten ist, auch wenn eine definitive Klärung insoweit
      noch nicht erfolgt ist. Auch muss festgehalten werden, dass etwaige künftige
      Entwicklungen nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.
      Ein Plattform- bzw. Vermarktungsvertrag ist nach Mitteilung der BLM noch nicht
      abgeschlossen. Die BLM wird die Antragstellerin durch Auflage verpflichten, den
      Plattform- bzw. Vermarktungsvertrag vorzulegen, sobald er abgeschlossen ist.
      4
      III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung
      Das beantragte Programm bedarf gemäß § 20 Abs. 1 RStV der Zulassung nach Landesrecht.
      Der KEK obliegt gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 35 Abs. 1, 2; §§ 26 ff.
      RStV die Beurteilung von Fragestellungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt. Die
      dafür maßgeblichen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass ein Unternehmen
      in der Bundesrepublik Deutschland selbst oder durch ihm zurechenbare Unternehmen
      bundesweit im Fernsehen eine unbegrenzte Anzahl von Programmen veranstalten
      darf, es sei denn, es erlangt dadurch vorherrschende Meinungsmacht (vgl. §
      26 Abs. 1 RStV) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (§ 26 Abs. 2 und
      die folgenden Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages).
      In diesem Rahmen kommt nach näherer Regelung der Vermutungstatbestände des
      § 26 Abs. 2 RStV dem Zuschaueranteil eine maßgebliche Bedeutung zu. Dieser ist
      aber bei erst künftig auszustrahlenden Programmen noch nicht zu ermitteln
      (vgl. § 27 Abs. 1 RStV). Für eine Zuordnung etwa vorhandener Programme fehlen
      derzeit Anhaltspunkte. Weder die Antragstellerin noch die Muttergesellschaft H5B5
      Media AG strahlen gegenwärtig selbst Rundfunkprogramme aus; dass letztere als
      Produzentin von Programmformaten tätig wird und hierbei mit der KirchGruppe, wie
      dargelegt, in Kontakt tritt, begründet keinen Zurechnungstatbestand gemäß § 28
      RStV.
      Nach den Angaben der Antragstellerin produziert die Muttergesellschaft der Antragstellerin
      zwar die wöchentliche Sendung „Welt der Wunder“ für das bundesweit ausstrahlende
      Fernsehunternehmen ProSieben Media AG (vgl. oben I 3); doch kann
      darin nicht die Erfüllung des Zurechnungstatbestandes des § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
      RStV erblickt werden.
      Da die Bedingungen, unter denen eine etwaige Aufnahme des verfahrensgegenständlichen
      Programms in ein Paket auf der digitalen Programmplattform Premiere
      World erfolgen könnte, derzeit noch nicht feststehen (vgl. oben I 2), erfassen die gegenwärtige
      medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung sowie der auf ihr beruhende
      Beschluss nicht Entwicklungen, die sich in dieser Richtung erst künftig ergeben
      könnten. Vorsorglich sei erwähnt, dass der bloße (mögliche) Umstand einer Aufnahme
      des verfahrensgegenständlichen Programms in ein Paket der bezeichneten
      Plattform nicht aber schon als solcher den Zurechnungstatbestand des § 28 Abs. 2
      5
      Satz 2 Nr. 1 RStV begründete; denn es handelte sich um ein selbständiges Programm,
      nicht um zugelieferte Programmteile. Das beantragte Programm kann einem
      Plattformbetreiber zuzurechnen sein, sofern sich aus den im Plattform- bzw.
      Vermarktungsvertrag getroffenen Vereinbarungen für diesen ein vergleichbarer
      Einfluss im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV ableiten lässt (vgl. Beschluss der
      KEK vom 15.08.2000 i. S. Beate Uhse Kanal, Az.: KEK 086). Diese Feststellung
      bleibt einer erneuten medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorbehalten.
      Im Übrigen ist derzeit nicht erkennbar, dass durch die Veranstaltung des Programms
      vorherrschende Meinungsmacht (§ 26 Abs. 1 RStV) erlangt werden würde. Der
      beantragten Zulassung stehen daher gegenwärtig medienkonzentrationsrechtliche
      Bedenken nicht entgegen.
      (gez.) Mestmäcker Dörr Kübler
      Lerche Lübbert Mailänder


      Besser der Link
      http://www.kek-online.de/kek/verfahren/kek083h5b5.pdf
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 21:25:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      ......................2000 gründete Soderbergh mit George Clooney die Produktionsfirma Section Eight unter dem Dach von Warner Bros. Fertig gestellt ist mittlerweile „Welcome to Collinwood“, den die Brüder Anthony und Joe Russo geschrieben und inszeniert haben. Zur Ensemblebesetzung zählen William H. Macy, Isaiah Washington, Luis Guzman, Jennifer Esposito, Sam Rockwell und Clooney.

      .....das läßt doch hoffen!

      :cool:Nuukman
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 21:38:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      ..................Wir befinden uns gegenwärtig in Verhandlungen mit Ardent Productions UK und H5B5 München, zwecks Produktion einer weiteren Dokumentation sowie einem "Making Of" über die Entstehung des Films `Addict`. Es ist geplant, diese Produktionen über diverse Übersee-TV-Stationen zu veröffentlichen, insbesondere über mehrere amerikanische TV-Networks, um die Publikation von `Addict` in den USA im weiteren Verlauf dieses Jahres zu unterstützen.

      :cool:Nuukman

      http://addict.org.uk
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 21:41:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Noch was zu Addict.

      http://addict.org.uk/movie.htm
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 23:02:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Nuuk, altes Haus :D

      H5B5 war schon immer in Verhandlungen, und es haben sich auch immer
      viele Interessenten gezeigt !
      Ich weiß auch gar nicht wieviele Unterfirmen die inzwischen gegründet haben für
      ihre diversen Projekte - es müssen
      unzählige sein.

      Nur beim Verkauf scheint`s zu hapern :( und das ist das Problem.
      Durch Hoffnung und Phantasie alleine wird sich der Kurs nicht nach oben bewegen.
      Es müssen Umsätze und Produktverkäufe her !!

      "Das Werk" hat`s gestern vorgemacht.
      Die haben Aufträge im Wert von 20 Mio € gemeldet - den Kurs hat`s zumindest mal um 1€
      nach oben gebracht.

      Mal schauen wann`s bei H5 soweit ist ;)

      Gruss El :)
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 00:05:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also Nuuk,

      Du machst ja wieder Witze. Ich denk es gibt was neues.

      TT
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 09:19:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      auch elkugelrund macht witze :D

      umsätze und produktverkäufe :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 12:22:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meine Fresse jdk, halt doch mal deine Klappe!!
      Nimm deinen Gameboy oder deine Baby Born und geh spielen.

      Du hast doch hier noch nicht ein einziges mal etwas Sinnvolles zu H5B5 geschrieben, wegen Typen wie Dir verlassen sogar Leute wie Germanasti das Board.Die Anonymität nutzen um die Klappe Sperrangelweit aufzureißen ist wohl das Einzige was Du drauf hast!

      Also schreib mal was Vernünftiges, oder hau ab!!!

      :cool:Nuukman
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 13:34:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Auf diese Frage hat Frau Kreft wie folgt geantwortet:

      "Die Idee zu TSN wird nur dann begraben, wenn sich keine Partner finden, die sich finanzell beteiligen. Einen Sender stemmt keine Produktionsfirma alleine. Verhandlungen und Vorbereitungen laufen bisher weiter".

      Grus und bis bald

      Antizykliker

      PS: Wenn hier wieder mehr "Seriösität" einkehrt, melde ich mich öfter.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:24:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ein "ruhigeres" Forum zu H5B5 findet sich u.a. bei Consors.

      Zu diesem Board kommt man wie folgt:

      Consors -> Community -> BrokerBoard -> Neuer Markt -> H5B5

      oder einfach über die Board-Themensuche H5B5 eingeben!


      MfG

      TT
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:53:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      so´n bischen schwachsinn muss man auch tolerieren können, kein grund gleich wegzurennen.


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